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Hier werden Nachrichten über den Salafismus veröffentlicht.
Was sind Salafisten?
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Diese Seite soll über den Salafismus/Islamismus/Terrorismus informieren.
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::: DOKUS :::
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Deshalb: Schaut euch die Accounts genau an!)

1.
[DOKU] Wie Salafisten zum Terror verleiten - 2013
https://www.youtube.com/watch?v=uM2x-vgdrKM

2.
Pulverfass Deutschland - Doku über Probleme zwischen Salafisten und Rechtsradikalen
https://www.youtube.com/watch?v=H5nOuzXJOmY

3.
Salafisten, ein finsterer Verein (heute-show)
https://www.youtube.com/watch?v=Myq48smApKs

4.
Deutsche Salafisten drangsalieren weltliche Hilfsorganisationen in Syrien | REPORT MAINZ
https://www.youtube.com/watch?v=lCext-9pu9I

5.
DIE SALAFISTEN KOMMEN
https://www.youtube.com/watch?v=uWARKJSKOP4

6.
Best of 2013 Peter Scholl Latour EZP Salafisten wird durch Saudisches Geld verbreitet!!!
https://www.youtube.com/watch?v=FmV3Z6f1BQQ

7.
Frauen im Islam
https://www.youtube.com/watch?v=mb4G6tUbkD0


8.
Gülen Bewegung
http://de.wikipedia.org/wiki/Fethullah_G%C3%BClen#Deutschland
Gefahr für Deutschland - Gülen Bewegung versucht die Unterwanderung
http://www.youtube.com/watch?v=E9Q1jS7Rw9M

9.
Islamisten oder Demokraten - Die Islamische Milli Görüs / Millî Görüş / Milli Görüş
http://www.youtube.com/watch?v=EtWjumM5G88

10.
Die türkischen Graue Wölfe (Rechtsextremismus/Islamismus)
http://www.youtube.com/watch?v=_Z9LEc4qM1I

11.
Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland
(türkisch Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF; kurz auch Türk Federasyon, dt. „Türkische Föderation“)
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deration_der_T%C3%BCrkisch-Demokratischen_Idealistenvereine_in_Deutschland



http://de.wikipedia.org/wiki/Salafismus
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::: DOKUS ENDE :::


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Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: May 13 11:15AM

Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen im Hinblick auf die F&#228;higkeit (Istitâa) : Teil 1
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240907
May 13th 2024, 10:19
 
 
Unter „Istitâa" versteht man in der Sprache der Scharîa die Fähigkeit des religiös Verpflichteten (Mukallaf), die ihm auferlegte Pflicht selbständig zu erfüllen, ohne auf andere angewiesen zu sein. Diese Fähigkeit kann verschiedene Formen annehmen, die in den Büchern des Fiqh näher erläutert werden. Die Istitâa ist eine Voraussetzung für die Verpflichtung zum Haddsch und bezieht sich auf den Besitz von Proviant und Reittier, mit weiteren Details, die ebenfalls in den einschlägigen Fiqh-Büchern zu finden sind. Grundlage ist die Aussage Allâhs des Erhabenen: „Und Allâh steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen – (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben" (Sûra 3:97). In einem Hadîth wird berichtet, dass ein Mann zum Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam und sagte: „Gesandter Allâhs, was macht den Haddsch zur Pflicht?" Er sagte: „Proviant und Reittier" (At-Tirmidhî und Ibn Mâdscha, Hadîth hasan). Die Gelehrten handeln danach. Einige Gelehrte haben die Gesundheit als weitere Voraussetzung für die Verpflichtung zum Haddsch hinzugefügt.
Die Erleichterungen in Bezug auf die Fähigkeit umfassen Folgendes:
1. Verwendung von Zakâ-Mitteln für den Haddsch:
Wenn jemand seine Zakâ (jährliche Pflichtabgabe) einem anderen gibt, damit dieser den Haddsch vollziehen kann, so ist dies sowohl für den Zakâ-Geber als auch für den Empfänger erlaubt. Der Empfänger kann mit diesem Geld den Haddsch verrichten und erfüllt damit die Voraussetzung der Befähigung. Dies wird durch die Überlieferung von Ibn Abbâs (möge Allâh mit beiden zufrieden sein) bestätigt, der es für zulässig hielt, dass ein Mann von seiner Zakâ für den Haddsch gibt und damit einen Sklaven freikauft. Abû Ubaid sagte: „Der niedrigste Wert eines Sklaven beträgt mehr als zweihundert Dirham. Ibn Abbâs (möge Allâh mit beiden zufrieden sein) hat es als Ruchsa erlaubt, dies als Zakâ für eine Person zu verwenden."
2. Verwendung von testamentarisch festgelegten Mitteln für den Haddsch:
Wenn jemand testamentarisch einen Geldbetrag für den Weg Allâhs bestimmt, ist es erlaubt, dieses für jemanden zu verwenden, der den Haddsch verrichten möchte. In einer Überlieferung heißt es, dass Ibn Umar (möge Allâh mit beiden zufrieden sein) nach einer Frau gefragt wurde, die dreißig Dirham für den Weg Allâhs testamentarisch festgelegt hatte. Man sagte zu ihm: „Sollen wir es für den Haddsch spenden?" Er antwortete: „Der Haddsch gehört auch zum Weg Allâhs" (Ibn Abû Schaiba).
3. Vertretung bei chronischer Krankheit oder Behinderung:
Wenn jemand, der den Haddsch als Pflicht erfüllen möchte, aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung, die ihn daran hindert, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, nicht in der Lage ist, nach Mekka zu reisen, um die Riten zu vollziehen, ist es ihm erlaubt, einen Stellvertreter (Nâ'ib) mit der Durchführung des Haddsch zu beauftragen.
4. Reise der Frau ohne Mahram:
Wenn eine Frau keinen Mahram (männlichen Verwandten, mit dem sie nicht heiraten darf) findet, der sie zum Haddsch begleitet, oder wenn ihr Ehemann sich weigert, sie zu begleiten, ist es ihr erlaubt, mit einer Gruppe von Frauen oder mit einer vertrauenswürdigen Frau zu reisen. As-Schafiî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Wenn sie mit einer vertrauenswürdigen Frau auf einem sicheren und bewohnten Weg ist, so gehört sie zu denen, die meiner Meinung nach den Haddsch vollziehen müssen, auch wenn sie keinen Mahram bei sich hat. Denn der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat die Pflicht zum Haddsch in keiner Weise ausgeschlossen, außer im Falle des Mangels an Proviant oder Reittier. Von Âischa, Ibn Umar und Ibn Az-Zubair gibt es ähnliche Überlieferungen, dass eine Frau auch ohne Mahram zum Haddsch reisen darf. Muslim berichtet, dass Ibn Dschuraidsch sagte: „Atâ wurde über eine Frau befragt, die weder einen Mahram noch einen Ehemann bei sich hat, sondern nur kleine Kinder und Dienerinnen, die ihr beim Absteigen, Bewachen und Aufsteigen helfen. Er sagte: ‚Ja, sie soll den Haddsch machen.'" Wenn sie weder eine Gruppe von Frauen noch eine vertrauenswürdige Frau findet, kann sie allein reisen, um die Pflicht des Haddsch zu erfüllen. Dies entspricht der Auffassung von Ibn Hazm.
Ibn Qudâma sagte in „Al-Mughnî", nach Anführung einer Überlieferung von Ahmad, dass die Begleitung der Frau durch einen Mahram bei der vorgeschriebenen Pilgerfahrt keine Voraussetzung sei: „Ibn Sirîn sagte: ‚Sie kann mit einem vertrauenswürdigen muslimischen Mann reisen.' Mâlik sagte: ‚Sie kann mit einer Gruppe von Frauen reisen.' As-Schâfiî sagte: ‚Sie kann mit einer vertrauenswürdigen freien Muslimin reisen.' Al-Auzâî sagte: ‚Sie kann mit einer Gruppe von gerechten Menschen reisen.'"
 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen beim Haddsch: Teil 3
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240862
May 13th 2024, 10:18
 
 
Was die folgende Aussage angeht: „Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten ist eine Barmherzigkeit Allâhs für diese Umma. Jeder folgt dem, was er für richtig hält, und alle sind auf dem rechten Weg und alle wollen Allâhs Wohlgefallen – erhaben ist Er", so trifft sie am ehesten auf die Durchführung der Haddsch-Riten zu. Denn in der Durchführung der Riten zeigt sich der Nutzen der Meinungsverschiedenheit der Imâme und die erhoffte Frucht davon wird sichtbar.
In diesem Zusammenhang steht auch die Aussage von Umar ibn Abdulazîz (Allâh erbarme sich seiner): „Ich würde mich nicht darüber freuen, wenn die Meinungsverschiedenheiten verschwinden würden und ich im Ausgleich dafür rote Kamele erhielte." Er bezog sich dabei auf die Meinungsverschiedenheit der Gefährten (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein). Al-Qâsim ibn Muhammad sagte: „Mir gefällt die Aussage von Umar ibn Abdulazîz (Allâh erbarme sich seiner): ‚Es wäre mir nicht lieb, wenn die Gefährten des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) keine Meinungsverschiedenheiten gehabt hätten. Eine einzige Meinung engt die Menschen ein. Die Gefährten sind Imâme mit Vorbildcharakter. Wer einem von ihnen folgt, fühlt sich befreiter.'" Al-Qâsim sagte auch: „Allâh hat durch die Meinungsverschiedenheit der Gefährten des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in ihren Handlungen einen Nutzen geschaffen. Wer die Handlungsweise eines von ihnen befolgt, wird sehen, dass sie ihm mehr Handlungsspielraum gibt und dass dies besser ist als das, was er zuvor getan hat." Und er sagte auch: „Welcher (Meinung) du auch folgst, du wirst in deinem Inneren nichts dagegen haben." Ähnliches wurde von einer Gruppe von Gelehrten gesagt.
Es sei darauf hingewiesen, dass es den Anhängern aller vier Rechtsschulen erlaubt ist, in bestimmten Fällen zur Lösung von Problemen der Rechtsschule (Madhhab) eines anderen zu folgen. Ibn Âbidîn weist in seiner „Hâschiya" an mehreren Stellen darauf hin, dass es „in schwierigen Fällen ratsam ist, eine Fatwâ zu erhalten ...", d. h. in schwierigen Fällen eine Fatwâ von der Rechtsschule zu erhalten, für die Menschen einfacher und angenehmer ist. Obwohl die Gelehrten die Vermischung der Praktiken verschiedener Rechtsschulen (Talfîq) missbilligen und es verbieten, den Erleichterungen (Ruchsas) jeder einzelnen Rechtsschule uneingeschränkt zu folgen, erlauben sie demjenigen, der einer bestimmten Rechtsschule folgt, die Meinung einer anderen Rechtsschule zu übernehmen, wenn dies eine Lösung für ein Problem oder einen Ausweg aus einer schwierigen Situation darstellt. Dies sollte jedoch nicht aus dem Wunsch heraus geschehen, nur dem zu folgen, was einfacher und bequemer ist.
Die Gelehrten haben hier eine wichtige Vorgehensweise festgelegt: „Der Muftî mit dem höchsten Rang ist derjenige, der die Menschen zu einem allgemein anerkannten Mittelweg führt, der für die Mehrheit angemessen ist. Er führt sie weder zur Strenge noch zur Laxheit." Sinn und Inhalt dieser Aussage ist, dass es eine Abweichung vom Prinzip der Mäßigung und Ausgewogenheit darstellt, wenn bei der Erteilung von Fatwâs an die Menschen in neu aufkommenden Fragen entweder in Richtung Strenge oder in Richtung Laxheit gegangen wird. Dies ist ein Verstoß gegen das, was die Scharîa anstrebt und worauf sie Wert legt. Jede Abweichung vom Weg der Mäßigung führt von der Gerechtigkeit ab. Man verliert den Weg der Mitte und das Gleichgewicht, was von der Scharîa Allâhs nicht gebilligt wird. Denn dieser Weg führt zu Strenge und Zügellosigkeit. Auf diese Weise verabscheuen die Menschen die Religion Allâhs und wenden sich von ihr ab.
Die Ausführungen über die allgemeine Ruchsa und die besondere Ruchsa beim Haddsch schließen wir mit einem Hadîth von Abû Nu'aim ab. Mudschâhid sagte: „Ich sprach zu Ibn Umar (möge Allâh mit beiden zufrieden sein): ‚Welche Art der Pilgerfahrt zum Hause Allâhs ist die beste und hat den größten Lohn?' Er antwortete: „Jene, die drei Eigenschaften in sich vereint: aufrichtige Absicht, ausgeprägte Intelligenz und Ausgaben mit erlaubten Mitteln.'" Mudschâhid sagte: „Ich erwähnte dies gegenüber Ibn Abbâs (möge Allâh mit beiden zufrieden sein), und er sagte: ‚Er hat die Wahrheit gesagt.' Daraufhin fragte ich ihn: ‚Wenn seine Absicht aufrichtig ist und seine Ausgaben aus erlaubten Mitteln stammen, was schadet es ihm dann, dass er wenig Verstand hat?' Er sagte: ‚O Abû Al-Haddschâdsch! Du hast mich nach etwas gefragt, was ich den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gefragt habe. Er antwortete: »Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, der Diener gehorcht seinem Herrn dem Erhabenen mit nichts besser als mit gutem Verstand. Und Allâh der Erhabene akzeptiert weder das Fasten eines Dieners noch sein Gebet noch seinen Haddsch noch seine Umra noch seine Spende noch irgendeine der rechtschaffenen Taten, wenn er nicht mit Verstand handelt. Und wenn ein Unwissender diejenigen, die sich in gottesdienstlichen Handlungen bemühen, übertrifft, wird er mehr Schaden anrichten als Gutes tun.«'"
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen beim Haddsch: Teil 1
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240853
May 13th 2024, 10:19
 
 
Erleichterungen beim Haddsch
Umar Az-Zabadânî
Das Konzept der Erleichterungen (Ruchsa) aus Sicht der Scharîa
Der Begriff „Ruchsa" im Arabischen bedeutet ursprünglich „Weichheit und Milde" und steht im Gegensatz zu „Härte". So beschreibt man beispielsweise Fleisch als „al-lahmu r-rachs", wenn es zart ist. Die Worte „huwa rachsu l-dschasad" bedeuten: zart und weich an körperlicher Beschaffenheit.
In der religiösen Terminologie bezeichnen „ar-ruchusa" und „ar-ruchsa" die Erlaubnis Allâhs für Seine Diener in bestimmten Situationen, die ihnen Erleichterung verschafft. Man sagt auch: „ruch-chisa lahu fî kadhâ tarchîsan", was bedeutet, dass ihm in etwas eine Erleichterung gewährt wurde. „fa-tarach-chasa huwa fîhi" bedeutet, dass er die Erleichterung in Anspruch genommen hat. Man kann auch sagen: „rach-chastu fulânan fî kadhâ wa kadhâ", was bedeutet, dass man jemandem nach einem Verbot die Erlaubnis für etwas erteilt hat.
Von diesem Begriff stammt auch „ar-ruchs" ab, was „Verbilligung" im Gegensatz zu „Verteuerung" bedeutet. Die Ruchsa in einer Angelegenheit bedeutet Milde im Gegensatz zu Strenge. Im Arabischen ist „Ruchsa" also ein Ausdruck für Unbeschwertheit und Erleichterung.
Aus der Sicht der Scharîa ist die Ruchsa eine von Allâh als Gesetzgeber für den religiös Verpflichteten (Mukallaf) festgelegte Regelung, die aufgrund eines vorübergehenden Grundes oder eines auftretenden Bedürfnisses Anwendung findet.
Ruchsas lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten in verschiedene Arten einteilen. Im Hinblick auf ihre Quelle kann man zwei Typen der Ruchsa unterscheiden:
1. Scharîatische Ruchsa: Dies sind Regelungen, die von Allâh als Gesetzgeber aufgrund eines Entschuldigungsgrundes (Udhr) festgelegt wurden, um dem religiös Verpflichteten die Erfüllung der Gebote zu erleichtern und ihm entgegenzukommen. Beispielsweise ist es einem Reisenden im Fastenmonat Ramadân erlaubt, während der Reise nicht zu fasten oder das Fasten zu brechen. Eine Verkürzung des rituellen Pflichtgebets, das aus vier Gebetseinheiten besteht, ist ihm ebenfalls gestattet.
2. Fiqhî Ruchsa: Diese Ruchsa beruht auf den durch innere Anstrengung erlangten und abgeleiteten Urteilen der Rechtsschulen (Idschtihâd) im Rahmen der Normenlehre. Solche Rechtsurteile der Gelehrten erteilen eine Ruchsa in einer Angelegenheit im Gegensatz zu anderen Urteilsbemühungen, die ein Verbot aussprechen. Beispiele für eine Ruchsa sind das Werfen der Kieselsteine am Vormittag an den Tagen des Taschrîq und die Erlaubnis, nach dem Abschiedsumlauf der Kaaba aus einem bestimmten Grund für ein Bedürfnis noch eine Weile in Mekka zu bleiben.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der von den Rechtsgelehrten gegebenen Ruchsa nach der Scharîa erlaubt ist, weil man auf diese Weise innerhalb von den Rechtsgelehrten genannten Richtlinien die angenehmere und leichtere Meinung bevorzugt.
Es gibt zwei Arten von erlaubter Ruchsa: Die erste Art tritt auf, wenn es eine Schwierigkeit gibt, die von Natur aus nicht überwunden werden kann. Beispiele hierfür sind: 1. Eine Krankheit, die es dem religiös Verpflichteten unmöglich macht, die Voraussetzungen für das rituelle Gebet und seine Säulen und Pflichten in der von Allâh vorgeschriebenen Weise zu erfüllen. 2. Dasselbe gilt für jemanden, der gezwungen ist, ein Wort des Unglaubens zu sprechen oder 3. Verendetes zu essen und ähnliche Fälle. In solchen Fällen ist die Inanspruchnahme der Erleichterung nicht nur erlaubt, sondern sogar von der Scharîa geboten. Denn die Unterlassung der Erleichterung in solchen Situationen würde entweder die Grundlage der Anbetungshandlung selbst oder ein allgemeines Prinzip der Scharîa verletzen.
Die zweite Art: Bei dieser Art ist der Mukallaf mit einer Schwierigkeit konfrontiert, kann diese aber ertragen. Diese Art lässt sich wiederum in zwei Kategorien unterteilen: a) Das, was Allâh als Gesetzgeber an Handlungen unabhängig vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Schwierigkeit verlangt, wie z. B. das Zusammenfassen der rituellen Gebete in Arafa und Muzdalifa. Diese Art der Ruchsa wird von der Scharîa zwar gefordert, aber nicht im Sinne einer Verpflichtung. b) Nach dieser Kategorie schreibt die Scharîa keine Handlung im Sinne einer Verpflichtung oder Empfehlung vor. Vielmehr wird auf eine Handlung als Erleichterung und Beseitigung der Erschwernis für den Mukallaf hingewiesen. Diese Art bleibt im Rahmen der ursprünglichen Erleichterung, der Beseitigung der Erschwernis und der grundsätzlichen Erlaubnis. Der religiös Verpflichtete hat hier die Wahl, entweder die ursprüngliche strengere Regelung zu befolgen (Azîma), auch wenn dies mit einer Erschwernis verbunden ist, oder die Erleichterung in Anspruch zu nehmen.
Daraus wird deutlich, dass die Ruchsa scharîatisch eine Ibâha (grundsätzliche Erlaubnis) darstellt, also weder verpflichtend (wâdschib) noch empfohlen (mandûb) ist. Dies wird durch zahlreiche Qurânverse belegt. In ihnen wird demjenigen, der die Erleichterung in Anspruch nimmt, Erschwernis, Sünde und Tadel erspart. So sagt Allâh der Erhabene zum Beispiel: „Und wenn ihr im Land umherreist, so ist es keine Sünde für euch, das Gebet abzukürzen" (Sûra 4:101).
Erleichterungen beim Haddsch: Teil 2
 
 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen beim Haddsch: Teil 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240859
May 13th 2024, 10:18
 
 
Ebenso ist die Beseitigung von Erschwernis ein etabliertes Prinzip und eine authentische Ausrichtung in dieser Rechtsordnung. Denn die Beweise für die Beseitigung von Erschwernissen für diese Gemeinschaft (Umma) haben den Grad der Gewissheit erreicht. So sagt Allâh der Erhabene: „Allâh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis" (Sûra 2:185). Es existieren weitere Texte, die das Prinzip der Beseitigung von Erschwernissen festlegen und begründen.
Wenn man die oben genannten Belege zum Thema der Erleichterung (Ruchsa) und die Anwendungen dieses Prinzips durch die Prophetengefährten (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) sowie die in den Büchern der Rechtsgelehrten verstreuten Ruchsas studiert, stellt man fest, dass der Begriff Ruchsa auf verschiedene Weise verwendet wird, die wir wie folgt zusammenfassen können:
1. Ruchsa wird verwendet, um die Beseitigung von Erschwernissen zu bezeichnen. As-Schâtibî sagt dazu: „Aus den Texten der Scharîa über die Ruchsas geht hervor, dass sie Erschwernisse beseitigen sollen." So deuten Verse wie „Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, für den ist es keine Sünde" (Sûra 2:173), „Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)" (Sûra 2:184) und „… so ist es keine Sünde für euch, das Gebet abzukürzen" (Sûra 4:101) darauf hin, dass die Ruchsa in diesen Fällen die Beseitigung von Erschwernissen für den religiös Verpflichteten zum Zweck hat, was ein grundlegendes Ziel der Scharîa ist.
2. Die Erleichterung wird verwendet, um die Wahlfreiheit zwischen ihr und der strengeren Regelung (Azîma – Aufforderung, die eigentliche Pflicht einzuhalten) zu bezeichnen. Es ist, als ob Allâh als Gesetzgeber sich an den Mukallaf wendet und sagt: „Wenn du willst, folge der strengeren Vorschrift oder nimm die Erleichterung an. Du hast die Wahl." Diese Bedeutung wird durch die Aussage des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bestätigt: „Wahrlich, Allâh liebt es, wenn Seine Erleichterungen angenommen werden, so wie Er es liebt, wenn Seine strengen Regelungen befolgt werden" (Ibn Abû Schaiba in Al-Musannaf). Der Hadîth zeigt, dass der Befehl Allâhs in Bezug auf die Erleichterungen und die Umsetzung der eigentlichen Pflicht gleich ist. So wie der Betroffene verpflichtet ist, die eigentliche Pflicht umzusetzen, so ist er auch verpflichtet, die Erleichterung (Ruchsa) anzunehmen, da beide in der Scharîa gleichwertig sind und der Betroffene zwischen ihnen wählen kann, je nachdem, was ihm leichter und angemessener erscheint.
3. Die Ruchsa wird für eine Ausnahme von einem allgemeinen Prinzip verwendet, das eigentlich ein grundsätzliches Verbot impliziert, nicht aufgrund einer unzumutbaren Erschwernis, sondern um einem auftretenden Bedürfnis gerecht zu werden. Ein Beispiel hierfür ist die Mudâraba (eine Art von Handelsgesellschaft). Im Prinzip sind solche Verträge ungültig und verboten, aber da es die Not erforderte, hat die Scharîa sie ausnahmsweise erlaubt und den Handel mit ihnen zugelassen. Diese Bedeutung wird durch die Überlieferung der beiden Schaichs Al-Buchârî und Muslim bestätigt, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) „den Muzâbana-Handel (eine Art von Tauschhandel) verboten und den Arâyâ-Handel (ein Spezialfall von Muzâbana) erlaubt hat". Ebenso wird berichtet, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) „den Verkauf von etwas, das man nicht besitzt, verboten und den Salam-Verkauf (Termingeschäft) erlaubt hat". Ähnliches gilt für Verträge wie Musâqâ (Bewässerungsvertrag), Qard (zinsloses Darlehen), Salam, Idschâra (Lohn-/Mietvertrag) und dergleichen. All diese Verträge wurden als Ausnahme aufgrund eines Bedürfnisses erlaubt, obwohl sie grundsätzlich ungültig sind.
4. Die Ruchsa wird verwendet, um Themen wie Erleichterung, Vermeidung von Strenge und übertriebene Detailverliebtheit in der Religion anzusprechen. Dieser Bedeutung entsprechen die folgenden Aussagen: Allâh der Erhabene sagt: „Allâh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis" (Sûra 2:185), „Allâh will es euch leicht machen" (Sûra 4:28). Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „In der Tat ist die Religion (des Islâm) eine Erleichterung, und wer sich in der Religion zu sehr überfordert, so wird sie ihn doch überwältigen.
Darum übertreibt nicht, sondern nähert euch (der Vollkommenheit), empfangt die frohe Botschaft und gewinnt an Kraft, indem ihr den Morgen, den Nachmittag und einen Teil der Nacht (in der Anbetung Allâhs) verbringt" (Al-Buchârî). Ebenso sein Wort: „Wahrlich, diese Religion ist fest. So gehe behutsam vor und mache dir die Anbetung Allâhs nicht verhasst. Denn wer sein Reittier überanstrengt, erreicht weder sein Ziel (Munbattu), noch bewahrt er den Rücken seines Reittieres" (Al-Baihaqî). „Munbattu" ist derjenige, dessen Reittier auf der Reise zusammenbricht und ihn im Stich lässt. Er kann das Land, das er erreichen wollte, nicht durchqueren und sein Reittier nicht benutzen. Das Gleiche gilt für den, der sich in der Anbetung mehr auferlegt, als er ertragen kann.
Deshalb ist übertriebene Strenge in gottesdienstlichen Handlungen verpönt. Der religiös Verpflichtete ist gehalten, in der Ausübung der Anbetung Allâhs Mäßigung und Ausgeglichenheit walten zu lassen und den leichteren und einfacheren Weg zu wählen.
Die Inanspruchnahme der Ruchsas und das Handeln nach ihnen ist für den religiös Verpflichteten von besonderer Bedeutung, wenn er die Riten des Haddsch vollzieht. Denn die Durchführung dieser Riten und die damit verbundenen Schwierigkeiten und Strapazen machen es erforderlich, die Erleichterungen zu beachten, zu nutzen und sich auf sie zu verlassen. Wenn wir von jedem Pilger verlangen würden, die Riten des Haddsch nach einer bestimmten Rechtsschule zu vollziehen, würde dies den Menschen große Schwierigkeiten bereiten und sie in Bedrängnis bringen. Sie wären nicht in der Lage, die Riten des Haddsch nach einer einzigen Rechtsschule zu vollziehen, es sei denn mit einer Erschwernis, die die wahre Scharîa ablehnt und in keiner Weise billigt. Wenn dies der Fall ist, dann ist es richtig, das folgende Fiqh-Prinzip zu erwähnen: „Wenn die Sache eng wird, dehnt sich (das Gesetz) aus". Einige Gelehrte sagten: „Die Dinge in den Grundlagen (Usûl) sind so festgelegt, dass sie sich ausdehnen, wenn sie eng werden, und dass sie eng werden, wenn sie sich ausdehnen. Siehst du nicht, dass beim rituellen Gebet wenige Bewegungen erlaubt sind, wenn man dazu gezwungen ist, und viele Bewegungen nicht erlaubt sind, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt?"
 
 
Erleichterungen beim Haddsch: Teil 3
 
 
 
 
 
 
 
 
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Erleichterungen im Hinblick auf die F&#228;higkeit (Istitâa) : Teil 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240910
May 13th 2024, 10:19
 
 
5. Reise mit einem nichtmuslimischen Mahram:
Findet eine Frau keinen muslimischen Mahram, der sie zum Haddsch begleitet, und hat sie einen nichtmuslimischen Mahram (Dhimmî; Schutzbefohlener unter islâmischer Herrschaft), so ist es ihr erlaubt, mit diesem zu reisen. Dies folgt der Auffassung der Hanafiten und Schâfiîten, die es zulassen, dass der Mahram einer Frau ein Dhimmî ist.
6. Reise mit einem minderjährigen Mahram:
Die Mâlikiten erlauben es, dass der Mahram einer Frau ein mündiger (mumayyiz), aber körperlich noch nicht ausgereifter Junge ist. Sie sagten: „Es ist nicht erforderlich, dass der Mahram körperlich ausgereift ist, sondern es kommt auf die Mündigkeit (Tamyîz – Unterscheidungsfähigkeit, geistige Reife) und die ausreichende Fähigkeit an."
7. Befreiung von der Pflicht zur Stellvertretung und testamentarischen Verfügung:
Wer aufgrund einer chronischen Behinderung, einer Krankheit, die ihn ans Bett fesselt, oder einer Gefangenschaft oder ähnlichem, nicht in der Lage ist, den Haddsch selbst zu verrichten, der ist nicht verpflichtet, einen Stellvertreter (Nâ'ib) für die Verrichtung des Haddsch zu beauftragen. Er ist auch nicht verpflichtet, testamentarisch Geld für den Haddsch zu hinterlegen. Ebenso wenig wird von demjenigen, der stirbt, ohne den Haddsch verrichtet zu haben, verlangt, dass seine Erben aus seinem Vermögen etwas für den Haddsch in seinem Namen ausgeben. Dies ist die Auffassung der Hanafiten und Mâlikiten.
8. Genesung nach der Beauftragung eines Stellvertreters:
Wenn jemand, der den Haddsch nicht selbst verrichten konnte, einen Stellvertreter beauftragt und dann wieder gesund wird, ist er nicht verpflichtet, einen weiteren Haddsch zu verrichten. Denn er hat getan, was ihm befohlen wurde, und ist damit von seiner Pflicht entbunden. Er hat den Haddsch des Islâm gemäß der Scharîa vollzogen und ist daher nicht verpflichtet, einen zweiten Haddsch zu vollziehen. Dies ist die Auffassung der Hanbaliten.
9. Haddsch des zahlungsunfähigen Schuldners:
Es ist einem zahlungsunfähigen Schuldner erlaubt, den Haddsch zu vollziehen, wenn ein anderer die Pilgerfahrt für ihn finanziert, solange dadurch nicht die Rechte des Gläubigers verletzt werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, Einkünfte zu erzielen, um die Schuld zu begleichen, oder wenn aufgrund seiner Abwesenheit kein Zugriff auf sein Geld möglich ist.  
10. Aufnahme eines Darlehens für den Haddsch:
Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Pflicht des Haddsch zu erfüllen, ist nicht verpflichtet, ein Darlehen zur Finanzierung des Haddsch aufzunehmen, selbst wenn er jemanden findet, der ihm Geld für die Ausgaben des Haddsch leiht. Denn das Vorhandensein von Geld ist eine Voraussetzung für die Verpflichtung – wer kein Geld hat, der ist nicht zur Pilgerfahrt verpflichtet. Die Aufnahme eines Darlehens ist für ihn in diesem Fall nicht vorgeschrieben.
11. Annahme einer Schenkung für den Haddsch:
Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Pflicht des Haddsch zu erfüllen, ist nicht verpflichtet, eine Schenkung zur Finanzierung der Haddsch anzunehmen. Denn die Voraussetzung der Fähigkeit ist in seinem Fall nicht erfüllt. Folglich ist die Pilgerreise für ihn keine Pflicht.
12. Für jemanden den Haddsch verrichten, ohne selbst die Pilgerreise vollzogen zu haben:
Die Hanafiten erlauben jemandem, der den Haddsch nicht für sich selbst vollzogen hat, ihn für einen anderen zu vollziehen. Aus ihrer Sicht ist es keine Voraussetzung, den Haddsch selbst vollzogen zu haben, um ihn stellvertretend für einen anderen zu vollziehen. Sie stützen sich dabei auf die Aussage des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu der Frau aus dem Stamm der Chath'am, die ihn um Erlaubnis bat, den Haddsch für ihren Vater zu verrichten. Er sagte zu ihr: „Verrichte den Haddsch für deinen Vater" (At-Tirmidhî und An-Nasâî). Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) fragte sie nicht, ob sie den Haddsch bereits für sich selbst vollzogen hatte oder nicht. In dem Buch  „Al-Badâi" heißt es: „Es ist in beiden Fällen erlaubt, ob der Pilger den Haddsch bereits für sich selbst vollzogen hat oder ob er ein „Sarûra" ist (bislang den Haddsch nicht vollzogen hat). Es ist jedoch besser, wenn er den Haddsch bereits für sich selbst vollzogen hat." Die Meinung der Hanafiten wird in dieser Frage auch von den Mâlikiten vertreten. Mâlik sagte: „Es ist mir lieber, wenn der Haddsch für ihn von jemandem vollzogen wird, der die Pilgerreise bereits für sich selbst durchgeführt hat. Es ist verpönt, dass der Haddsch für ihn von einem Sarûra vollzogen wird, der dazu in der Lage ist."
 
 
 
 
 
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Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrâm) Teil 1
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240937
May 13th 2024, 10:20
 
 
In der islâmischen Rechtsterminologie bedeutet Ihrâm: die Absicht, in den Weihezustand für die Pilgerfahrt (Haddsch oder Umra) einzutreten. Es ist Sunna, sich vor der Absicht, in den Weihezustand einzutreten, zu waschen, zu parfümieren, genähte Kleidung abzulegen und ein rituelles Gebet zu verrichten. Wer den Haddsch oder die Umra (Besuchswallfahrt) vollziehen möchte, darf die von der Scharîa festgelegten Mîqâts (Grenzen des geschützten Bezirks) nicht überschreiten, ohne in den Ihrâm eingetreten zu sein.
Die Erleichterungen in Bezug auf den Ihrâm umfassen Folgendes:
1. Gültigkeit des Ihrâm ohne spezifische Absicht:
Wenn jemand in den Ihrâm in allgemeiner Form eintritt, beispielsweise mit der Absicht, die Heilige Moschee zu besuchen, ohne eine spezifische Absicht für den Haddsch oder die Umra zu fassen, ist sein Haddsch gültig. Dies gilt auch, wenn ihm keine Absicht für eine der drei Arten des Haddsch – Tamattu, Qirân oder Ifrâd – in den Sinn kommt. Es genügt, dass er den Haddsch so vollzieht, wie es Muslime üblicherweise tun.
2. Gültigkeit des Ihrâm ohne Festlegung der Art des Haddsch:
Wenn der Pilger keine bestimmte Art von Haddsch festlegt, z.B. wenn er sagt: „Labbaik mit der Absicht zum Eintritt in den Ihrâm wie Soundso", und er nicht weiß, ob die Person ein Haddsch- oder ein Umra-Pilger oder beides zugleich ist, dann ist sein Ihrâm gültig und seine Absicht wird gemäß der Absicht von Soundso bestimmt. Folgende Überlieferung bestätigt dies: Als Alî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) aus dem Jemen zurückkehrte und erfuhr, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zum Haddsch aufgebrochen war, trat er in allgemeiner Form in den Ihrâm ein und sagte: „Labbaik mit der Absicht zum Eintritt in den Ihrâm wie der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken)." Dann erwähnte er dies gegenüber dem Gesandten Allahs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), der es nicht ablehnte.
3. Bedecken des Kopfes und Tragen von Kleidung im Ihrâm bei Bedarf:
Bei Bedarf, z. B. bei Kälte oder Hitze, ist es erlaubt, den Kopf zu bedecken, Kleidung, Hosen und Pantoffeln zu tragen und im Schlaf eine Decke zu benutzen. Dies ergibt sich aus der Analogie (Qiyâs) zu den Frauen, die ihr Gesicht aus Notwendigkeit bedecken dürfen, wenn sie sich im Ihrâm befinden. Eine ähnliche Analogie besteht zu jemandem, der notgedrungen ein Schwert trägt. In all diesen Fällen ist keine Sühneleistung (Fidya) erforderlich. Im Hadîth von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) heißt es: „Wir waren mit dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) unterwegs, während wir im Ihrâm waren. Wenn eine Karawane an uns vorbeikam, ließen wir den Thaub (Stoff, Gewand) über unsere Gesichter fallen" (Ibn Chuzaima). Dieser Hadith zeigt, dass es erlaubt ist, im Falle von Bedarf oder Notwendigkeit etwas Verbotenes zu tun. Atâ hat es auch erlaubt, sich im Falle der Notwendigkeit einen Verband um den Kopf zu binden – dafür ist keine Sühneleistung erforderlich.
4. Ihrâm nach dem Passieren des Mîqât:
Wer den Mîqât (die Grenze des heiligen Bezirks) passiert, ohne die Absicht zu haben, den Haram (den Bereich der heiligen Moschee) zu betreten, sondern um ein Bedürfnis zu befriedigen, eine Arbeit zu verrichten oder jemanden zu besuchen, und sich dann entschließt, in den Weihezustand einzutreten, kann dies von dem Ort aus tun, an dem er sich gerade befindet. Das ist für ihn ausreichend: Er muss weder eine Sühneleistung erbringen noch zum Mîqât zurückkehren. An-Nawawî kommentierte dies in seiner Erläuterung zu „Sahîh Muslim": „Dies ist unsere Rechtsschule und die der Mehrheit."
5. Ihrâm in nicht-weißer Kleidung:
Es ist keine Sünde für den Pilger, wenn er mit einem nicht weißen Gewand und einem nicht weißen Lendentuch in den Weihezustand eintritt. Es ist authentisch überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) den Tawâf (Umrundung der Kaaba) in einem grünen jemenitischen Umhang vollzog. Demnach ist es für denjenigen, der in einem nicht weißen Gewand in den Zustand der Weihe eintritt, kein Problem.
6. Tragen eines Geldbeutels:
Es ist erlaubt, einen Himyân (Geldbeutel) zu tragen. Dies ist keine Sünde. Es handelt sich dabei um einen vom Pilger um die Hüfte gebundenen Geldbeutel. Al-Bucharî überliefert in seinem „Sahîh" dazu Folgendes: „Atâ sagte: ‚Man darf einen Siegelring und einen Himyân tragen." Ibn Umar (möge Allâh ihnen beiden zufrieden sein) vollzog den Tawâf im Ihrâm, während er ein Tuch um seinen Bauch gebunden hatte."
 
 
 
 
 
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Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrâm) Teil 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240940
May 13th 2024, 10:20
 
 
7. Tragen eines Übergewands im Ihrâm:
Es ist dem Pilger im Ihrâm erlaubt, ein Übergewand (Qabâ) zu tragen, ohne seine Hände und Schultern hineinzustecken, sondern ihn nur über die Schultern zu werfen, um sich vor Kälte und dergleichen zu schützen. Dies ist keine Sünde. Ahmad und Abû Hanîfa hielten es für erlaubt, wie Ibn Qudâma in „Al-Mughnî" erwähnt. Von Al-Hasan wird überliefert, dass er es für zulässig hielt, dass der Pilger im Ihrâm eine Qabâ trägt, solange er nicht seine Schultergelenke hineinsteckt.
8. Passieren des Mîqât ohne Ihrâm:
Wenn der Pilger den Mîqât ohne Ihrâm passiert, muss er zurückkehren, um in den Ihrâm vom Mîqât aus einzutreten. Dies wurde von den Gelehrten ausführlich erklärt. Al-Hasan und An-Nachaî vertraten jedoch die Meinung, dass der Pilger, wenn er den Mîqât aus irgendeinem Grund ohne Ihrâm passiert hat, nicht zum Mîqât zurückkehren muss, um den Ihrâm von dort aus zu vollziehen. Ihrer Ansicht nach reicht es aus, wenn er den Ihrâm von dem Ort aus vollzieht, an dem er sich gerade befindet, und er muss keine Sühneleistung erbringen. An-Nawawî sagte in „Al-Madschmû" unter Berufung auf Ibn Al-Mundhir: „Dies ist eine der beiden Meinungen von Atâ."
9. Festlegung von Dschidda als Mîqât für Flug- und Schiffsreisende:
Es ist zulässig, Dschidda als Mîqât für Flugreisende und Schiffsreisende festzulegen. Einige zeitgenössische Gelehrte begründen dies wie folgt: „Die grundsätzliche Verpflichtung zum Haddsch hängt von der Fähigkeit (Istitâa) ab. Wenn jemand die Voraussetzungen der Istitâa nicht erfüllen kann, entfällt die Verpflichtung zum Haddsch vollständig. Nach der korrekten Meinung muss er in diesem Fall auch keinen Stellvertreter beauftragen. Gleiches gilt für denjenigen, der begründete Angst um sein Leben hat. Entfallen die Voraussetzungen für die Haddsch-Pflicht, so entfallen auch alle anderen damit verbundenen Pflichten. Es ist dann weder notwendig, einen Stellvertreter zu ernennen, noch eine Sühneleistung zu erbringen.
Alle Flugzeuge, die Pilger befördern, müssen auf dem Flughafen von Dschidda landen. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte über die Mîqâts: „Diese Orte gelten für die Einwohner und die nichtansässigen Gäste." Es ist daher weder sprachlich noch nach dem örtlichen Brauch korrekt zu sagen, dass diejenigen, die mit einem Flugzeug über einen Mîqât fliegen, während es in der Luft schwebt, den für sie bestimmten Mîqât erreicht haben. Denn „einen Ort erreichen" bedeutet, den Ort zu betreten, wie in dem Wort Allâhs: „Und betretet die Häuser durch ihre Türen" (Sûra 2:189). Das Erreichen der Häuser bedeutet, zu ihnen zu gelangen oder sie zu betreten.
Wer den Mîqât mit dem Flugzeug überfliegt, begeht keine Sünde und muss keine Sühneleistung erbringen. Es ist den Passagieren auch nicht möglich, im Flugzeug zwischen Himmel und Erde in den Ihrâm einzutreten. Die beste Lösung ist daher, Dschidda zum Mîqât zu machen, da es der Zugang von der Seeseite nach Mekka ist. So wird es zum Mîqât für alle, die mit dem Flugzeug oder dem Schiff anreisen. Dies ermöglicht es den Pilgern, die Sunna des Ihrâm zu erfüllen, so wie es Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) tat, als er Dhât Irq als Mîqât für die Bewohner des Irak festlegte.
Die Mîqâts wurden aus gutem Grund an ihren heutigen Orten festgelegt: Sie liegen auf den Reiserouten der Menschen und an den Eingängen zu Mekka. Außerdem befinden sie sich alle am Rande des Hidschâz. Dschidda ist heute ein wichtiger Ankunftsort für Flugreisende. Diese benötigen daher einen Mîqât auf dem Land, von dem aus sie den Ihrâm für ihren Haddsch und ihre Umra vollziehen können. Es ist notwendig, diesem Wunsch nachzukommen. Dies entspricht dem Vorgehen von Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der für die Bewohner des Irak Dhât Irq als Mîqât festlegte.
Es ist nicht möglich, den Mîqât in der Luft oder auf dem offenen Meer festzulegen. Denn an diesen Orten können die Menschen die notwendigen Handlungen für den Ihrâm nicht ausführen. Dazu gehören beispielsweise das Entkleiden, die Waschung für den Ihrâm, das Gebet und alle anderen Sunna-Handlungen des Ihrâm. Die Festlegung eines Mîqâts auf dem Land ist daher eine Notwendigkeit, die sowohl dem Nutzen der Menschen als auch der Vernunft entspricht. Sie steht auch nicht im Widerspruch zu den Texten des Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken)."
10. Ihrâm vom Heimatort aus:
Wenn der Pilger in den Ihrâm von seinem Heimatort oder Wohnort eintritt und nicht wartet, bis er den Mîqât erreicht, so ist sein Ihrâm gültig und er muss dafür nichts weiter tun. Dies ist die Rechtsschule der Hanafiten und stellt bei ihnen die empfohlene Vorgehensweise dar. Sie begründen ihre Meinung damit, dass Alî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) auf die Frage nach der Bedeutung des Verses „Verrichtet die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allâh" (Sûra 2:196) antwortete: „Dass du im Kreise deiner Familie in den Ihrâm eintrittst."
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Imâm Muhammad ibn Sîrîn – Teil 1
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240727
Apr 18th 2024, 05:28
 
 
Ibn Sîrîn war ein großer Tâbi (Muslim der zweiten Generation), ein fähiger Imâm und bekannt für seine asketische Enthaltsamkeit und Frömmigkeit. Er war der Imâm seiner Zeit in den Wissenschaften der Religion, ein Fiqh-Gelehrter, Qurân-Ausleger, Hadîth-Überlieferer und eine Autorität in vielen Wissenszweigen. Berühmt wurde er auf dem Gebiet der Traumdeutung und der Auslegung von Ereignissen durch das Wissen um Qurân und Sunna. Er zeichnete sich durch Scharfsinn und Einsicht aus, was ihn befähigte, dieser Aufgabe mit großem Geschick nachzugehen.
Sein Leben war voll von wunderbaren Szenen von Zuverlässigkeit, Enthaltsamkeit, Frömmigkeit und Bescheidenheit. Er bot in seinem Leben und Verhalten das Beispiel und Vorbild eines bewussten Predigers, eines aufrichtigen Anbeters, eines ehrlichen Freundes, eines rechtschaffenen Sohnes, eines Gelehrten voller Einsatz und eines ehrlichen Kaufmanns.
Geburt und Erziehung
Abû Bakr Muhammad ibn Sîrîn Al-Basrî Al-Ansârî wurde im Jahre 33 n. H. während des Kalifats von Uthmân ibn Affân geboren. Sîrîn, sein Vater, gehörte als Sklave Anas ibn Mâlik, dem edlen Prophetengefährten. Nach der Schlacht von Ain At-Tamr, einer Stadt westlich von Kufa, die von Châlid ibn Al-Walîd während des Kalifats von Abû Bakr As-Siddîq erobert wurde, war dieser ihm als Beuteanteil zugefallen. Anas schenkte ihm nach Aufsetzen eines Freilassungsvertrags die Freiheit.
Der Name seiner Mutter war Safiyya. Sie war eine Sklavin von Abû Bakr As-Siddîq, die ebenfalls von diesem freigelassen worden war. Die Eltern von Ibn Sîrîn waren für ihre Rechtschaffenheit und ihren guten Lebenswandel bekannt.
Imâm Ibn Sîrîn wurde in Basra geboren und wuchs dort in einem Umfeld von Gelehrten auf. Er lernte das Verständnis der Religion von den dortigen Gelehrten, überlieferte Hadîthe von einer Reihe von Prophetengefährten und Tâbi'ûn, und viele Gelehrte überlieferten auch von ihm.
Muhammad ibn Sîrîn als Hadîth-Überlieferer
Ibn Sîrîn war einer der berühmtesten Hadîth-Überlieferer in Basra und von denen, die sehr viele Hadîthe auswendig konnten (Hâfidh) und äußerst produktiv in Überlieferung und im Verständnis der Prophetenworte waren. Auf ihn gehen viele Überlieferungen zurück. Es genügt zu sagen, dass seine Hadîthe von den Verfassern der beiden Sahîh-Werke und den vier Sunna-Werken aufgenommen wurden.
Die Zahl seiner Überlieferungen beläuft sich auf insgesamt 874 in den neun Hadîth-Büchern, also in Al-Buchârî, Muslim, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî, An-Nasâî, Ibn Mâdscha, Musnad Ahmad, Muwatta Mâlik und Ad-Dârimî.
Ibn Sîrîn traf dreißig Prophetengefährten. Er überlieferte Hadîthe von einigen von ihnen und daneben auch von Tâbi'ûn. Einige dieser Gefährten, von denen er berichtete, sind: Abû Huraira, Anas ibn Mâlik, Abdullâh ibn Umar, Adiyy ibn Hâtim, Imrân ibn Husain u. a. Unter den Tâbi'ûn sind es: Ubaida As-Salmânî, Muslim ibn Yasâr, Qais ibn Ubâd u. a. Unter denen, die von ihm überlieferten, finden sich Qatâda ibn Diâma, Ayyûb As-Sachtiyânî, Yûnus ibn Ubaid, Châlid Al-Haddhâ, Dscharîr ibn Hâzim und andere.
 
 
Gewohnheiten seiner Gottesverehrung
Ibn Sîrîn pflegte einen Tag zu fasten und den anderen zu unterbrechen. Das ist das von Allâh am meisten geliebte Fasten, nämlich das Fasten Dâwûds. Stets befand er sich im Dhikr, der Erinnerung Allâhs und im Bittgebet. Er hatte sieben Gebetsformeln (Aurâd), die er nachts rezitierte, und wenn er eine davon versäumte, rezitierte er sie tagsüber. Im Ramadân verbrachte er die Nächte im Gebet.
Ibn Sîrîn machte es sich zur Pflicht, immer dann, wenn er in Abwesenheit über jemanden sprach, einen Dinar zu spenden. Wenn er jemanden lobte, sagte er: „Er ist so, wie es Allâh will." Und wenn er ihn kritisierte, sagte er: „Er ist so, wie Allâh es weiß."
 
 
Lobende Worte der Gelehrten
Ibn Sîrîn gewann die Liebe, das Lob und die Anerkennung vieler Gelehrter, sowohl unter seinen Zeitgenossen als auch unter denjenigen, die nach ihm kamen. Viele bezeugten seine Tugendhaftigkeit, Enthaltsamkeit, Frömmigkeit, sein Wissen und sein Verständnis der Religion.
Al-Chatîb Al-Baghdâdî schreibt in seinem Geschichtswerk: „Ibn Sîrîn gehörte zu den Fiqh-Gelehrten, die in ihrer Zeit für ihre fromme Scheu bekannt waren."
Muwarriq Al-Idschlî sagte: „Nie habe ich jemanden gesehen, der in seinem gottesfürchtigen und vorsichtigen Verhalten (Wara) mehr religiöses Verständnis (Fiqh) zeigte und in seinem religiösen Verständnis gottesfürchtiger war, als Muhammad ibn Sîrîn."
Ibn Aun sagte: „Ibn Sîrîn war unter den hervorragendsten Menschen dieser Gemeinschaft / eine große Hoffnung für diese Gemeinschaft und niemand war demütiger als er."
Uthmân Al-Battî sagte: „In dieser Stadt gab es keinen, der bei juristischen Entscheidungen besser Bescheid wusste, als Muhammad ibn Sîrîn."
Chalaf: „Muhammad ibn Sîrîn war solchermaßen mit Rechtleitung, gutem Ruf und Ehrfurcht beschenkt, dass die Menschen, wenn sie ihn sahen, sich sofort an Allâh erinnerten."
Yûnus ibn Ubaid: „Wenn Ibn Sîrîn zwei mögliche Auslegungen der Religion vorgelegt wurden, so entschied er sich stets für die zuverlässigere von beiden, die besser begründet war."
Muhammad ibn Dscharîr At-Tabarî sagte: „Ibn Sîrîn war ein Faqîh, ein Gelehrter, fromm, gottesfürchtig und gesittet. Er überlieferte viele Hadîthe und war wahrhaftig. Die Leute des Wissens und der Tugend bezeugten für ihn und er war (in all diesem) eine Autorität."
Hischâm ibn Hassân: „Mir überlieferte Muhammad ibn Sîrîn, und er war der wahrhaftigste, der mir unter allen Menschen begegnete."
Muhammad ibn Sa'd: „Er war vertrauenswürdig, zuverlässig, von hohem Charakter, ein Fiqh-Gelehrter und Imâm, äußerst gebildet und von frommer Scheu. Auch war er leicht taub, bzw. schwerhörig.
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Imâm Muhammad ibn Sîrîn – Teil 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240730
Apr 18th 2024, 05:27
 
 
Rechtschaffenheit gegenüber seiner Mutter
Die Geschichte der Prophetengefährten und Tâbi'ûn ist voll mit Beispielen von Leuten, die sich besonders rechtschaffen gegenüber ihren Müttern verhielten. Darunter ist auch Ibn Sîrîn (Allâh erbarme sich seiner). Wie handelte er ihr gegenüber und wie beschenkte er sie?
Er war gütig und demütig und senkte die Flügel der Bescheidenheit und Barmherzigkeit vor ihr. Nicht redete er und kein Laut war von ihm in ihrer Gegenwart zu hören, außer dass dies in Zurückhaltung und Unterwürfigkeit geschah.
Seine Mutter hieß Safiyya und sie war die freigelassene Sklavin von Abû Bakr As-Siddîq (möge Allâh mit ihm zufrieden sein). Drei der Frauen des Propheten haben sie gelobt und für sie gebetet. Von den Prophetengefährten, die in Badr gekämpft hatten, waren 18 bei ihrer Hochzeit anwesend, darunter Ubai ibn Kab, der das Bittgebet sprach, während die anderen Âmîn (Amen) sagten.
Hischâm ibn Hassân sagte: Einer aus der Familie von Sîrîn erzählte mir: „Nie hörte ich Muhammad ibn Sîrîn mit seiner Mutter sprechen, außer dass es in einem flehenden Ton geschah.
Ibn Aun sagte: „Ein Mann kam zu Muhammad, während seine Mutter bei ihm war, und er fragte: ‚Was ist mit Muhammad, beschwert er sich über etwas?' Die Leute antworteten: ‚Nein, aber so ist er immer, wenn er bei seiner Mutter ist.'"
Über sein gütiges Verhalten zu seiner Mutter wird berichtet, dass er für sie die weichsten Kleider kaufte. Wenn das Fest nahte, färbte er für sie Kleider. Ad-Dhahabî erwähnt in „Siyar Alâm An-Nubalâ", dass Hafsa bint Sîrîn erzählte: „Die Mutter von Muhammad stammte aus dem Hidschâz und mochte gefärbte Kleidung. Wenn Muhammad ihr Kleider kaufte, so wählte er das Weichste an Kleidung, das er finden konnte. Wenn das Fest kam, färbte er Kleidung für sie. Nie hörte ich, wie er seine Stimme in ihrer Gegenwart erhob. Wenn er mit ihr redete, lauschte er stets auf sie."
Als Reaktion auf eine Tat erfolgt die Vergeltung durch eine ähnliche Tat, und Allâh versorgte Ibn Sîrîn mit der Rechtschaffenheit seines Sohnes Abdullâh. Dieser Abdullâh ibn Muhammad ibn Sîrîn erzählte: „Als ich für die Schulden meines Vaters bürgte, sagte er mir: ‚Erfülle es', worauf ich sagte, dass ich sie begleichen werde." Sein Sohn versprach, die Schuld für ihn auszugleichen, und das ist eine der größten Formen von Güte (gegenüber den Eltern). Daher betete er für ihn um Gutes. Abdullâh bezahlte für ihn 30.000 Dirham. Sein Lebensunterhalt wurde gesegnet, weil er seinen Vater ehrte und seine Schuld bezahlte.
 
Imâm Ibn Sîrîn und Traumdeutung
Die Fähigkeit, Träume zu deuten, ist eine Gabe, die Allâh unter Seinen Anbetern schenkt, wem Er will. Dieses Wissen hängt von Intuition, Intelligenz und der Berücksichtigung des Zustandes des Traumdeuters ab. Ein Deuter hat zahlreiche Möglichkeiten, zu diesen Interpretationen zu gelangen. Dies hängt ab von seinem Wissen, aber auch von seinem Scharfsinn und seiner Religiosität und wie sehr ihm Offenheit für dieses Wissen geschenkt wurde. Allâh leitet, wen Er will, auf einen geraden Weg. Die Deutung desselben Traumes kann sich von einem zum anderem unterscheiden, je nach den Merkmalen, die diesen Traum begleiten und je nach dem Zustand und den Eigenschaften der betreffenden Person. Sich in der Traumdeutung allein auf Bücher zu verlassen, reicht nicht aus.
Muhammad ibn Sîrîn (Allâh erbarme sich seiner) wurde Wissen und Verständnis der Deutung von Träumen und Ereignissen gegeben. Ad-Dhahabî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Über Ibn Sîrîn wird so viel Erstaunliches berichtet, dass es zu lang wäre, alles niederzuschreiben. All das erlangte er durch göttliche Unterstützung."
Beispiele:
Ein Mann kam zu ihm und sagte: „Ich sah (im Traum), dass ich den Gebetsruf lese." Darauf sagte er: „Deine Absicht ist es, zu stehlen." Ein anderer Mann kam zu ihm und befragte ihn nach demselben Traum, während der erste Mann daneben stand. Ibn Sîrîn sagte: „Du wirst auf Pilgerreise gehen." Die Leute, die dabei saßen, fragten ihn: „Worin soll der Unterschied bestehen, wo sie doch den gleichen Traum hatten?" Er sagte: „Ich sah die erste Person, und er hatte einen bösen Gesichtsausdruck. Daher interpretierte ich den Traum durch das Wort Allâhs: ‚Hierauf rief ein Rufer aus: ‚Ihr (da, von der) Karawane, ihr seid fürwahr Diebe' (Sûra 12:70). Bei der zweiten Person sah ich Anzeichen von Gutem an ihr, und so deutete ich mit den Worten des Allmächtigen: ‚Und rufe unter den Menschen die Pilgerfahrt aus' (Sûra 22:27)."
Ein Mann sprach zu Ibn Sîrîn: „Ich sah mich, wie ich einen Acker bebaute, auf dem nichts gedeihte." Ibn Sîrîn antwortete: „Du wirst dich von deiner Frau trennen."
Ein anderer sagte: „Ich sah mich zwischen Himmel und Erde fliegen." Darauf sprach er: „Du bist jemand mit großen Wünschen."
Von Mughîra ibn Hafs heißt es: „Ibn Sîrîn wurde gefragt, und jemand sagte: ‚Ich sah, wie der Orion die Plejaden überholte.' Da sagte er: ‚Dieser Hasan (siehe unten) wird vor mir sterben. Dann werde ich ihm folgen, und er wird höher und erhabener an Rang sein als ich.'"
Sein Tod
Ibn Sîrîn starb in Basra am 9. Schawwâl des Jahres 110 a. H. im Alter von 77 Jahren. Dies war hundert Tage nach dem Tod von Al-Hasan Al-Basrî, und sein Grab befindet sich neben seinem in Basra.
 
 
 
 
 
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Die Vorteile des n&#228;chtlichen Stehens im Gebet
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240670
Apr 4th 2024, 08:53
 
 
Das nächtliche Stehen im Gebet ist eines der besten Handlungen des Gehorsams gegenüber Allâh, eine der wichtigsten Formen der Annäherung an Allâh und ist zu allen Zeiten des Jahres eine Sunna, aber während des edlen Monats Ramadân besonders hervorgehoben. Es gibt scharîatische Texte aus dem Buch Allâhs und der Sunna, die dazu ermutigen und die große Bedeutung dieses Gebets und seine Belohnung bei Allâh dem Erhabenen hervorheben. Es ist wünschenswert, im Ramadân und zu anderen Zeiten nachts im Gebet zu stehen, aber im Ramadân ist es noch wichtiger, wie der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Wer auch immer aus dem Glauben heraus und in der Hoffnung auf die Belohnung Allâhs (ihtisâban) im Ramadân im nächtlichen Gebet steht (Tarâwîh u.a. verrichtet), dem werden seine vergangenen Sünden vergeben" (Al-Buchârî).
Allâh hat die Gläubigen für eine Reihe von Eigenschaften und Taten gelobt. Eine der wesentlichsten dieser Taten ist das nächtliche Stehen im Gebet. Außerdem hat Allâh die Gottesfürchtigen als diejenigen beschrieben, die nachts oft im Gebet stehen und in den letzten Stunden der Nacht um Vergebung bitten. Allâh der Erhabene sagt: „Gewiss, die Gottesfürchtigen werden in Gärten und an Quellen sein, sie nehmen, was ihr Herr ihnen gegeben hat, denn sie pflegten davor Gutes zu tun. Nur ein wenig pflegten sie in der Nacht zu schlafen, und im letzten Teil der Nacht pflegten sie um Vergebung zu bitten" (Sûra 51:18).
Eine dieser Überlieferungen besagt, dass das Gebet in der Nacht eine Gepflogenheit der Rechtschaffenen ist. Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte dazu: „Steht nachts im Gebet, denn das ist die Gepflogenheit der Rechtschaffenen vor euch. So nähert ihr euch eurem Herrn, und die schlechten Taten werden getilgt und die Sünden vermieden" (Al-Hâkim). Das Gebet in der Nacht ist das beste Gebet nach dem Pflichtgebet. Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Das beste Gebet nach dem Pflichtgebet ist das Gebet mitten in der Nacht" (Muslim). Das nächtliche rituelle Gebet ist einer der wichtigsten Gründe für die Annahme von Bittgebeten und die Vergebung von Sünden.
Amr ibn Abasa (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtet: „Ich sagte: ‚Gesandter Allâhs, in welchem Teil der Nacht werde ich erhört (d. h. wird mein Bittgebet erhört)?' Er antwortete: ‚Im letzten Teil der Nacht: Bete so viel du willst, denn das Gebet wird (von den Engeln) bezeugt und niedergeschrieben" (Abû Dâwûd).
Das nächtliche Gebet ist einer der Gründe für den Eintritt ins Paradies und für die Erlangung hoher Rangstufen dort bestimmt. Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte dazu: „Im Paradies gibt es Räume, deren Äußeres man von innen sehen kann und deren Inneres man von außen sehen kann, die Allâh für diejenigen vorbereitet hat, die sanftmütig reden, (den Armen und Bedürftigen) zu essen geben, häufig fasten und nachts beten, wenn die Menschen schlafen" (Ahmad).
So sei eifrig darin, mein muslimischer Bruder, das nächtliche Gebet zur Gewohnheit zu machen. Achte auch auf die Tarâwîh-Gebete in diesem edlen Monat. Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Wer auch immer aus dem Glauben heraus und in der Hoffnung auf die Belohnung Allâhs (ihtisâban) im Ramadân im nächtlichen Gebet steht (Tarâwîh verrichtet), dem werden seine vergangenen Sünden vergeben." Gehe nicht, bevor der Imâm gegangen ist, damit du die Belohnung für das Qiyâm der ganzen Nacht erhältst. Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Wer mit dem Imâm im Gebet steht, bis er geht, für den wird das nächtliche Stehen im Gebet aufgeschrieben" (At-Tirmidhî).
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Einführung in die Regeln des Fastens
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240673
Apr 4th 2024, 08:54
 
 
In einem Hadîth wird überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Wem Allâh etwas Gutes will, den lässt Er die Religion tiefgründig verstehen" (Al-Buchârî und Muslim). Die Kenntnis der Regeln des Islâm ist eine der wichtigsten Pflichten und höchsten Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit den vorgeschriebenen gottesdienstlichen Handlungen, wie dem rituellen Gebet, der Zakâ und den anderen Säulen des Islâm.
Das Fasten im Ramadân ist eine der Pflichten unserer wahren Religion, die Allâh dieser Gemeinschaft auferlegt hat, wie Er es auch den früheren Gemeinschaften als Pflicht auferlegt hat. Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget" (Sûra 2:183).
Bevor wir uns den Fastenregeln zuwenden, müssen einige Vorbemerkungen gemacht werden, die sich auf die Definition des Fastens, seine Verbindlichkeit, die verschiedenen Phasen seiner scharîatischen Regelung und seine Ränge beziehen.
Definition des Fastens:
Sprachlich bedeutet As-Saum (Fasten): Allgemeine Enthaltsamkeit, beispielsweise: das Fasten bezüglich des Sprechens, (wie dies bei früheren Gemeinschaften der Fall war, d.Ü). Gemeint ist, dass man sich des Redens enthält und mit niemandem spricht. Dazu gehört auch das Wort Allâhs in Bezug auf Maryam: „Ich habe dem Allerbarmer Fasten gelobt, so werde ich heute mit keinem Menschenwesen sprechen" (Sûra 19:26).
Die Verbindlichkeit des Fastens:
Die Pflicht zum Fasten im Monat Ramadân wird durch das Buch Allâhs, die Sunna Seines Propheten und den Konsens der muslimischen Gemeinschaft bestätigt. Im Buch sagt der Erhabene: „O die ihr glaubt, das Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren, damit ihr gottesfürchtig werdet" (Sûra 2:183).
In der Sunna sagte der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken): „Der Islâm ist auf fünf Säulen gebaut ...", bis hin zu den Worten: „… und das Fasten im Ramadân" (Al-Buchârî und Muslim). Die Umma ist sich über die Pflicht des Fastens einig.
Auf dieser Grundlage haben die Gelehrten entschieden, dass das Fasten im Ramadân für jeden zurechnungsfähigen, erwachsenen, gesunden und sesshaften Muslim, der frei von jeglichen Hindernissen ist, verpflichtend ist.
Die Phasen des Fastengebots:
Das Fasten hat vier Phasen durchlaufen:
Die erste Phase: In dieser Phase war das Fasten am Tag von Âschûrâ vorgeschrieben. Dies ist der zehnte Tag des Monats Muharram. Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) hatte das Fasten an diesem Tag angeordnet, bevor das Fasten im Ramadân vorgeschrieben wurde. Nach den beiden Sahîh-Werken fastete der Prophet am Tag von Âschûrâ und befahl auch das Fasten an diesem Tag. Als die Pflicht des Fastens im Ramadân kam, verzichtete er auf das Fasten am Tag von Âschûrâ im Sinne einer Pflicht. Dennoch ist es nach wie vor Sunna, an diesem Tag zu fasten. Wer will, kann an ihm fasten.
In der zweiten Phase wurde zwischen dem Fasten im Monat Ramadân und der Zahlung einer Ersatzleistung (Fidya) an die Armen gewählt. Allâh der Erhabene sagt: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt" (Sûra 2:184).
Die dritte Phase: In dieser Phase war das Fasten für einen sesshaften, gesunden, fähigen, voll ausgereiften und zur Einhaltung der Gebote verpflichteten Muslim vorgeschrieben. Nach Sonnenuntergang darf der Fastende essen und trinken, es sei denn, er schläft ein. Schläft er ein, so war es ihm bis zur nächsten Nacht verboten zu essen, zu trinken und sich Frauen zu nähern. Da das Fasten auf diese Weise unbestreitbar unangenehm ist, wurden die Muslime von dieser Last befreit. Diese Phase und ihre Umstände werden von Al-Barâ (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) in einer von Al-Buchârî verzeichneten Überlieferung näher beschrieben. Al-Barâ sagt: „Die Gefährten des Propheten (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) aßen weder am Tag noch in der Nacht bis zum nächsten Sonnenuntergang, wenn einer von ihnen das Fastenbrechen (unmittelbar nach Sonnenuntergang) verschlafen hatte. Qais ibn Sirma Al-Ansârî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) fastete eines Tages. Als die Zeit des Fastenbrechens kam, ging er zu seiner Frau und sagte: ‚Hast du etwas zu essen?' Sie antwortete: ‚Nein, aber ich werde dir etwas holen.' Qais hatte an diesem Tag hart gearbeitet, und der Schlaf übermannte ihn. Als seine Frau zurückkam und ihn sah, sagte sie: ‚Was für ein Verlust für dich (da er sein Essen verpasst hat).' Als es am nächsten Tag Mittag wurde, fiel Qais ohnmächtig zu Boden. Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) wurde darüber informiert. Da offenbarte ihm Allâh den Vers: ‚Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben' (Sûra 2:187). Die Gefährten freuten sich sehr darüber, und so wurde offenbart: ‚Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!' (Sûra 2:187)" (Al-Buchârî).
In der vierten Phase wurde die Angelegenheit endgültig geregelt: Das Fasten im edlen Monat Ramadân ist für jeden vollreifen und zur Einhaltung der Gebote verpflichteten Muslim vorgeschrieben, der fähig und in der Lage ist zu fasten. Allâh der Erhabene sagt: „Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten" (Sûra 2:185).
Es ist zu beachten, dass das Fasten nicht aus einer einzigen scharîatischen Regel besteht. Einige Arten sind vorgeschrieben, andere verboten, wieder andere empfohlen oder verpönt. Vorgeschrieben sind das Fasten im Monat Ramadân und das Fasten für ein Gelübde. Das verbotene Fasten bezieht sich auf das Fasten an den beiden Festtagen. Beispiele für empfohlenes Fasten sind das sechstägige Fasten im Monat Schawwâl, das Fasten am neunten und zehnten Tag des Monats Muharram, das dreitägige Fasten in jedem Monat und der Wechsel zwischen einem Tag Fasten und einem Tag Essen. Dagegen ist das vereinzelte Fasten am Freitag ohne Verbindung mit anderen Tagen verpönt. Die Sunna des Propheten Muhammad (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) hat all dies ausführlich dargelegt und geklärt.
 
 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Bemühung in den letzten zehn Tagen des Ramadân
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240655
Apr 4th 2024, 08:54
 
 
Die letzten zehn Nächte des Ramadân sind eindeutig die besten Nächte des Lebens. Sie umfassen das Gute und bringen den größten Lohn und Gnade hervor. Darin befinden sich großzügige Geschenke, und umfassender und prachtvoller Lohn. Vorzüge verbinden sich darin mit weiteren Vorzügen: Sodann wird die Besonderheit dieser Zeit mit der Vorzüglichkeit der Anbetung und einer vorzüglichen Belohnung verbunden. In ihr findet sich die Nacht der Bestimmung. Hindernisse auf dem Weg werden beseitigt, Bittgebete erhört und die Befreiung vom Feuer kommt zustande.
 
 
Die früheren und späteren Gelehrten sind sich einig, dass es wünschenswert ist, die Anstrengungen des Gehorsams in den letzten zehn Tagen des Ramadân zu verdoppeln. Man soll zum Gebet in der Nacht aufstehen, mehr spenden, Qurân rezitieren und mehr an gute Taten vollbringen. Damit ahmt man das Beispiel des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nach, dessen Praxis es war, sich in diesen zehn Tagen mehr einzusetzen. Von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) wird überliefert: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bemühte sich in den letzten zehn Tagen (des Ramadân) stärker als zu anderen Zeiten."
 
 
Ihr, die ihr im Ramadân fastet, aufrichtig nach den Gärten des Paradieses strebt und eilt, um euren Nacken vor dem Feuer zu erretten: Dies ist die Zeit des Einsatzes, die Zeit, wo die Morgengabe entrichtet wird. Ihr, die ihr die Ärmel hochkrempelt: Dies ist die Zeit, hart zu arbeiten und sich einzusetzen. Wer zur Zeit des Säens nichts aussät, wird es zur Zeit der Ernte bereuen. Wer in den letzten zehn Tagen des Ramadân nicht nach dem Paradies sucht, wann sollte er es denn sonst suchen? Wer sich nicht am Ende des Ramadân bemüht, seinen Nacken zu befreien, wann sollte er dies sonst tun?
Der erfolgreiche Anbeter ist derjenige, der erkennt, dass ein gutes Ende die Unzulänglichkeiten des Anfangs ausgleicht. Wenn also seine Begrüßung nicht gut war, so soll er wenigstens seinen Abschied gut gestalten.
Die Worte des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) weisen auf die Vorzüge der letzten zehn Tage des Ramadân hin. Sie zeigen, wie sehr er darauf bedacht war, Nutzen daraus zu ziehen und sich mit allen Formen des Gehorsams und der Annäherung an Allâh zu bemühen. In diesen gesegneten Tagen sollen wir uns mit allen Arten der Anbetung bemühen: mit Gebet, Qurânlesen, Gottgedenken, mit Spenden, Pflegen der Verwandtschaftsbande und guten Taten zu den Mitmenschen.
Es sind nur abgezählte Tage. Wie schnell vergehen sie! Die Seiten werden zusammengerollt und wir wissen nicht, bei Allâh, ob wir diese zehn Tage noch einmal erleben werden, oder ob der Tod dazwischentritt. Wir wissen nicht einmal, ob wir diese zehn Tage vollenden und den Monat erfolgreich abschließen werden!
 
 
Bei Allâh, bemüht euch in dieser Zeit! Erbeutet etwas von diesen Tagen und Nächten! Schließt euch den Muslimen an, diese Tage durch mehr an Gehorsam und Anbetung zu ehren.
 
 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Was l&#228;sst dich wissen, was die Nacht der Bestimmung ist?
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240652
Apr 4th 2024, 08:54
 
 
on den Vorzügen des Monats Ramadân: In diesem Monat ist die Nacht der Bestimmung eine gewaltige und segensreiche Nacht, die Allâh zur Herabsendung des Qurâns bestimmt hat: „Wir haben ihn ja in der Nacht der Bestimmung hinabgesandt. Und was lässt dich wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate. Es kommen die Engel und der Geist in ihr mit der Erlaubnis ihres Herrn mit jeder Angelegenheit herab. Frieden ist sie bis zum Anbruch der Morgendämmerung" (Sûra 97:1-5).

 

 
Das Stehen im Gebet in der Nacht der Bestimmung bedeckt die früheren Sünden und gleicht sie aus. So sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer in der Nacht der Bestimmung in Îmân steht (d. h. indem er sie mit Gebet, Bittgebeten und Anbetung belebt) und Belohnung von Allâh erwartet, dem werden seine früheren Sünden vergeben" (Al-Buchârî).
 
 
 
 
In den letzten zehn Tagen des Ramadân bemühte sich der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mehr als in anderen Zeiten darum, sich der Anbetung zu widmen und die Nacht der Bestimmung zu suchen. Die frühen Generationen der Muslime schauten voller Vorfreude auf diese Zeit und bereiteten sich darauf vor.
 
 
 
 
Allâh hat den Menschen den genauen Tag verborgen gehalten, damit sie sich um diesen Tag bemühen und mehr an Anbetung und guten Taten verrichten. Wer nach etwas strebt, der strengt sich dafür an.
 
 
 
 
 

 
 
Es ist erwünscht, diese Nacht in den letzten zehn Nächten zu suchen, genauer in den zehn ungeraden Nächten. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Sucht nach der Nacht der Bestimmung in den letzten zehn (Nächten) des Ramadân, wenn neun, sieben oder fünf Nächte verbleiben" (Al-Buchârî). Wahrscheinlicher findet sie sich in den letzten sieben Nächten als in den anderen. Und darunter ist es wahrscheinlicher, dass es die 27. Nacht ist. Hierzu wurden Hadîthe überliefert.
 
 
 
 
Schaich Ibn Uthaimîn sagt: „Die richtige Ansicht ist, dass sie (die Nacht der Bestimmung) sich von Jahr zu Jahr verschiebt. Im einen Jahr ist sie in der 21. Nacht, in einem anderen Jahr in der 29. Nacht, oder in der 25., der 24. usw., sonst wäre es nämlich nicht möglich, die überlieferten Hadîthe miteinander zu verbinden. Doch am wahrscheinlichsten ist es die 27. Nacht."
Folgen wir dem Beispiel unseres Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und bemühen uns in diesen Tagen und Nächten, die Nacht der Bestimmung zu erreichen. Sprechen wir reichlich Bittgebete, insbesondere das, welches der Prophet Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) lehrte, als sie fragte: „Gesandter Allâhs, was meinst du, was soll ich sagen, wenn ich die Nacht der Bestimmung erreiche?" Er erwiderte: „Sag: ‚Allâh, du bist vergebend und liebst die Vergebung, also vergib mir!'"
 

 

 
Die Nacht der Bestimmung ist eine der großen Gnaden Allâhs für unsere Umma. Frohe Botschaft demjenigen, den Allâh sie erreichen lässt und der darin zum Gebet steht! Eine gute Tat in ihr übersteigt die Taten, die der Mensch verrichten kann, wenn er tausend Monate lebt.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Laila Al-Qadr: die Nacht der Allmacht
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240667
Apr 4th 2024, 08:53
 
 
Die Laila Al-Qadr ist eine gesegnete Nacht. Ihre Vorzüge sind immens und Allâh der Erhabene hat sie mit der Offenbarung des Qurâns in ihr besonders ausgezeichnet. Allâh der Erhabene sagt: „Wir haben ihn ja in der Nacht der Bestimmung hinabgesandt" (Sûra 97:1). Das Stehen im Gebet in dieser Nacht ist ein Grund für die Vergebung vergangener Sünden. Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Wer auch immer aus dem Glauben heraus und in der Hoffnung auf die Belohnung Allâhs (ihtisâban) im Ramadân in der Nacht der Bestimmung im Gebet steht (Tarâwîh verrichtet), dem werden seine vergangenen Sünden vergeben" (Al-Buchârî). In den letzten zehn Tagen des Ramadân pflegte der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) mehr zu tun als in anderen Zeiten. Âischa (möge Allâh mit ich zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) pflegte in den letzten zehn Tagen sich mehr zu bemühen als in anderen Zeiten" (Muslim).
Dies geschieht, um sich der Anbetung zu widmen, Ablenkungen auszuschalten und die Nacht der Allmacht zu suchen – eine ehrenvolle und gesegnete Nacht, in der Allâh die Handlung besser und vorzüglicher gemacht hat als die Handlung in tausend Monaten. Wem das Gute dieser Nacht vorenthalten wird, dem wird (der volle Lohn und die volle Vergebung) vorenthalten, so wie uns der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) mitgeteilt hat.
Allâh der Erhabene hat Seinen Dienern das Wissen um diese besondere Nacht verborgen, damit sie sich für diesen Tag anstrengen und mehr an Anbetung und guten Taten verrichten. Wer etwas erstrebt, bemüht sich darum.
Es wird empfohlen, diese große und gesegnete Nacht in den letzten zehn Tagen des Ramadân zu suchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie in den ungeraden Nächten liegt. In den beiden Sahîh-Sammlungen ist verzeichnet, dass der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Sucht nach der Nacht der Bestimmung in den letzten zehn (Nächten) des Ramadân, wenn neun, sieben oder fünf Nächte verbleiben" (Al-Buchârî). Wahrscheinlicher findet sie sich in den letzten sieben Nächten als in den anderen. Und darunter ist es wahrscheinlicher, dass es die 27. Nacht ist. Hierzu wurden Hadîthe überliefert. Schaich Ibn Uthaimîn sagt: „Die richtige Ansicht ist, dass sie (die Nacht der Bestimmung) sich von Jahr zu Jahr verschiebt. In einem Jahr ist sie in der 21. Nacht, in einem anderen Jahr in der 29. Nacht, oder in der 25., der 24. usw., sonst wäre es nämlich nicht möglich, die überlieferten Hadîthe miteinander zu verbinden. Doch am wahrscheinlichsten ist es die 27. Nacht."
Mein muslimischer Bruder, sei begierig, dem Beispiel des Propheten (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) zu folgen. Bemühe dich in diesen Tagen und Nächten und setze dich den Segnungen deines gütigen und gnädigen Herrn aus. Vielleicht wirst du mit einer seiner Gaben gesegnet und wirst nie wieder unglücklich sein. Sprechen wir reichlich Bittgebete, insbesondere das, welches der Prophet Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) lehrte, als sie fragte: „Gesandter Allâhs, was meinst du, was soll ich sagen, wenn ich die Nacht der Bestimmung erreiche?" Er erwiderte: „Sag: ‚Allâh, du bist vergebend und liebst die Vergebung, also vergib mir!'" (Ahmad).
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Den Ramadân wahrnehmen, bevor er endet
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=240664
Apr 4th 2024, 08:54
 
 
Vor einigen Tagen haben wir Allâh gebeten, unser Leben zu segnen, damit wir den Ramadân erreichen können. Wir haben uns fest vorgenommen, den Fastenmonat im Gehorsam gegenüber Allâh zu verbringen und uns um rechtschaffene Taten, gottesdienstliche Handlungen und gute Dinge zu bemühen.
Allâh antwortete uns mit Barmherzigkeit und erfüllte unseren Wunsch aus Seiner Gnade. So verlängerte Er unser Leben bis zum Ramadân. Der Ramadân kam, aber wie es mit den Zeiten von guten Taten und den gesegneten Tagen so ist, vergehen sie schnell.
Ein großer Teil des Ramadân ist vorbei und es bleiben nur noch wenige Tage. Daher ist es für den Muslim wichtig, innezuhalten und sich selbst Rechenschaft abzulegen: Was hat er bisher getan und was will er in den verbleibenden Tagen noch tun, damit der Ramadân nicht so endet, wie er begonnen hat? Auch wir wollen den Fastenmonat nicht so beenden, wie wir ihn begonnen haben. Sich selbst auf diese Weise Rechenschaft abzulegen, ist ein Schlüsselelement für den Erfolg im nächsten Leben und ein Weg, die eigenen Hoffnungen zu erfüllen, indem man die eigenen Taten verbessert, die Entschlossenheit erneuert und die Stimmung hebt.
Sich selbst zur Rechenschaft zu ziehen ist eine Methode, um Allâh den Makellosen zu erreichen. Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, fürchtet Allâh. Und eine jede Seele schaue, was sie für morgen vorausschickt. Und fürchtet Allâh; gewiss, Allâh ist kundig dessen, was ihr tut" (Sûra 59:18). Der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Klug ist, wer sich selbst Rechenschaft ablegt und für das Jenseits arbeitet" (At-Tirmidhî). Al-Hasan Al-Basrî sagte: „Der Gläubige ist selbstbeherrscht und zieht sich selbst zur Rechenschaft für das Wohlgefallen Allâhs. Nur wer sich selbst in dieser Welt zur Rechenschaft zieht, wird am Tag des Gerichts eine erleichterte Abrechnung erhalten. Wer sich nicht selbst zur Rechenschaft zieht, wird am Tag des Gerichts eine erschwerte Abrechnung erhalten." Al-Fudail sagte: „Wer weiß, dass er vor Allâh Rechenschaft ablegen muss, sollte auch wissen, dass er für seine Taten verantwortlich ist. Und wer weiß, dass er verantwortlich ist, sollte eine Antwort auf die Rechenschaftspflicht haben." Ein Mann fragte: „Was ist die Lösung?" Al-Fudail sagte: „Es ist einfach. Handle gut in dem, was noch vor dir liegt, damit dir sowohl für die Vergangenheit als auch für den Rest deines Lebens vergeben wird, und die Vergebung wird sowohl die Vergangenheit als auch die Zukunft umfassen. Denn wenn du in dem, was noch vor dir liegt, Fehler machst, wirst du für die Vergangenheit und für die Zukunft zur Rechenschaft gezogen werden." Du musst dir selbst Rechenschaft ablegen: Was hast du vom Fasten und vom nächtlichen Stehen im Gebet gehabt? Hast du den Zweck des Fastens und des nächtlichen Stehens im Gebet erfüllt?
Die letzten zehn Tage neigen sich dem Ende zu. Der Ramadân ist fast vorbei, sei es als Zeuge für uns oder gegen uns. In diesen Tagen gibt es solche, die maßvoll handeln, dann diejenigen, die sich selbst Unrecht tun und wiederum solche, die nach guten Taten streben. Wenn du weißt, was der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) in dieser Zeit zu tun pflegte, so nimm ihn dir zum Vorbild. So stehe auf, wecke deine Familie und belebe die Nacht, damit du in der Nacht der Allmacht Erfolg hast und zu den Vorauseilenden und Erfolgreichen gehörst und deine Taten angenommen werden und Allâh dich unter diejenigen schreibt, die in diesem guten und gesegneten Monat vor dem Feuer bewahrt werden.
 
 
 
 
 
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