Information

Hier werden Nachrichten über den Salafismus veröffentlicht.
Was sind Salafisten?
Hier anschauen:
http://www.youtube.com/watch?v=l5HRdwsck10
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Diese Seite richtet sich nicht gegen Muslime und den Islam.
Diese Seite soll über den Salafismus/Islamismus/Terrorismus informieren.
Es ist wichtig über Fanatiker aufzuklären, um den Frieden und die Freiheit zu sichern.
Wir wollen in Europa mit allen Menschen friedlich zusammen leben,
egal welche Herkunft, Nationalität und Religion.


::: DOKUS :::
(Achtung: Youtube ist überschwemmt mit Videos, die salafistischen/islamistischen Einfluss besitzen.
Deshalb: Schaut euch die Accounts genau an!)

1.
[DOKU] Wie Salafisten zum Terror verleiten - 2013
https://www.youtube.com/watch?v=uM2x-vgdrKM

2.
Pulverfass Deutschland - Doku über Probleme zwischen Salafisten und Rechtsradikalen
https://www.youtube.com/watch?v=H5nOuzXJOmY

3.
Salafisten, ein finsterer Verein (heute-show)
https://www.youtube.com/watch?v=Myq48smApKs

4.
Deutsche Salafisten drangsalieren weltliche Hilfsorganisationen in Syrien | REPORT MAINZ
https://www.youtube.com/watch?v=lCext-9pu9I

5.
DIE SALAFISTEN KOMMEN
https://www.youtube.com/watch?v=uWARKJSKOP4

6.
Best of 2013 Peter Scholl Latour EZP Salafisten wird durch Saudisches Geld verbreitet!!!
https://www.youtube.com/watch?v=FmV3Z6f1BQQ

7.
Frauen im Islam
https://www.youtube.com/watch?v=mb4G6tUbkD0


8.
Gülen Bewegung
http://de.wikipedia.org/wiki/Fethullah_G%C3%BClen#Deutschland
Gefahr für Deutschland - Gülen Bewegung versucht die Unterwanderung
http://www.youtube.com/watch?v=E9Q1jS7Rw9M

9.
Islamisten oder Demokraten - Die Islamische Milli Görüs / Millî Görüş / Milli Görüş
http://www.youtube.com/watch?v=EtWjumM5G88

10.
Die türkischen Graue Wölfe (Rechtsextremismus/Islamismus)
http://www.youtube.com/watch?v=_Z9LEc4qM1I

11.
Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland
(türkisch Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF; kurz auch Türk Federasyon, dt. „Türkische Föderation“)
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deration_der_T%C3%BCrkisch-Demokratischen_Idealistenvereine_in_Deutschland



http://de.wikipedia.org/wiki/Salafismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Mill%C3%AE_G%C3%B6r%C3%BC%C5%9F

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::: DOKUS ENDE :::


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Übersicht für 76j4725235b235b891248jv1@googlegroups.com - 5 Benachrichtigungen in 5 Themen

Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: May 13 05:35AM

Artikel - Islamweb
Artikel - Islamweb
 
H&#228;ufige Fehler beim Hadsch
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=247126
May 13th 2026, 12:52
 
 
Der Hadsch ist eine der tiefgründigsten Erfahrungen im Leben eines Muslims. Doch trotz gründlicher Vorbereitung unterlaufen vielen Pilgern immer wieder ähnliche Fehler – oft aus Unwissenheit, emotionaler Überforderung oder mangelnder Planung. Wer sich dieser typischen Fehler bewusst ist, kann den Hadsch in seiner spirituellen Tiefe erleben.
 
Fehler bei der Vorbereitung
 
Viele Pilger unterschätzen die körperlichen und seelischen Anforderungen des Hadsch. Die Strapazen – langes Gehen, dichte Menschenmengen, Hitze und Schlafmangel – sind enorm. Ein häufiger Fehler besteht auch darin, ohne ausreichende Vorbereitung anzureisen. Wer nicht an längere Fußmärsche gewöhnt ist oder gesundheitliche Probleme ignoriert, riskiert Erschöpfung oder gar einen Abbruch. Weit problematischer ist hingegen der Faktor Geduld: Der Hadsch ist eine Prüfung, bei der Gedränge, Wartezeiten und Unannehmlichkeiten unvermeidlich sind. Der Schaitân will nicht, dass du für diese Anbetungshandlung belohnt wirst. Läutere also deine Seele, übe dich in Geduld und lerne, mit Stresssituationen umzugehen. Sonst bringt dich der Alltag im Hadsch schnell aus der Fassung, und dies kann deine Belohnung beeinträchtigen.
 
Fehler im Ihrâm
 
Eine der häufigsten Verstöße betrifft die korrekte Einhaltung des Ihrâm-Zustands. Manche Pilger vergessen, vor dem Überschreiten der Mîqât-Grenze die vorgeschriebene Absicht zu formulieren. Andere glauben, das Anlegen weißer Tücher genüge bereits. Ferne verstoßen Pilger häufig gegen die Ihrâm-Verbote, wie das Tragen genähter Kleidung und das Bedecken des Kopfes bei Männern, parfümierte Pflegeprodukte oder das Schneiden von Haaren und Nägeln. Oft geschieht dies unbewusst, doch ist dies keine Entschuldigung. Du musst lernen, bewusst zu leben und auf deine Handlungen zu achten, die Allah alle sieht.
 
Fehler beim Tawâf
 
Beim Tawâf um die Kaaba begehen Pilger einige Fehler: Viele drängen ungeduldig zur Kaaba hin, obwohl sie dort wegen des Gedränges kaum gehen können. Die Sunna empfiehlt, in größerem Abstand zu gehen, wenn der Bereich um den Stein überfüllt ist. Ein weiterer Fehler: Manche berühren oder küssen den Schwarzen Stein um jeden Preis – selbst wenn sie andere wegdrängen müssen. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) lehrte, dass man den Stein auch mit einem Stab oder durch mit einer Handbewegung grüßen kann. Auch das freiwillige Gebet hinter dem Standort von Ibrâhîm kann man weiter entfernt beten, um den Tawâf anderer nicht zu stören.
 
Fehler beim Sa´î
 
Beim Sa´î zwischen den Hügeln Safâ und Marwa vergessen viele Pilger, dass es sich um eine Anbetungshandlung und nicht um einen Wettlauf handelt. Schnelles Gehen ist nur auf der grün markierten Strecke zwischen den beiden Säulen empfohlen – und auch dort ohne Rücksichtslosigkeit. Manche Pilger brechen den Sa´î vorzeitig ab, weil sie erschöpft sind, doch müssen die sieben Runden ununterbrochen durchgeführt werden. Andere vergessen die Bittgebete auf den Hügeln oder leiern sie nur herunter.
 
Fehler am Tag von Arafat
 
Der Tag auf der Ebene von Arafat ist der Höhepunkt des Hadsch, doch viele Pilger begehen hier schwerwiegende Fehler. Einige verlassen das Tal vor Sonnenuntergang, weil sie die Hitze nicht ertragen oder denken, die Sonne wäre schon untergegangen. Dadurch vergeuden sie die Chance ihres Lebens. Andere konzentrieren sich nur auf überlieferte Gebete und vergessen das Wesentliche: aufrichtige Reue und Bitte um Vergebung. Manche Pilger verschwenden die Zeit für weltliche Gespräche oder streiten sogar!
 
Fehler in Muzdalifa und beim Steinigen
 
In Muzdalifa, wo die Pilger übernachten, vergessen viele die Gebete und die Sunna, sich auszuruhen. Übermüdung am nächsten Tag. Die Steinigung selbst ist eine weitere Fehlerquelle: Viele schleudern die Kiesel, als ginge es darum, den Teufel zu treffen. Dies widerspricht der Sunna, es genügt, irgendwo in den Bereich zu werfen. Das oberste Gebot ist, niemanden zu verletzen, Gedränge zu vermeiden und die Beherrschung zu verlieren. Manche Pilger werfen alle sieben Kiesel auf einmal – was ungültig ist, da jeder Wurf einzeln erfolgen muss.
 
Fehler mit weitreichenden Folgen
 
Einige Fehler gefährden die Gültigkeit des gesamten Hadsch. Dazu gehört etwa der Geschlechtsverkehr vor der endgültigen Lösung aus dem Ihrâm, dies macht den Hadsch ungültig. Auch das Unterlassen einer der Elementarpflichten wie das Verweilen in Arafat, der Pflicht-Tawâf, der Pflicht-Sa´î und der Ihrâm macht die Pilgerfahrt ungültig. Das Hauptproblem ist Unwissen: Jemand begibt sich auf die Anbetungshandlung seines Lebens und weiß nicht einmal, was die Elementarpflichten, übrigen Pflichten und Sunna-Handlungen sind.
 
Allgemeine Verhaltensfehler
 
Neben den Fehlern bei den rituellen Handlungen spielen auch Verhaltensfehler eine Rolle: Viele Pilger vergessen im Eifer des Gefechts die grundlegende Pflicht, anderen nichts anzutun – weder durch Worte noch durch Taten. Drängeln, lautes Schimpfen oder gar Handgreiflichkeiten sind leider keine Seltenheit. Auch die Vernachlässigung der Hygiene oder das Vergessen von Gebeten aufgrund der Hektik sind weit verbreitet.
 
Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel
 
Die meisten Fehler lassen sich durch gründliches Studium der Hadsch-Riten, körperliches Training und mentale Vorbereitung vermeiden. Wer schon vor der Abreise lernt, Geduld zu üben, Verzicht zu üben und die Riten in der richtigen Reihenfolge zu verinnerlichen, wird den Hadsch als das erleben, was er sein soll: eine läuternde Reise zu Allah – nicht ein Hindernislauf voller Fallstricke. Die beste Versicherung bleibt die aufrichtige Absicht, verbunden mit dem Erlernen der Hadsch-Riten, bevor man sich auf den Weg macht.
 
 
 
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Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: May 12 07:35PM

Artikel - Islamweb
Artikel - Islamweb
 
Iss, trink und sei ein Muslim! Teil 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=235192
May 12th 2026, 18:44
 
 
II. Andere Menschen verpflegen
 
Der Qurân ist voll von Hinweisen auf das Wunder und die Pracht all dessen, was er für uns erlaubt und bekömmlich gemacht hat. Allâh gewährt uns Einblicke in die Verse des Qurân, um zu schauen, zu verstehen und zu erkennen: „So schaue der Mensch doch auf seine Nahrung“ (Sûra 80:24), das eigentliche Wunder der Entstehung, von der ersten Spaltung als Samen und dem Gezappel in der Erde, bis zur Blüte – frei und erhaben ist Allâh von allen Makeln! – Früchte in Büscheln, in Sprossen und wie Edelsteine in der Sonne, bis zur Verdauung in unseren eigenen Bäuchen und den Mägen der Tiere, die wir essen. So schau genau hin und nimm die überwältigende Weite der Formen und Gestalten der Rohkost in dich auf: die Farben, die Geschmäcker, die Aromen. Wir können nicht einmal ansatzweise das Wunder der Nahrung in seiner Gesamtheit betrachten; eine Nahrung, die auf Befehl Allâhs wächst, damit wir leben können: „Und Wir lassen dann auf ihr Korn wachsen und Rebstöcke und Grünzeug und Ölbäume und Palmen und Gärten mit dicken Bäumen und Früchte und Futter, als Nießbrauch für euch und für euer Vieh“ (Sûra 80:27-32)
 
Wir sind angehalten, für den Segen zu danken, welchen Allâh in ausreichender Menge und in genau der richtigen Balance der Nährstoffe über die ganze Erde verteilt hat, der aber von den Menschen ungleichmäßig verteilt wird. Daher besteht eine Art der Dankbarkeit gegenüber Allâh – selbst wenn wir niemals ausreichend danken können – darin, von dem, was uns reichlich zur Verfügung steht, an denjenigen zu geben, welcher weniger wohlhabend ist. Wir werden von Allâh aufgefordert, auf unsere Segnungen zu blicken: „Damit sie (allerlei) Nutzen für sich erfahren und den Namen Allâhs an wohlbekannten Tagen über dem aussprechen, womit Er sie an den Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat. - Esst (selbst) davon und gebt dem Elenden, dem Armen zu essen“ (Sûra 22:28).
 
Essen bringt darüber hinaus Vergebung. Die Speisung von Bedürftigen und Bedrängten beschränkt sich nicht auf wohltätige Handlungen, sondern ist im Qurân oft eine Form der Sühne: „Allâh wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht einhaltet). Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist“ (Sûra 5:89).
 
III. Verbotene Früchte
 
Der Qurân legt die Grenzen des Essens für Muslime fest und teilt mit, was verboten ist. Selbst eine flüchtige Lektüre des Qurân macht deutlich, dass Allâh den Muslimen große Freiräume in ihrer Ernährung gewährt hat. Möge Allâh unsere rechtschaffenen Vorfahren für ihre Bemühungen segnen, denn es sind jene, denen wir einiges von der göttlichen Milde zu verdanken haben, wie das Essen von den Speisen der Leute der Schrift. Wie bei Adam und Eva im Paradiesgarten steht es uns also frei, mit einigen wenigen Ausnahmen von den gesunden Nahrungsmitteln zu essen, die Allâh uns zur Verfügung gestellt hat (s. Sûra 2:172): „Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allâh(s) angerufen worden ist, und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist – außer dem, was ihr schlachtet – und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist“ (Sûra 5:3).
 
Verboten ist uns auch Berauschendes, ein Gräuel vom Werk des Satans, beladen mit Schlechtem, um zwischen uns Feindschaft und bitteren Hass einzuflößen und uns vom Gedenken Allâhs und vom Gebet abzuhalten.
 
Essen und Trinken von dem, was nach dem Qurân als halâl und tayyib (gut und rein) bezeichnet wird, ist ein wesentliches Merkmal eines Gläubigen und der Gesandten Allâhs: „O ihr Gesandten, esst von den guten Dingen und handelt rechtschaffen; gewiss, Ich weiß über das, was ihr tut, Bescheid“ (Sûra 23:51). Die Vernichtung von Nahrung und von dem zu essen, was verdorben ist, ist hingegen eine Beschreibung des schlimmsten Ungläubigen, der auf Erden Unheil stiftet und Ackerbau und Viehbestand zerstört. Sein arroganter Stolz treibt ihn immer weiter in die Sünde (s. Sûra 2:204-206). Diese unterschiedlichen Verhaltensweisen in Bezug auf das Essen sind im Qurân eng mit dem Glauben verbunden. Essen und Glaube sind in der Tat untrennbar miteinander verbunden.
 
In der gleichen Reihe an Versen erlaubt uns Allâh alle guten Dinge (Tayyibât) und die Nahrung derer, denen die Schrift gegeben wurde (s. Sûra 5:4-5). Die „guten Dinge“ sind von entscheidender Bedeutung und ein Kriterium, das von den Gesandten gewissenhaft hochgehalten wurde und von uns heute völlig ignoriert wird, auch von unseren eigenen sogenannten Halal-Lebensmittellieferanten und -Gremien.
 
Wir wollen „die guten Dinge“ definieren. Dabei handelt es sich um Nahrungsmittel, die in allen anstehenden Phasen bis zur endgültigen essbaren Form mit dem Qurân und der Sunna des Propheten übereinstimmen: Von (a) der Saatgutaufbereitung und der Tierzucht, über (b) den Anbau von Feldfrüchten und die Tierhaltung bis hin (c) zur Ernte und dem Schlachten und (d) dem Vertrieb und Verkauf. Alle diese Bereiche haben qurânische Standards, die erfüllt werden müssen, um von den Tayyibât zu sein. Es gibt mittlerweile ernste Einschränkungen für Muslime, eigentlich für alle Menschen, weil das Lebensmittelsystem weltweit sehr korrupt geworden ist. Doch zumindest müssen wir uns der vielen Verfehlungen bewusst sein und unser Bestes tun, um die deutlichen Forderungen der Scharîa zu beachten, damit die Verstöße nicht noch größer werden.
 
Man kann sich hinter zwei Tatsachen nicht verstecken: (1) Agrarfabriken erzeugen heute den größten Teil unserer Nahrung und tun dies auf eine gottlose Weise: Sie füttern und züchten Tiere auf eine Art und Weise, die ihrer wahren Natur zuwiderläuft, machen sie krank, schlachten sie oft brutal und füttern sie innerhalb der menschlichen Nahrungsversorgung bis zum Tod, der durch massive Misshandlung und Ansteckungen hervorgerufen wird. (2) Die meisten muslimischen Gelehrten, welche auf theoretischer Ebene die Grenzen des Essens im Qurân und der Sunna verstehen, wissen nicht genug über die praktischen Aspekte der aufkeimenden Ernährungsprobleme unserer heutigen Welt, um qualifizierte Empfehlungen und Urteile über das Essen für Muslime abzugeben. Dies betrifft sowohl die Produktion als auch den Konsum. Das ist ein großes Problem, denn wir sind vor Allâh für das von uns Konsumierte verantwortlich, ebenso für die Anbaupraktiken und die Tierhaltung, die wir unbeabsichtigt, ja sogar unwissentlich, unterstützen.
 
 
 
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Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: May 12 07:35PM

Artikel - Islamweb
Artikel - Islamweb
 
Der innere Weg des Hadsch – Eine Reise zu dir selbst
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=247051
May 12th 2026, 18:45
 
 
Wenn du an den Hadsch denkst, siehst du vermutlich Bilder vor dir: die Kaaba, umringt von tausenden Pilgern in weißen Tüchern, das Gedränge bei den Steinsäulen, die endlosen Wege zwischen Safa und Marwa. Das ist der äußere Hadsch – sichtbar, messbar, fotografierbar. Doch parallel dazu verläuft ein zweiter Weg, unsichtbar für alle anderen: der innere Hadsch. Er führt nicht nach Mekka, sondern in die Tiefen deiner eigenen Seele. Und dieser Weg ist oft der weitaus anstrengendere.
 
Die äußeren Rituale als Spiegel des Inneren
 
Jeder Ritus des Hadsch hat eine äußere Form – und eine innere Bedeutung. Das Ablegen der genähten Kleidung für den Ihrâm ist nicht nur ein Verzicht auf bestimmte Stoffe. Es ist die Ankündigung: Ich lege meinen Status ab, meinen Beruf, meinen Besitz. Vor Allah bin ich nackt, arm, nur mein Herz zählt. Die weißen Tücher erinnern an das Leichentuch – eine Einladung, sich der eigenen Sterblichkeit zu stellen. Wer diesen inneren Schritt nicht geht, trägt zwei Tücher, mehr nicht.
 
Die Tawâf, das Umschreiten der Kaaba, ist äußerlich eine Kreisbewegung. Innerlich aber symbolisiert sie die Ausrichtung des ganzen Lebens auf das Wesentliche – auf Allah. Jeder Schritt ist ein Bekenntnis: Was auch geschieht, ich kehre immer zu Dir zurück. Der Sa´î zwischen Safâ und Marwa erinnert an Hâdschar, die verzweifelt nach Wasser suchte. Innerlich bedeutet er: Vertrauen in der Verzweiflung. Auch wenn du am Ende zu sein scheinst – Allah ist da.
 
Der Tag von Arafat schließlich ist der Höhepunkt. Äußerlich wartest du in der Mittagshitze. Innerlich stehst du vor deinem Schöpfer – mit all deinen Fehlern, deiner Scham, deiner Sehnsucht nach Vergebung. Kein Ritus kann dich darauf vorbereiten. Es ist die Stunde der absoluten Wahrheit mit dir selbst.
 
Die Hindernisse auf dem inneren Weg
 
Der innere Hadsch kennt keine Sicherheitskontrollen und keine Zeitpläne. Seine Hindernisse sitzen in deiner Brust. Da ist die Arroganz – der Gedanke, du wärst besser als andere, weil du hier bist. Da ist die Ungeduld – das ständige Ärgernis über das Gedränge, die Hitze, die Wartezeiten. Da ist die Zerstreuung – das Handy in der Tasche, der Blick auf die Uhr, die Sorge um die nächste Mahlzeit. Und da ist vor allem die Angst: vor dem Loslassen, vor der Stille, vor der Begegnung mit dem, was du in dir verdrängt hast.
 
Viele Pilger umrunden die Kaaba, ohne ein einziges Mal ihr Herz von allen Seiten betrachtet zu haben. Sie laufen zwischen Safâ und Marwa, verlassen aber ihre innere Komfortzone nicht. Sie verweilen in Arafat, doch bleiben ihre Gedanken in der Heimat. Der innere Hadsch ist hart. Er verlangt, dass du dich deinen Schwächen stellst, deinen Sünden. Das tut weh. Aber es befreit auch.
 
Fünf Schritte für den inneren Weg im Alltag des Hadsch
 
1. Die Absicht vor jedem Ritus erneuern. Bevor du den Tawâf beginnst, sag dir leise: „Ich tue dies nicht, um gesehen zu werden. Ich tue es, um mich Dir zuzuwenden.“ Das klingt einfach, doch es ist das Schwerste, denn das Ego (Nafs) will immer Beifall.
 
2. Den wahren Begleiter suchen. Auf so einer Reise fühlst du dich oft allein – selbst in der größten Menschenmenge. Aber du bist nicht allein. Wende dich im Herzen an Allah, als ob du ihn sehen könntest: „Dass du Allah verehrst, als ob du ihn sehen könntest. Und wenn du Ihn auch nicht siehst, so sieht Er dich.“ Das ist der innigste Dialog deines Lebens.
 
3. Den Hadsch im Herzen weitertragen. Der letzte Ritus endet irgendwann. Aber der innere Hadsch hört nicht auf, wenn du nach Hause fliegst. Nimm dir vor: Die Geduld, die ich in der Hitze gelernt habe, zeige ich auch im Streit mit meinem Partner. Die Sanftmut, die ich im Gedränge geübt habe, zeige ich auch an der Supermarktkasse.
 
4. Einen stillen Moment am Tag suchen. Suche dir zwischen all den Pflichten fünf Minuten: Setz dich ans Ende eines Gangs, lehn dich an eine Mauer in Minâ, schließe die Augen. Frage dich: Was fühle ich gerade wirklich? Nicht, was ich fühlen sollte. Sondern was ist? Wie ist mein Verhältnis zu Allah? Ziehe ich eine Lehre aus Seinen Zeichen? Erkenne ich seine Zeichen überhaupt? „In der Schöpfung der Himmel und der Erde und in dem Unterschied von Nacht und Tag liegen wahrlich Zeichen für diejenigen, die Verstand besitzen, die Allahs stehend, sitzend und auf der Seite (liegend) gedenken und über die Schöpfung der Himmel und der Erde nachdenken: „Unser Herr, Du hast (all) dies nicht umsonst erschaffen. Preis sei Dir! Bewahre uns vor der Strafe des (Höllen)feuers!“ [Koran 3:190 f.] Diese Ehrlichkeit ist der Schlüssel zur inneren Wandlung.
 
Der Lohn des inneren Weges
 
Der äußere Hadsch kostet Geld, Planung und körperliche Kraft. Der innere Hadsch kostet dich: dein falsches Selbstbild, deine Gewohnheit zu jammern, deine Sucht nach Bestätigung. Aber er schenkt dir etwas, das keine Menschenmenge und keine Flugmeile ersetzen kann: Du lernst dich kennen – nicht den Pilger, der du sein möchtest, sondern den Menschen, der du wirklich bist. Und in diesem Erkennen liegt die wahre Nähe zu Allah.
 
Am Ende deiner Reise wirst du nicht wissen, ob dein Hadsch angenommen wurde – das bleibt verborgen. Aber du wirst eine Ahnung haben, ob du innerlich angekommen bist. Und wenn du ehrlich bist, merkst du: Der innere Hadsch endet nie. Er ist eine Tür, die du in Mekka aufgestoßen hast – und die für den Rest deines Lebens offen bleibt.
 
 
 
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Artikel - Islamweb
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen w&#228;hrend des Haddsch
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=247033
May 12th 2026, 18:44
 
 
Die Vermeidung von Erschwernis, Schaden und übermäßiger Belastung für eine Person, die den religiösen Pflichten unterliegt, gehört zu den grundlegenden Zielsetzungen der Scharî´a. Zahlreiche Belege aus dem Qurân und der Sunna bestätigen dies. Dazu zählen die Worte des Allmächtigen: „Allah will für euch Erleichterung“ (Koran 2:185), „Allah will es euch leicht machen“ (Koran 4:28), und: „Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“ (Koran 22:78).
 
Ebenso sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Allah liebt es ganz gewiss, dass Seine Erleichterungen angenommen werden, so wie Er es verabscheut, dass etwas, was Er zur Sünde erklärt hat, begangen wird.“ (Überliefert von Ahmad).
 
In einer anderen Überlieferung sagte er: „Allah, der Erhabene, liebt es ganz gewiss, dass Seine Erleichterungen angenommen werden, so wie Er es ganz gewiss liebt, dass Seine verbindlichen Anordnungen befolgt werden.“ (Überliefert von Al-Baihaqiy und Anderen).
 
Die Gelehrten erklärten auf der Grundlage dieser Texte eine Reihe von Grundregeln im Fiqh, die darauf abzielen, Erschwernis, Schaden und Belastung von der Person, die den religiösen Pflichten unterliegt, fernzuhalten. Dazu gehören Aussagen wie: „Erschwernis bringt Erleichterung“, „Schaden ist gemäß der Scharî´a zu beseitigen“, „Wenn eine Angelegenheit eng wird, wird sie gelockert“ und weitere ähnliche Grundsätze, die die Rechtsgelehrten formulierten.
 
Es gibt einige Erleichterungen, die im Haddsch vorgesehen sind, um der Person, die den religiösen Pflichten unterliegt, Erleichterung zu verschaffen. Dazu gehören:
 
- Grundsätzlich erfolgt der Ihrâm an den festgelegten Mîqât-Orten. Es ist jedoch erlaubt, bereits vor dem Mîqât in den Ihrâm-Zustand einzutreten, wenn man befürchtet, ihn zu verpassen – etwa aus Unwissenheit, durch Schlaf oder Ähnliches.
 
- Grundsätzlich ist es dem Pilger im Ihrâm-Zustand nicht erlaubt, genähte Kleidung zu tragen. Wenn er jedoch kein Ihrâm-Gewand (keinen Wickelrock) findet, darf er Hosen tragen, und wenn er keine Sandalen findet, darf er Lederstrümpfe (Chuff) tragen.
 
Einige Gelehrte erlauben zudem das Tragen genähter Kleidung bei Notwendigkeit, etwa bei Kälte, Verletzungen oder Ähnlichem, wobei nach der stärkeren Meinung eine Sühneleistung (Fidyia) erforderlich ist.
 
- Der Pilger im Ihrâm-Zustand kann sich bedenkenlos zur Abkühlung duschen, sich den Kopf waschen und ihn bei Bedarf sanft kratzen.
 
- Der Pilger im Ihrâm-Zustand darf seine Ihrâm-Kleidung reinigen und bei Bedarf gegen andere Kleidung austauschen, die er als Pilger im Ihrâm-Zustand tragen darf.
 
- Es ist erlaubt, den Wickelrock zuzuknöpfen und am Körper zu mit einem Gürtel zu befestigen, um Geld oder andere Dinge zu sichern.
 
- Der Frau ist es erlaubt, jede Art von genähter Kleidung zu tragen, sofern diese nicht ihre Reize offenlegt oder sie auffällig geschmückt ist. Allerdings darf sie weder Niqâb noch Burqa oder Handschuhe tragen. Wenn sie ihr Gesicht mit dem Kopftuch verdecken muss, ist dies erlaubt, vielmehr sollte sie es sogar tun, wenn sie fremden Männern begegnet.
 
- Grundsätzlich gelten die Regelungen der Verhinderung am Betreten des heiligen Bezirks (ihsâr), die das Beenden des Ihrâm-Zustands erlauben, nur bei Feindeinwirkung vor. Einige Gelehrte erlauben dies jedoch auch bei Krankheit oder anderen Gründen, die den Pilger im Ihrâm-Zustand daran hindern, den Hadsch fortzusetzen, wie etwa Geldmangel, wenn man den Weg nicht mehr findet oder Ähnliches.
 
- Grundsätzlich erfolgt der Aufenthalt in Arafa tagsüber und umfasst auch einen Teil der Nacht. Wenn jemand jedoch Arafa nur passiert, dort schläft, bewusstlos ist oder nicht weiß, dass es sich um Arafa handelt, ist sein Aufenthalt nach Ansicht einiger Gelehrter dennoch gültig.
 
- Nach der Meinung einiger Gelehrter ist das Übernachten in Muzdalifa bis zum Morgengrauen verpflichtend. Andere erlauben es Schwachen und Personen, die entschuldigt sind, bereits nach Mitternacht nach Minâ aufzubrechen, um die Steinigung der großen Säule (´Aqaba) durchzuführen.
 
- Grundsätzlich führt die Person, die den religiösen Pflichten unterliegt, die religiösen Handlungen selbst aus. Es ist jedoch erlaubt, im Haddsch vollständig vertreten zu werden, etwa bei Krankheit oder schweren Einschränkungen. Ebenso ist eine Vertretung bei einzelnen Handlungen erlaubt, etwa beim Steinigen, wenn jemand dazu krankheitsbedingt oder wegen großem Gedränge, die eine Gefahr darstellen, nicht in der Lage ist und später keine Gelegenheit mehr dazu hat.
 
- Grundsätzlich erfolgt das rituelle Steinewerfen an den Taschrîq-Tagen nach dem Zenit bis zum Sonnenuntergang. Einige Gelehrte erlauben dies bei Bedarf auch nachts, etwa aus Angst vor Gedränge oder weil man nicht zum Platz gelangen kann, an dem man wirft.
 
- Wer sich beeilen möchte, sollte Minâ am zweiten Taschrîq-Tag vor Sonnenuntergang verlassen. Bleibt er bis nach Sonnenuntergang, muss er dort übernachten und auch am dritten Tag die rituelle Steinigung durchführen. Verzögert sich seine Abreise jedoch unverschuldet, etwa durch Gedränge, obwohl er alle Vorkehrungen für eine rechtzeitige Abreise getroffen hat, trifft ihn keine Schuld.
 
- Das Übernachten in Minâ während der Taschrîq-Tage ist nach der Mehrheit der Gelehrten verpflichtend; bei Unterlassung ist ein Opfertier fällig. Personen, die entschuldigt sind – etwa Kranke oder solche, die sich um Kranke kümmern müssen oder wichtige Aufgaben haben – sind davon befreit.
 
- Der Pflicht-Tawâf (Al-Ifâda) soll grundsätzlich an den Tagen des Opferfestes erfolgen. Wenn er indes später im Monat Dhû Al-Hiddscha oder danach durchgeführt wird, ist er dennoch gültig.
 
- Der Zustand der Gebetswaschung ist nach der Mehrheit der Gelehrten eine Voraussetzung für den Tawâf. Wenn jedoch eine Menstruierende oder Wöchnerin Mekka verlassen muss, aber den Pflicht-Tawâf (Al-Ifâda) noch nicht vollzogen hat und weder bleiben noch zurückkehren kann, darf sie sich reinigen, entsprechende Vorkehrungen treffen und den Tawâf und Sa´î durchführen – dies ist aufgrund der Notwendigkeit gültig.
 
- Für Menstruierende oder Wöchnerinnen entfällt der Abschieds-Tawâf, sie sind deswegen zu keiner weiteren Handlung verpflichtet. Dies basiert auf der Aussage von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein): „Den Menschen wurde befohlen, dass ihr letzter Besuch dem Haus (der Ka´ba) gilt, allerdings wurde dies für die menstruierende Frau erleichtert.“
 
Dies sind einige Erleichterungen, die die Rechtsgelehrten in diesem Bereich erwähnen. Für den Pilger ist es wichtig, sich mit den Regeln der Pilgerriten vertraut zu machen und die Gelehrten zu befragen, wenn ihm etwas unklar ist. Sein Ziel sollte nicht darin bestehen, nur nach den einfachsten Lösungen zu suchen, sondern vielmehr darin, dem Gesandten Allahs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu folgen und seiner Sunna so gut wie möglich nachzueifern.
 
 
 
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Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: May 12 07:35PM

Artikel - Islamweb
Artikel - Islamweb
 
Wie verh&#228;ltst du dich in folgenden Situationen?
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=247036
May 12th 2026, 18:45
 
 
Der Pilger kann bei seinem Haddsch einige Zwischenfälle und unvorhergesehene Ereignisse erleben. In solchen Situationen muss er die entsprechende islamische Regelung kennen und wissen, wie er sich angemessen verhält, um nichts Verbotenes zu begehen und seine Riten ordnungsgemäß zu vollenden, ohne sich mehr aufzubürden, als er tragen kann. Diese Angelegenheiten bewegen sich im Allgemeinen innerhalb der bekannten islamischen Regelungen zum Haddsch. Einige werden hier gesondert erwähnt, weil sie besonders häufig benötigt werden, oft danach gefragt wird und um sie dem Pilger leicht zugänglich zu machen. Es geht dabei nicht um eine vollständige Aufzählung, sondern vielmehr darum, auf die wichtigsten Punkte hinzuweisen.
 
- Manche Pilger überschreiten den Mîqât (den vorgeschriebenen Eintrittsort für den Weihezustand), ohne in den Ihrâm-Zustand einzutreten, obwohl sie die Pilgerfahrt beabsichtigen. In diesem Fall müssen sie zum Mîqât zurückkehren, um dort in den Ihrâm-Zustand einzutreten, es sei denn, sie haben einen Entschuldigungsgrund wie Krankheit, Angst, das Verpassen des Haddsch oder die Trennung von der Reisegruppe. In diesem Fall tritt man am aktuellen Ort in den Ihrâm-Zustand ein und muss ein Opfertier darbringen, da man die Verpflichtung des Eintritts in den Ihrâm-Zustand am Mîqât unterlassen hat. Wenn man jedoch keinen Entschuldigungsgrund hat und nicht zum Mîqât zurückkehrt, sündigt man und es ist ebenfalls ein Schlachtopfer fällig.
 
- Es kann vorkommen, dass man beim Ihrâm den Tamattu´-Hadsch beabsichtigt, also die ´Umra und anschließend den Haddsch zu verrichten, doch kann man die ´Umra vor dem Aufenthalt in ´Arafa nicht vollenden. Ein Beispiel dafür ist eine Frau, die mit der Absicht zur ´Umra in den Ihrâm-Zustand eintritt, doch dann setzt vor dem Tawâf ihre Menstruation oder Wochenbettblutung ein, sodass sie bis zum Zeitpunkt von Arafa nicht rituell rein wird. In diesem Fall beabsichtigt sie den Qirân-Hadsch, indme sie den Hadsch mit der ´Umra verbindet. Sie verbleibt im Ihrâm und verrichtet die Handlungen des Pilgers, lässt jedoch den Tawâf um die Ka´ba und den Sa´i zwischen Safâ und Marwa aus, bis sie wieder rituell rein ist und sich rituell wäscht. Gleiches gilt für einen Mann, der die ´Umra im Tamattu´-Zustand begonnen hat, durch die Umstände aber daran gehindert wird, vor dem Tag von Arafa nach Mekka zu gelangen. Auch er beabsichtigt den Qirân und verrichtet alle Riten der Haddsch.
 
- Wenn ein Mensch beim Eintritt in den Ihrâm befürchtet, dass ihn etwas an der Vollendung seiner Riten hindern könnte, wie Krankheit, Feinde, behördliche Einschränkungen oder Ähnliches, dann kann er beim Beginn des Ihrâm eine Bedingung formulieren, indem er sagt: „Wenn mich etwas aufhält, dann ist meine Lösung aus dem Ihrâm dort, wo ich aufgehalten werde.“ Dies basiert auf dem Hadith von Dubâ´a bint Az-Zubair (möge Allah mit ihr zufrieden sein), die sagte: „O Gesandter Allahs, ich möchte den Haddsch verrichten, bin aber krank.“ Der Prophet (ﷺ) sagte zu ihr: „Verrichte den Hadsch und stelle die Bedingung, dass deine Lösung aus dem Ihrâm dort ist, wo du aufgehalten wirst.“ (Überliefert von Muslim). Wenn dann tatsächlich ein Hindernis eintritt, darf er den Ihrâm-Zustand beenden, ohne dass ein Schlachtopfer zu erbringen ist.
 
- Wenn der Pilger den Aufenthalt in ´Arafa nicht erreicht, bis die Morgendämmerung des Opferfesttages anbricht, hat er den Haddsch verpasst. Dies beruht auf der Aussage von Dschâbir (möge Allah mit ihm zufrieden sein): „Der Hadsch ist nicht versäumt, solange die Morgendämmerung der Nacht von Muzdalifa noch nicht angebrochen ist.“ Abû Az-Zubair fragte: „Hat der Gesandte Allahs das gesagt?“ Er antwortete: „Ja.“ (Überliefert von Al-Athram). Wenn der Pilger zuvor eine Bedingung beabsichtigt hat, dann darf er sich ohne weitere Folgen aus dem Ihrâm lösen, seine Kleidung anziehen und nach Hause zurückkehren. Wenn er keine Bedingung beim Ihrâm gestellt hat, muss er seinen Ihrâm durch eine ʿUmra beenden, also durch Tawâf, Sa´i und Rasur oder Kürzen der Haare und den Hadsch nachholen – unabhängig davon, ob es sich um einen verpflichtenden oder freiwilligen Haddsch handelt. Dies entspricht der mehrheitlichen Meinung der Gelehrten. Außerdem muss er in dem Jahr, in dem er den Haddsch nachholt, ein Opfertier darbringen.
 
- Wenn eine Frau vor dem Pflicht-Tawâf (Al-Ifâda) ihre Menstruation oder Wochenbettblutung bekommt, muss sie in Mekka bleiben, bis sie rein wird und den Tawâf verrichten kann, auch wenn der Monat Dhû Al-Hiddscha bereits zu Ende ist, da der Pflicht- laut authentischer Meinung keinen festgelegten Endzeitpunkt hat. Ihre Begleiter müssen auf sie warten, bis sie den Haddsch vollständig beendet hat. Dies wird durch die authentische Überlieferung von Safiyya (möge Allah mit ihr zufrieden sein) belegt, die während der Abschiedspilgerfahrt ihre Menstruation hatte. Der Prophet (ﷺ) sagte: „Hält sie uns auf?“ Es wurde ihm gesagt: „Sie hat bereits den Tawâf Al-Ifâda vollzogen.“ Darauf sagte er: „Dann kann sie abreisen.“ Dies zeigt, dass eine Frau, die vor dem Pflicht-Tawâf ihre Menstruation bekommt, bleiben muss, und ihre Mahram-Begleiter ebenfalls bei ihr bleiben müssen, bis sie wieder rituell rein ist und den Tawâf verrichtet.
 
Wenn sie jedoch aus zwingenden Gründen, an denen sie nichts ändern kann, nicht warten kann, wie Geldmangel, fehlende Begleitung oder ähnliche Umstände, darf sie in ihr Heimatland zurückkehren, ohne den Tawâf zu verrichten, verbleibt jedoch in dem noch bestehenden Ihrâm-Zustand, da nur die erste Lösung aus dem Ihrâm erfolgt ist. Ihr ist dann alles erlaubt außer dem Geschlechtsverkehr, bis sie nach ihrer Reinigung zurückkehrt und den Tawâf nachholt. Wenn eine Rückkehr jedoch nicht möglich oder mit erheblichen Schwierigkeiten oder hohem Aufwand verbunden wäre – z. B. wenn sie von weit her kommt, nicht einfach zurückkehren kann oder nicht länger bleiben kann –, darf sie sich (noch in Mekka trotz Blutung) rituell baden, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen (, dass kein Blut austritt) und den Tawâf dennoch durchführen. Dies ist die Ansicht von Ibn Taimiya und seinem Schüler Ibn Al-Qayyim.
 
Wenn die Menstruation erst eintritt, nachdem alle Haddsch-Riten abgeschlossen sind und nur noch der Abschieds-Tawâf (Tawâf Al-Wadâ) fehlt, darf sie abreisen und muss nichts weiter tun. Ihr Haddsch ist laut des eben genannten Hadîthes von Safiyya gültig, außerdem sagte von Ibn ´Abbâs (möge Allah mit ihm zufrieden sein): „Den Menschen wurde befohlen, dass ihr letzter Aufenthalt das Haus (die Ka´ba) ist, doch wurde dies für menstruierende Frauen erleichtert.“
 
- Wenn der Pilger alle Hadsch-Riten abgeschlossen hat und nur noch der Pflicht-Tawâf (Al-Ifâda) fehlt, er aber Mekka verlassen möchte, genügt es, einen einzigen Tawâf zu verrichten, der sowohl als Pflicht- (Ifâda) als auch als Abschieds-Tawâf (Wadâ´) zählt – vorausgesetzt, er beabsichtigt den Haddsch-Tawâf oder beide zusammen. Denn der Zweck des Abschieds-Tawâf ist lediglich, dass man sich als Letztes bei der Ka´ba aufhält. Wenn er jedoch nur den Abschieds-Tawâf beabsichtigt, reicht dies nicht für den Pflicht-Tawâf (Ifâda) aus, da der Tawâf Al-Ifâda eine Elemantarhandlung (Rukn) ist, während der Abschieds-Tawâf eine gewöhnliche Pflichthandlung (Wâdschib) ist, die niedrigere Verpflichtung kann nicht die höhere ersetzen.
 
- Wenn der Pilger aufgrund starken Gedränges, Verpflichtungen, die ihn vom rituellen Steinwurf abhalten oder aus ähnlichen Gründen nicht tagsüber die Säulen rituell bewerfen kann und die Sonne bereits untergegangen ist, darf er dies nachts nachholen, ohne dass er zu einer Sühnehandlung verpflichtet ist. Einige Gelehrte erlauben das nächtliche rituelle Werfen generell.
 
- Es kann vorkommen, dass der Pilger aus entschuldbaren Gründen nicht die erforderliche Zeit in Minâ übernachten kann (nach Mehrheitsmeinung der größte Teil der Nacht), etwa weil er sich dorthin begibt, aber durch Stau etc. verspätet ankommt. In diesem Fall trifft ihn keine Schuld, da er sich nicht absichtlich verspätete und sich bemüht hat. Es heißt im Qurân: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ (Koran 2:286).
 
Der Prophet (ﷺ) erlaubte Al-´Abbâs, während der Nächte von Minâ in Mekka zu bleiben, um die Wasserversorgung sicherzustellen, und ebenso gewährte er den Kameltreibern, außerhalb von Minâ zu übernachten. Die Gelehrten haben dies auch auf Personen übertragen, für die das Übernachten eine große Belastung ist, wie Kranke, Personen, die Kranke zurücklassen, um die sie sich kümmern müsse, oder wer etwas besitzt, das ihm abhandenkommen könnte.
 
Dies sind Beispiele für Vorkommnisse während des Hadsch; es gibt weitere, die hier nicht erwähnt wurden und in den anderen Fatwâs oder Artikeln über die Hadsch-Regeln zu finden sind. Und Allah weiß es am besten.
 
Autor: Islamweb
 
 
 
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