Übersicht für 76j4725235b235b891248jv1@googlegroups.com - 25 Nachrichten in 24 Themen

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    Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com> Mar 15 01:03PM  

    Killuminati ∆s Facebook-Pinnwand
     
    Killuminati ∆s Facebook-Pinnwand
     
    Vielleicht erkennt der ein oder andere ja jetzt wie verdreht und krank das alles...
    http://www.facebook.com/photo.php?v=648861508482611
    Mar 15th 2014, 12:51
     
    Vielleicht erkennt der ein oder andere ja jetzt wie verdreht und krank das alles eigentlich ist.

    "Ich fürchte mich vor dem Tag, an dem die Technologie unsere Menschlichkeit übertrifft. Auf der Welt wird es nur noch eine Generation aus Idioten geben." - Albert Einstein

    Killuminati ∆
     
     
    I forgot my phone
     
     
     
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    Islam & Ichs Facebook-Pinnwand
     
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    Lasst uns Facebook mit "Allahu Akbar" bis heute zum wackeln bringen!!
     
    Komment...
    http://www.facebook.com/ISLAMUNDICH/posts/363103967165973
    Mar 15th 2014, 12:33
     
    Lasst uns Facebook mit "Allahu Akbar" bis heute zum wackeln bringen!!

    Kommentier mit :
    ALLAHU AKBAR !

    #admin1
     
     
     
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    Mar 15th 2014, 12:33
     
    Lasst uns Facebook mit "Allahu Akbar" bis heute zum wackeln bringen!!

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    Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com> Mar 15 01:00PM  

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    Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag....
    http://islam-forum.info/Thema-Was-ist-dem-Ehemann-mit-seiner-Frau-zu-tun-erlaubt-nachdem-der-Ehevertrag
    Mar 15th 2014, 10:22
     
    F:Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde?
     
     
     
     
     
    Frage (Nr. 74321):
     
     
     
    Soweit ich verstanden habe, gibt es nach der Nikāh keine Beschränkungen zwischen Mann und Frau, selbst wenn die Ehe noch nicht vollzogen wurde. Was ist mit der Behauptung, man solle dem Weg des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) folgen, indem Mann und Frau sich nicht alleine treffen, so wie er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich nicht mit `Ā'ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) traf, bis sie ihre Ehe einige Jahre nach der Nikāh vollzogen? Wenn also der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich während der Zeit zwischen Nikāh und dem Vollzug der Ehe nicht mit ihr allein traf, wie lautet dann der Dalīl, auf den die Gelehrten ihr Urteil stützen, welches es dem Mann und der Frau erlaubt, sich nach der Nikāh und vor dem Vollzug der Ehe zu treffen?
     
     
     
    Antwort:
     
     
     
    Alles Lob gebührt Allah.
     
     
     
    Der Mann bleibt für die Frau ein Fremder und es ist ihm nicht erlaubt, sie anzusehen, ihre Hand zu schütteln oder mit ihr allein zu sein. Wenn er sie heiraten möchte, dann sollte er ihr einen Antrag machen – in diesem Fall wird es ihm erlaubt, sie anzusehen, aber nicht, ihre Hand zu schütteln oder mit ihr allein zu sein. Wenn ihre Familie zustimmt und sie ihm in die Ehe gibt, dann wird er ihr Ehemann und sie seine Ehefrau und dann ist es ihm gestattet, mit ihr alles zu tun – er darf sie ansehen, mit ihr allein sein, sie berühren, ihre Hand ergreifen und mit ihr intim sein, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen …" (23:5-6).
     
     
     
    Die Ehe ist gültig, sobald der Ehevertrag geschlossen wurde. Stirbt einer der Ehegatten, nachdem der Vertrag geschlossen wurde, erbt der andere von ihm oder ihr, selbst wenn dies vor dem Vollzug der Ehe geschieht.
     
     
     
    Dies ist der Beweis, der von den Gelehrten zu dieser Angelegenheit angeführt wurde.
     
     
     
    Es ist jedoch unter den Leuten üblich geworden, den Ehevertrag separat von dem Vollzug der Ehe bekannt zu geben, nicht weil der Vollzug nach dem Ehevertrag harām ist, sondern vielmehr, weil vielleicht die Umstände des Ehemannes es ihm nicht erlauben, seine Frau in das eheliche Heim zu holen, sodass es etwas gibt, das als „Hochzeitsnacht" bekannt wurde. Ist dies der Fall, dann sollte der Mann die Ehe mit seiner Frau erst dann vollziehen, wenn die Eheschließung bekannt gemacht wurde, denn wenn er die Ehe vorher mit ihr vollzieht, kann dies ernsthafte Probleme für beide verursachen. Er könnte sich von ihr scheiden oder sterben und sie könnte eine Jungfrau sein, die dann ihre Jungfräulichkeit verliert, und sie könnte schwanger werden, sodass sie Verdächtigungen ausgesetzt ist und sie wie auch ihre Familie könnte ständiger Gegenstand von Klatsch und Tratsch bleiben. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 52806.
     
     
     
    Was die Aussage des Fragestellers anbelangt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während der Zeitspanne zwischen dem Ehevertrag und dem Vollzug der Ehe nicht mit `Ā'ischah allein war, so ist die bloße Spekulation. Wie kann er sich dessen sicher sein? Diese Zeitspanne dauerte drei Jahre an und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte zweimal am Tag zu Abu Bakrs Haus zu gehen, am Morgen und am Abend, wie in Sahīh al-Bukhāri (#476) bewiesen wird.
     
     
     
    Wer kann also behaupten, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während dieser Zeit nie mit `Ā'ischah allein war?
     
     
     
    Wie auch immer, es kann sein, dass es stimmt, doch bedeutet dies nicht, dass es harām ist, denn es ist basierend auf einem Beweis aus dem Qur'ān bewiesen, dass es gestattet ist, wie oben angeführt wurde.
     
     
     
    Und Allah weiß es am besten.
     
     
     
    Islam Q&A
     
     
     
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    Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com> Mar 15 01:00PM  

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    Ist der Wudū' gültig, wenn sich auf dem Gesicht noch Spuren von Make-up befinden?
    http://islam-forum.info/Thema-Ist-der-Wud%C5%AB%E2%80%98-gueltig-wenn-sich-auf-dem-Gesicht-noch-Spuren-von-Make-up-befinden
    Mar 15th 2014, 10:25
     
    Frage (Nr. 88179):
     
     
     
    Ist es erlaubt, den Wudū' zu vollziehen, wenn sich noch Make-up auf dem Gesicht befindet?
     
     
     
    Antwort:
     
     
     
    Alles Lob gebührt Allāh.
     
     
     
    Damit der Wudū' gültig ist, ist es notwendig, alles zu entfernen, was das Wasser von der Haut abhalten könnte, wie z. B. Wachs, klebrige Substanzen und Ähnliches, sodass der Zweck des Wudū' beim Waschen dieser Körperteile erreicht werden kann.
     
     
     
    Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet(al-Salāh) aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf (mit nassen Händen) und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln. …" (5:6).
     
     
     
    Es heißt in al-Insāf (1/144): „Zu den Bedingungen für die Gültigkeit des Wudū' gehört die Entfernung von allem, was das Wasser vom Erreichen aller notwendigen Körperteile abhält."
     
     
     
    Al-Nawawi sagte in al-Maudū` (1/492): „Wenn Wachs oder Henna am Körper ist und Wasser vom Erreichen der Körperteile abhält, dann ist der Wudū' nicht gültig, sei es viel oder wenig. Befinden sich noch Spuren oder Farbe des Henna an der Hand etc., doch kein Henna an sich, oder wenn es Spuren von Fett oder Öl gibt, über die das Wasser einfach hinwegläuft, wenn es die Haut berührt, aber nicht stehenbleibt, dann ist der Wudū' gültig."
     
     
     
    Daraus kann verstanden werden, dass der Wudū' gültig ist, wenn das Make-up vor dessen Verrichtung entfernt wurde und nur noch etwas Farbe übrig ist. Darauf basierend ist der Wudū' nicht gültig, wenn das Make-up das Wasser davon abhält, die Haut zu erreichen. Ist aber nur etwas Farbe oder ein klein wenig davon übrig, was das Wasser nicht davon abhält, an die Haut zu gelangen, dann ist der Wudū' gültig.
     
     
     
    Und Allāh weiß es am besten.
     
     
     
    Islam Q&A
     
     
     
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    Was sind die Grenzen der `Aurah im Gebet?
    http://islam-forum.info/Thema-Was-sind-die-Grenzen-der-Aurah-im-Gebet
    Mar 15th 2014, 10:27
     
    Frage (Nr. 126265):
     
     
     
    Ist das Gebet noch gültig, wenn jemand sich nicht sicher ist, ob etwas von seiner `Aurah während des Gebets aufgedeckt wurde?
     
     
     
    Antwort:
     
     
     
    Alles Lob gebührt Allāh.
     
     
     
    Erstens:
     
     
     
    Das arabische Wort `Aurah bezeichnet eine Schwäche entlang einer Grenze und Ähnliches.
     
     
     
    In Misbāh al-Munīr heißt es: „Alles, was jemand aus Würde oder Sittsamkeit bedeckt, ist `Aurah."
     
     
     
    Gemäß der Fuqaha' gehört alles zur `Aurah, was für einen Mann oder eine Frau zu entblößen harām ist.
     
     
     
    Das Bedecken der `Aurah bedeutet in der Terminologie der Fuqaha' das Bedecken dessen, was aufgedeckt Scham verursacht, sei es bei einem Mann, einer Frau oder einem Hermaphroditen.
     
     
     
    Siehe al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah, 24/173.
     
     
     
    Zweitens:
     
     
     
    Das Bedecken der `Aurah ist eine der Bedingungen des Gebets, damit es gültig ist, denn Allāh, der Erhabene, sagt (ungefähre Bedeutung): „O Kinder Adams, legt euren Schmuck (reine Kleidung) bei jeder Gebetsstätte an …" (7:31).
     
     
     
    Ibn `Abbās (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Mit Schmuck ist in diesem Vers das Tragen von Kleidung während des Gebets gemeint." Das wurde von al-Tabari in seinem Tafsīr (12/391) verzeichnet.
     
     
     
    Und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Allāh nimmt das Gebet einer Frau im gebärfähigen Alter (wörtlich: einer Frau, die menstruiert) nicht an, außer mit einer Kopfbedeckung." (Abu Dawūd #641; al-Tirmidhi #377, der ihn als sahīh einstufte; von al-Albāni als sahīh klassifiziert)
     
     
     
    Es heißt in al-Mughni (1/336): „Das Verbergen der `Aurah vor den Blicken mit etwas, das die Haut nicht zeigt, ist obligatorisch und eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets. Das ist die Meinung von al-Schāfi`i."
     
     
     
    Ibn Hajar sagte: „Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass das Bedecken der `Aurah eine der Bedingungen für das Gebet ist." (Fath al-Bāri, 1/466)
     
     
     
    Drittens:
     
     
     
    Von dem Betenden ist gefordert, seine `Aurah während des Gebets zu bedecken, entsprechend dem Konsens der Muslime. Die `Aurah des Mannes ist der Bereich zwischen dem Nabel und den Knien, entsprechend der Mehrheit der Gelehrten.
     
     
     
    Siehe al-Mughni, 3/7; al-Istidhkār, 2/197; Fatāwa Islamiyyah, 1/427.
     
     
     
    Für Frauen sind ihr Haar und der gesamte Körper `Aurah, die sie bedecken müssen, abgesehen von Gesicht und Händen. Wenn sie das tun, ist ihr Gebet entsprechend dem Konsens der Gelehrten korrekt.
     
     
     
    Siehe al-Iqnā' fi Masā'il al-Ijmā' von ibn Qattān, 1/121-123; al-Scharh al-Mumti`, 2/160 ff.
     
     
     
    Viertens:
     
     
     
    Wenn jemand das Gebet beginnt und seine `Aurah ist bedeckt, er dann aber während des Gebets nicht sicher ist, ob etwas davon aufgedeckt wurde, dann sollte er diesen Zweifel ignorieren und sein Gebet vervollständigen, denn das Grundprinzip besagt, dass die `Aurah noch bedeckt ist und ein Zweifel sollte nicht zugelassen werden an etwas, worüber man sich sicher war.
     
     
     
    Al-Bukhāri (137) und Muslim (#361) berichteten von `Abbās ibn Tamīm, dass sein Onkel väterlicherseits sagte: „Eine Anfrage wurde dem Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) zugetragen über denjenigen, der glaubt, dass etwas während seines Gebets geschehen sei. Er sagte: `Unterbrecht es nicht, bis ihr ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnehmt.`"
     
     
     
    Al-Nawawi sagte: „Dieser Hadīth stellt eines der Grundprinzipien des Islams dar und eine bedeutende Quelle des Fiqh, nämlich dass die Dinge weiterhin so beurteilt werden, wie sie ursprünglich waren, außer es gibt einen sicheren Beweis für das Gegenteil, und aufziehende Zweifel beeinträchtigen das nicht."
     
     
     
    Der Gottesdiener muss sich auf sein Gebet vorbereiten, bevor er damit beginnt. So soll er Kleidung anziehen, bei der er sich sicher ist, dass sie seine `Aurah bedecken wird, und Kleidung meiden, bei der er befürchtet, sie könnte seine `Aurah beim Gebet zeigen, wie z. B. kurze T-Shirts und andere Arten der Kleidung, die sich anheben und den unteren Teil des Rückens freilegen, damit nicht einige Teile seiner `Aurah entblößt werden, wenn er sich beugt oder niederwirft.
     
     
     
    Siehe auch in den Antworten auf die Fragen #3075 und 107701.
     
     
     
    Islam Q&A
     
     
     
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    Frauen, die den Schwarzen Stein küssen
    http://islam-forum.info/Thema-Frauen-die-den-Schwarzen-Stein-kuessen
    Mar 15th 2014, 12:12
     
    Frage:
     
    Ist es einer Frau erlaubt, ihr Gesicht zu entblößen, um den Schwarzen Stein zu küssen, wenn Männer in der Nähe sind?
     
     
     
    Antwort:
     
    Alles Lob gebührt Allâh.
     
    Das Küssen des Schwarzen Steins während des Tawâf ist Sunnah mu'akkadah (eine bestätigte Sunnah). Es ist eine der Sunnahs des Tawâf – solange es möglich ist, es zu tun, ohne zu drängeln oder irgendjemanden durch sein Handeln zu belästigen – dem Beispiel des Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) darin zu folgen.Wenn es nur getan werden kann, indem man drängelt und andere belästigt, dann sollte man es nicht tun; in diesem Fall ist es genügend, wenn man mit seiner Hand darauf zeigt, besonders für Frauen, weil die Frau 'Aurah ist und weil das Drängeln für Männer nicht vorgeschrieben ist, so dass dies umso mehr für Frauen gilt. Wenn es einer Frau möglich ist, den Schwarzen Stein zu küssen, ohne zu drängeln, dann ist es ihr nicht erlaubt, ihr Gesicht zu entblößen, während sie es tut, weil es an diesem Ort Männer gibt, die nicht ihre Mahrams sind.Fatâwa al-Lajnah al-Dâ'imah, 11/229
     
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 21644)
     
     
     
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    Ein Mann unterrichtet Frauen hinter einer Abschirmung im Auswendiglernen des Qur'ān
    http://islam-forum.info/Thema-Ein-Mann-unterrichtet-Frauen-hinter-einer-Abschirmung-im-Auswendiglernen-des-Qur%E2%80%99%C4%81n
    Mar 15th 2014, 10:39
     
    Frage (Nr. 83032):
     
     
     
    Ist es einem Mann erlaubt, eine Gruppe von Frauen in einem privaten Haus darin zu unterrichten, den Qur'ān auswendig zu lernen, wobei der Ehemann einer dieser Frauen bei ihm ist und sich eine Abschirmung zwischen dem Lehrer und den Frauen befindet?
     
     
     

     
     
     
    Antwort:
     
     
     
    Alles Lob gebührt Allāh.
     
     
     
    Erstens:
     
     
     
    Es ist besser und sicherer für diese Frauen, sich eine Frau zu suchen, die sie beim Auswendiglernen des Qur'āns unterrichten kann, sei es zu Hause oder in der Moschee, denn das ist weiter entfernt von der Fitnah (Versuchung) und ihren Ursachen. Ist das nicht möglich, die Frauen können aber Aufnahmen verwenden oder einen Computer, um den Qur'ān auswendig zu lernen und sich anschließend gegenseitig zu überprüfen, dann ist das gut und besser, als mit einem Mann zusammenzusitzen.
     
     
     
    Besteht aber Bedarf daran, dass dieser Mann sie unterrichtet, vielleicht weil es keine Lehrerin gibt oder weil er gut ist und sie die Regeln des Tajwīd (der korrekten Rezitation) lehren kann, dann ist nichts Falsches daran, solange den folgenden Richtlinien Beachtung gezollt wird:
     
     
     
    - Er sollte sie hinter einer Abschirmung unterrichten.
     
     
     
    - Keine von ihnen sollte mit einer sanften Stimme reden.
     
     
     
    - Sie sollten mit dem Lehrer nur so viel reden, wie notwendig ist.
     
     
     
    - Der Lehrer sollte seinen Job aufgeben, wenn er merkt, dass sein Herz sich einer von ihnen zuwendet oder wenn er Freude an der Stimme einer der Frauen empfindet.
     
     
     
    - Der Lehrer sollte älter sein, verheiratet und für Rechtschaffenheit und Frömmigkeit bekannt.
     
     
     
    Es muss angemerkt werden, dass die Stimme der Frau nicht zur `Aurah gehört entsprechend der eher korrekten von zwei Gelehrtenmeinungen, solange keine Sanftheit in der Rede liegt.
     
     
     
    Es heißt in Kaschschāf al-Qinā' (5/15), einem Hanafi Buch: „Ihre Stimme (d. h. die Stimme einer nicht-mahram Frau) ist keine `Aurah. In al-Furū` und an anderer Stelle wird gesagt: Gemäß der eher korrekten Meinung, doch es ist harām, Gefallen daran zu finden, zuzuhören, selbst wenn sie den Qur'ān rezitiert, aus Angst vor Fitnah."
     
     
     
    Es heißt in Mughni al-Muhtāj (4/210), einem Schāfi`i Buch: „Die Stimme der Frau ist keine `Aurah und es ist erlaubt, ihr zuzuhören, solange nicht die Gefahr der Fitnah besteht."
     
     
     
    Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā'imah (12/156): „Erstens: Das Vermischen von Frauen und Männern an Schulen und anderswo ist ein gewaltiges Übel, welches viel Schaden in weltlicher wie auch in religiöser Hinsicht anrichtet. Deshalb ist es der Frau nicht erlaubt, an einem Ort zu arbeiten oder zu studieren, wo sich Männer und Frauen vermischen, und es ist ihrem Vormund nicht gestattet, es ihr zu erlauben.
     
     
     
    Zweitens: Es ist dem Mann nicht erlaubt, eine Frau zu unterrichten, die keinen Hijāb trägt, und es ist ihm nicht erlaubt, sie zu unterrichten, wenn er mit ihr allein ist, selbst wenn sie den richtigen Hijāb trägt. In Anwesenheit eines nicht-mahram Mannes ist der gesamte Körper der Frau `Aurah und das Bedecken des Kopfes, aber nicht des Gesichts, ist nicht der vollständige Hijāb.
     
     
     
    Drittens: Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Mann eine Frau hinter einer Abschirmung unterrichtet in einer Schule, die nur für Frauen ist, ohne dass sich männliche und weibliche Studenten vermischen oder Lehrer mit Lehrerinnen.
     
     
     
    Wenn du ihm Fragen stellen musst, dann kann das per Fernsehübertragung erfolgen, was bekannt und gut durchführbar ist, oder über das Telefon. Doch die Studenten müssen sich davor hüten, sanft zu reden oder ihre Stimmen zu verschönern."
     
     
     
    Und Allāh weiß es am besten.
     
     
     
    Islam Q&A
     
     
     
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    Dauerhafte Verhütung ist harām außer bei Notwendigkeit
    http://islam-forum.info/Thema-Dauerhafte-Verhuetung-ist-har%C4%81m-ausser-bei-Notwendigkeit
    Mar 15th 2014, 12:24
     
    Frage (Nr. 50326):
     
     
     
    Während der Schwangerschaft habe ich an einer schweren Erkrankung gelitten, die nahezu bis zum Entbindungstermin anhielt und besonders schlimm in den ersten drei Monaten war. Ich musste fast zwei Monate im Krankenhaus verbringen. In dieser Zeit habe ich weder gegessen noch getrunken und nichts gemocht. Deshalb wurde ich über Infusionen versorgt. Ist es mir in diesem Fall gestattet, eine weitere Schwangerschaft dauerhaft zu vermeiden?
     
     
     

     
     
     
    Antwort:
     
     
     
    Alles Lob gebührt Allāh.
     
     
     
    Erstens:
     
     
     
    Der Islam ermutigt die Menschen zur Heirat und dazu, Kinder zu bekommen, um so die Anzahl der muslimischen Ummah zu erhöhen und den Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) am Tag der Auferstehung stolz vor allen anderen Nationen sein zu lassen. Außerdem steht es in Übereinstimmung mit der menschlichen Natur (Fitrah). Die Propheten selbst (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihnen allen) baten Allāh darum, sie mit rechtschaffenen Nachkommen zu segnen. Allāh informiert uns darüber, dass Ibrāhīm (Friede sei mit ihm) sagte:„Mein Herr, schenke mir einen von den Rechtschaffenen." (37:100).
     
     
     
    Und Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und (auch) Zakariyya, als er zu seinem Herrn rief: `Mein Herr, lasse mich nicht kinderlos bleiben, und Du bist der beste Erbe.`" (21:89).
     
     
     
    Allāh berichtet uns von vielen Du`ā' der Rechtschaffenen, wie z. B. in dem folgenden Vers (ungefähre Bedeutung): „Und diejenigen, die sagen: `Unser Herr, schenke uns an unseren Gattinnen und unseren Nachkommenschaften Grund zur Freude, und mache uns für die Rechtschaffenen zu einem Vorbild.`" (25:74).
     
     
     
    Die Menschen werden solange in diesem Zustand verbleiben, wie ihre Natur (Fitrah) gesund ist.
     
     
     
    Zweitens:
     
     
     
    In der Antwort auf Frage #21169 haben wir bestätigt, dass permanente Verhütung harām ist. Doch eine Ausnahme wird im Fall der Notwendigkeit gemacht – wie es dem Prinzip der Scharī`ah hinsichtlich verbotener Dinge entspricht, die im Falle einer Notwendigkeit erlaubt sind. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet? …" (6:119).
     
     
     
    Wenn eine Frau schwach ist oder krank und die Schwangerschaft würde ihr schaden oder wenn man deswegen um ihr Leben fürchten muss, dann ist es ihr erlaubt, etwas zu verwenden, was die Schwangerschaft verhindert.
     
     
     
    In einer Veröffentlichung des Beständigen Komittees für akademische Forschung und die Ausgabe von Fatwas heißt es: „… Darauf basierend ist es im Allgemeinen harām, die Anzahl der Nachkommen zu beschränken, und Verhütung kann harām sein, außer in besonderen individuellen Fällen, die nicht von allgemeiner Anwendung sind, wie z. B. wenn die schwangere Frau auf eine andere als die übliche Art entbinden muss und sie eine Operation benötigt, um das Kind zu gebären. Oder wenn die Gesundheit der Frau oder ihr Leben durch die Schwangerschaft gefährdet werden. In solchen Fällen ist Verhütung als Ausnahme erlaubt, aufgrund der Wahrscheinlichkeit des Schadens und um ihr Leben zu schützen, denn der Islam strebt nach dem Nutzen und wendet den Schaden ab, um den größeren Nutzen zu fördern und den Schaden zu reduzieren." (Majallat al-Buhūth al-Islamiyyah, 5/127)
     
     
     
    Scheikh ibn Bāz wurde über eine Frau befragt, die 10 Kinder zur Welt gebracht hatte, und nun würde ihr eine weitere Schwangerschaft Schaden verursachen. Deswegen wollte sie eine Operation, um ihre Eierstöcke abzubinden.
     
     
     
    Er antwortete: „Es ist nichts Falsches daran, wenn die erwähnte Operation bei ihr durchgeführt wird, wenn die Ärzte der Ansicht sind, dass eine weitere Entbindung ihr schaden würde, und wenn ihr Ehemann einverstanden ist." (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah, 5/978)
     
     
     
    Scheikh ibn Jibrīn sagte: „Es ist nicht erlaubt, eine Operation durchzuführen, um eine Schwangerschaft zu verhindern oder zu beenden, außer in Fällen der Notwendigkeit, wenn vertrauenswürdige Ärzte bestätigt haben, dass eine Entbindung ihr schaden oder ihre Krankheit verschlimmern würde oder wenn die Sorge besteht, dass Schwangerschaft und Entbindung wahrscheinlich zu ihrem Tode führen würden. Doch es ist wichtig, dass der Ehemann sein Einverständnis gibt, um die Schwangerschaft zu beenden oder zu verhindern. Wenn dann die Entschuldigung endet, sollte die Frau zum normalen Zustand zurückkehren." (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah, 2/977)
     
     
     
    Darauf basierend gilt, wenn das, was dir geschehen ist, durch die Schwangerschaft ausgelöst wurde, dann ist es eine vorübergehende Angelegenheit, die durch Krankheit oder Schwäche verursacht wurde, welche hoffentlich vorübergeht. In diesem Fall kannst du vorübergehend Verhütungsmittel anwenden, bis Allāh dich heilt. Doch wenn es ein andauerndes Problem ist, für das es keine Hoffnung auf Abhilfe gibt, dann ist inschaAllāh nichts Falsches daran, wenn du eine dauerhafte Verhütung anwendest.
     
     
     
    Und Allāh weiß es am besten.
     
     
     
    Islam Q&A
     
     
     
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    Eine Frau gibt ihr Recht auf Unterhalt auf/Ist die Erlaubnis der ersten Frau
    http://islam-forum.info/Thema-Eine-Frau-gibt-ihr-Recht-auf-Unterhalt-auf-Ist-die-Erlaubnis-der-ersten-Frau
    Mar 15th 2014, 12:15
     
    Frage (Nr. 13702):
     

     
    Ist es halāl, eine zweite Frau zu heiraten, die sagt, dass sie keine finanzielle Unterstützung benötigt? Wenn es erlaubt ist, was ist, wenn die erste Frau die Heirat nicht gestattet – kann der Mann trotzdem heiraten?
     

     
    Antwort:
     

     
    Alles Lob gebührt Allāh.
     

     
    Das Recht auf Lebensunterhalt steht der Ehefrau zu und es ist eine Pflicht ihres Ehemannes. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Die Männer stehen in Verantwortung (als Beschützer und Versorge) für die Frauen wegen dessen, womit Allāh die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben." (4:34).
     

     
    Wenn eine Frau auf dieses Recht verzichtet, auf das sie Anspruch hat – nämlich ihre finanzielle Versorgung, – dann ist es für ihren Ehemann nicht länger verpflichtend.
     

     
    Ibn Qudāmah sagte: „Wenn sie zustimmt, auf etwas von ihrem Anteil (von der Zeit ihres Mannes) oder auf ihre Versorgung zu verzichten oder auf alles davon, dann ist das erlaubt." (al-Mughni, Teil 7, S. 244).
     

     
    Hinsichtlich der Erlaubnis und Billigung der Mehrehe durch die erste Frau, so ist dies keine Bedingung und der Ehemann muss nicht ihre Zustimmung erbitten, um eine zweite Frau heiraten zu dürfen. Doch es ist ihm empfohlen, freundlich mit ihr zu sein und Geld für sie auszugeben und freundliche Worte für sie zu finden, um sie zu beruhigen und ihre Eifersucht zu verringern. Das Beständige Komitee wurde nach der Zustimmung der ersten Frau gefragt, wenn jemand eine weitere Frau heiraten möchte. Ihre Antwort lautete: „Es ist für den Ehemann keine Pflicht, wenn er eine zweite Frau heiraten möchte, dafür die Erlaubnis seiner ersten Frau zu erhalten. Doch es ist eine Angelegenheit der guten Manieren und der guten Behandlung, dass er zu ihr freundlich sprechen sollte, um ihre verletzten Gefühle zu mindern, die in solchen Fällen ganz natürlich für eine Frau sind. Er sollte sie anlächeln, ihre zeigen, dass er glücklich ist sie zu sehen, freundlich sein, lieb reden und für sie Geld ausgeben, wenn es angebracht ist."
     

     
    Siehe Fatāwa Islamiyyah, Teil 3, S. 204.
     

     
    Islam Q&A
     
    Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
     
     
     
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    Sie möchte ohne Mahram in ein muslimisches Land auswandern
    http://islam-forum.info/Thema-Sie-moechte-ohne-Mahram-in-ein-muslimisches-Land-auswandern
    Mar 15th 2014, 12:37
     
    Frage (Nr. 161002):
     
     
     
    Ich lebe in einem nichtmuslimischen Land und habe das starke Verlangen, bei den Menschen zu sein, die ich liebe. Deshalb möchte ich die Hijrah nach Saudi Arabien verrichten. Meine Mutter wird mich dafür hassen und es nicht verstehen. Geehrter Scheikh, ich möchte die Hijrah vollziehen, um auf erlaubte Art und Weise leben zu können. Hier ist alles harām und für meine Zukunft nicht gut.
     
     
     
    Kann ich deshalb die Hijrah ohne Mahram vollziehen? Darf ich meine alleinstehende Mutter zurücklassen, ohne auf ihre Meinung Rücksicht zu nehmen? Sie möchte auch nicht, dass ich bete etc.
     
     
     
    Antwort:
     
     
     
    Alles Lob gebührt Allāh.
     
     
     
    Das Grundprinzip besagt, dass es einer Frau nicht erlaubt ist zu reisen, außer sie hat einen Mahram bei sich. Das wurde bereits vorher in der Antwort auf die Fragen #101520 und #145413 besprochen.
     
     
     
    Doch die Gelehrten machten eine Ausnahme von diesem Grundsatz im Falle der obligatorischen Reise einer einzelnen Frau, wie z. B. die Auswanderung aus einem Land des Kufr in ein muslimisches Land.
     
     
     
    Imām al-Nawawi sagte: „Die Gelehrten stimmen darin überein, dass sie außer zur Hajj und `Umrah nicht losziehen sollte, außer sie hat einen Mahram bei sich und im Falle der Auswanderung von Dar al-Harb (nichtmuslimische Länder). Sie stimmen darin überein, dass sie von dort in ein muslimisches Land auswandern muss, auch wenn sie keinen Mahram bei sich hat. Der Unterschied zwischen diesen beiden Pflichten ist, dass ihr Aufenthalt in einem kāfir Land harām ist, wenn sie ihre Religion dort nicht offen praktizieren kann und um sich und ihr religiöses Bemühen fürchten muss." (Scharh Sahīh Muslim, 9/104)
     
     
     
    Abu-l-`Abbās al-Qurtubi sagte: „Es besteht ein Konsens darüber, dass sie ohne Mahram reisen muss, wenn sie um ihre religiöses Bemühen und sich selbst fürchtet." (al-Mufhim lima Aschkala min Talkhīs Kitāb Muslim, 11/6)
     
     
     
    Das ist so, weil das Festhalten an den Geboten des Glaubens eine Pflicht ist und was auch immer notwendig ist, um etwas Obligatorisches zu erfüllen, ist ebenfalls eine Pflicht. Das wurde in Matālib Ūli al-Nuha, 3/433, bestätigt.
     
     
     
    Darauf basierend musst du in ein Land auswandern, wo du selbst und dein religiöses Bemühen sicher sind, wenn du in deinem jetzigen Land den Islam nicht vollständig und in Freiheit praktizieren kannst oder wenn du um dein religiöses Engagement und dich selbst aufgrund der dort herrschenden Versuchung und Verirrung fürchten musst. Die Interessen der Religion besitzen Vorrang vor dem Gehorsam den Eltern gegenüber, da Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. …" (31:15).
     
     
     
    Bist du aber in der Lage, den Islam zu praktizieren und lebst du einem Land der vollständigen Sicherheit, dann ist die Auswanderung in deinem Fall mustahabb und nicht verpflichtend. Siehe auch in den Antworten auf die Fragen #47672 und #13363.
     
     
     
    In dem Fall ist es dir nicht erlaubt zu reisen und dies aus zwei Gründen: Du hast keinen Mahram und du hast nicht die Erlaubnis deiner Mutter für die Reise.
     
     
     
    Al-Bahūti sagte: „Er sollte nicht zu einem mustahabb Zweck reisen, außer mit der Erlaubnis seiner Eltern… denn das Ehren der Eltern ist eine individuelle Pflicht (Fard `ayn), die Priorität besitzt vor dem, was mustahabb und was eine gemeinschaftliche Verpflichtung (Fard kifāyah) ist." (Kaschschāf al-Qinā', 6/322)
     
     
     
    Du musst deine Mutter freundlich behandeln und nett zu ihr sein in der Hoffnung, dass Allāh sie durch dich auf den rechten Weg leitet. Siehe bitte auch in den Antworten auf die Fragen #103977 und #27105.
     
     
     
    Und Allāh weiß es am besten.
     
     
     
    Islam Q&A
     
     
     
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    Kapitel: Das Wissen
     
    Abu Musa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Fri...
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    Mar 15th 2014, 12:31
     
    Kapitel: Das Wissen

    Abu Musa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Das Gleichnis der Rechtleitung und des Wissens, mit denen Allah mich entsandt hat, ist wie ein reichlicher Regen, der auf ein Gebiet niederging: Der gute Teil des Erdbodens nahm das Wasser auf und brachte eine Menge an Pflanzen und Gras hervor. Es gab aber auch felsige Teile davon, welche das Wasser bewahrten, mit dem Allah den Menschen viel Nutzen bringen ließ: davon tranken sie selbst, tränkten ihr Vieh und bewässerten ihr Feld davon. Der Regen fiel aber auch auf einen sandigen Boden, der das Wasser versickern ließ und keinerlei Pflanzen hervorbrachte. Dies ist das Gleichnis eines Menschen, der sich mit dem Wissen in der Religion Allahs, mit dem Allah mich entsandt hat, ausbildete denn er erwirbt damit das Wissen für sich selbst und lehrt es andere. Das Gegenteil stellt derjenige dar, der damit weder seine Würde erhebt noch die Rechtleitung Allahs annimmt, mit der ich entsandt worden bin." ...

    [Sahih Al-Bucharyy Nr. 79]
     
     
     
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    "Frauen sind die Zwillingshälften der Männer."
     
    "Aisha - Allah möge mit ihr wohl...
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    Mar 15th 2014, 12:37
     
    "Frauen sind die Zwillingshälften der Männer."

    "Aisha - Allah möge mit ihr wohlzufrieden sein - berichtet vom Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm -"Die Seelen sind wie einberufene Soldaten.
    Jene Gleichartigen unter ihnen ziehen sich an und die Verschiedenartigen gehen auseinander."

    (Abu Dawud, Nr.204; al-Tirmidhi, Nr.105) (Bukhari)
     
     
     
     
     
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    Mar 10th 2014, 11:18
     
    Punch Lines of Dr Zakir Naik.

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    Dr Zakir Naik - Servant of Allah, An Exclusive Promo from Peace TV. * About Dr Zakir Naik A medical doctor by professional training, Dr Zakir Naik is renowne...
     
     
     
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    Mar 11th 2014, 11:03
     
    Dr Zakir Naik in focus with Mufti Ismail Menk.
     
     
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