Information

Hier werden Nachrichten über den Salafismus veröffentlicht.
Was sind Salafisten?
Hier anschauen:
http://www.youtube.com/watch?v=l5HRdwsck10
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Diese Seite richtet sich nicht gegen Muslime und den Islam.
Diese Seite soll über den Salafismus/Islamismus/Terrorismus informieren.
Es ist wichtig über Fanatiker aufzuklären, um den Frieden und die Freiheit zu sichern.
Wir wollen in Europa mit allen Menschen friedlich zusammen leben,
egal welche Herkunft, Nationalität und Religion.


::: DOKUS :::
(Achtung: Youtube ist überschwemmt mit Videos, die salafistischen/islamistischen Einfluss besitzen.
Deshalb: Schaut euch die Accounts genau an!)

1.
[DOKU] Wie Salafisten zum Terror verleiten - 2013
https://www.youtube.com/watch?v=uM2x-vgdrKM

2.
Pulverfass Deutschland - Doku über Probleme zwischen Salafisten und Rechtsradikalen
https://www.youtube.com/watch?v=H5nOuzXJOmY

3.
Salafisten, ein finsterer Verein (heute-show)
https://www.youtube.com/watch?v=Myq48smApKs

4.
Deutsche Salafisten drangsalieren weltliche Hilfsorganisationen in Syrien | REPORT MAINZ
https://www.youtube.com/watch?v=lCext-9pu9I

5.
DIE SALAFISTEN KOMMEN
https://www.youtube.com/watch?v=uWARKJSKOP4

6.
Best of 2013 Peter Scholl Latour EZP Salafisten wird durch Saudisches Geld verbreitet!!!
https://www.youtube.com/watch?v=FmV3Z6f1BQQ

7.
Frauen im Islam
https://www.youtube.com/watch?v=mb4G6tUbkD0


8.
Gülen Bewegung
http://de.wikipedia.org/wiki/Fethullah_G%C3%BClen#Deutschland
Gefahr für Deutschland - Gülen Bewegung versucht die Unterwanderung
http://www.youtube.com/watch?v=E9Q1jS7Rw9M

9.
Islamisten oder Demokraten - Die Islamische Milli Görüs / Millî Görüş / Milli Görüş
http://www.youtube.com/watch?v=EtWjumM5G88

10.
Die türkischen Graue Wölfe (Rechtsextremismus/Islamismus)
http://www.youtube.com/watch?v=_Z9LEc4qM1I

11.
Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland
(türkisch Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF; kurz auch Türk Federasyon, dt. „Türkische Föderation“)
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deration_der_T%C3%BCrkisch-Demokratischen_Idealistenvereine_in_Deutschland



http://de.wikipedia.org/wiki/Salafismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Mill%C3%AE_G%C3%B6r%C3%BC%C5%9F

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::: DOKUS ENDE :::


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Übersicht für 76j4725235b235b891248jv1@googlegroups.com - 2 Benachrichtigungen in 2 Themen

"Blogtrottr" <busybee@blogtrottr.com>: Mar 20 11:07AM

Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Spenden ist Pflicht – Teil 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=210082
Mar 20th 2016, 17:24
 
Zakâ und Spenden

Der Unterschied zwischen Zakâ und Spenden liegt darin, dass die Zakâ das vorgeschriebene Minimum ist, das jedes Mondjahr vom eigenen Vermögen oder am Erntetag im Fall des Ackerbaus entrichtet werden muss. Was das Spenden oder die Wohltätigkeiten betrifft, so haben sie keinen bestimmten Zeitpunkt, sondern müssen dann durchgeführt werden, wenn sich die Umma im Notfall, wie zum Beispiel in einem Krieg, einer Hungersnot, einer Seuche oder in Ähnlichem befindet, was der Fiskus nicht überwinden kann. Für die Durchführung dieser Pflicht gibt es kein bestimmtes Maß für das Zahlen. Die Abgabe muss demgemäß geschätzt werden, je nachdem, was der Notfall jeweils erfordert. Mâlik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Die Leute müssen ihre Kriegsgefangenen loskaufen, auch wenn das ihr ganzes Geld in Anspruch nimmt."

As-Schâtibî sagte: „Wenn es in der Staatskasse kein Geld mehr gibt und die Erfordernisse der Soldaten nicht erfüllt werden können, dann muss der Imâm, wenn er gerecht ist, die Reichen zu einer Abgabe verpflichten, die er für die Soldaten als ausreichend ansieht, bis die Staatskasse Geld besitzt."

Aber abgesehen davon, dass der Imâm die Steuer erheben kann, wollte der Islâm in jeder Gemeinschaft (Stadtviertel oder Dorf) eine Einheit bilden, in der die Leute im Glück und im Unglück füreinander bürgen und zusammenarbeiten, wobei den Nackten zum Anziehen und den Hungrigen zum Essen gegeben wird. Ibn Hazm war dieser Meinung, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Muslime gleichen in ihrer Freundschaft und der Barmherzigkeit untereinander dem Körper; wenn ein Organ darin Schmerzen hat, leiden auch all die anderen Organe an Fieber und Schlaflosigkeit."

Er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat zudem als Aufforderung zu guter Behandlung des Nachbarn gesagt:

„Wer an Allâh und den Jüngsten Tag glaubt, der gehe mit seinem Nachbarn großzügig um!"

„Behandelst du deinen Nachbarn gut, wirst du ein guter Muslim sein."

„Gabriel weist mich immer noch an, den Nachbarn gut zu behandeln, sodass ich schon gedacht habe, dass er ihm Anspruch auf das Erbe gebe."

Diese Anweisung ist nicht auf den muslimischen Nachbarn zu beschränken. Sie ist vielmehr allgemein und umfasst die ganze Menschheit.

Mudschâhid sagte: Ich war bei Abdullâh ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), als dessen Diener ein Schaf häutete. Er sagte zu ihm: „O Junge! Wenn du fertig bist, dann lass dir unseren jüdischen Nachbarn angelegen sein!" Er sagte das mehrmals, so dass sein Diener ihm sagte: „Wie oft du das gesagt hast!" Er erwiderte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat uns immer wieder angewiesen, den Nachbarn gut zu behandeln, sodass ich schon gedacht habe, dass er ihm Anspruch auf das Erbe gebe."

Die muslimische Staatskasse ist die Zuflucht der Armen

Der Islâm hat die Muslime ebenso zur Sorge um den Waisen und die Ernährung des Armen verpflichtet, während derjenige, der das vernachlässigt, als Verleugner des Jüngsten Gerichts betrachtet wird: „Siehst du (nicht) denjenigen, der das Gericht für Lüge erklärt? Das ist derjenige, der die Waise zurückstößt und nicht zur Speisung des Armen anhält." (Sûra 107:1-3). Der Islâm betrachtet den Fiskus, eine der staatlichen Ressourcen neben der Zakâ, als die letzte Zuflucht der Armen und Bedürftigen, weil er das Besitztum aller und nicht nur des Königs oder einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht der Menschen ist.

Al-Buchârî und Muslim überlieferten vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), dass er sagte: „Ich habe bei jedem Muslim den Vorzug vor seiner eigenen Seele. Wer also ein Vermögen hinterlässt, dann ist das für seine Erben. Hinterlässt er Schulden oder kleine arme Kinder, die kein Geld besitzen, dann kommen sie zu mir und ich komme für sie auf."

Ahmad überlieferte in seinem Musnad (Hadîth-Sammlung von Ahmad) von Mâlik ibn Aus, der gesagt hat: Umar pflegte bei drei Dingen zu schwören:

1. Bei Allâh hat niemand und auch ich nicht mehr Anspruch auf dieses Geld „Die Kriegsbeute und das Staatsgeld" als jemand anderer.
2. Bei Allâh gibt es keinen Muslim, der keinen Anteil an diesem Geld hat.
3. Bei Allâh werde ich, wenn ich weiter lebe, dem Hirten auf dem Berg von Sanaa seinen Anteil geben, während er in seinem Ort Tiere hütet.
In diesem Bericht über Umar liegt, wie As-Schaukânî meint, ein Beweis dafür, dass der Imâm wie alle anderen Menschen ist. Er hat im Vergleich zu den anderen keinen Vorteil; er darf weder bevorzugt werden noch soll er mehr Anteil bekommen. Der Bericht beweist ferner, dass jeder Mensch im islâmischen Gebiet, egal wie entfernt er lebt oder wie gering sein Ansehen ist, Anspruch auf das öffentliche Vermögen haben muss, und zwar je nachdem, wie groß sein Anteil und Bedarf sind. Diese Sorge beschränkt sich nicht auf die armen Muslime. Nein, die Dhimmîs (nicht-muslimische Schutzbefohlene in einem islâmischen Staat), die unter der islâmischen Herrschaft leben, haben, wie die Muslime, einen Anspruch auf Sorge und Unterstützung vom Fiskus.

Abu Yûsuf überlieferte in seinem Werk Al-Charâdsch den Wortlaut des Vertrags, den Châlid ibn Al-Walîd mit den Einwohnern von Hîra im Irak abgeschlossen hatte. Diese politische Urkunde beinhaltet einen deutlichen Text, in dem die Versicherung dieser Einwohner gegen Armut, Krankheit und Alter explizit erwähnt worden ist, wofür der muslimische Fiskus verantwortlich ist. Diese Versicherung gilt als die erste soziale Sicherstellung seiner Art in der Geschichte, die ein siegreicher Feldherr denjenigen bietet, die um den Frieden gegen das Beibehalten des eigenen Glaubens bitten."

Der Text von Châlid ibn Al-Walîd, dem "Schwert Allahs", lautet ausdrücklich: „Ich habe ihnen sichergestellt: Wenn ein alter Mann nicht fähig ist zu arbeiten oder von einer schweren Krankheit befallen wird, oder wenn er reich gewesen war und so arm wurde, dass seine Mitbürger für ihn spenden, befreie ich ihn von der Dschizya (islâmische Schutzsteuer, die ein Nichtmuslim in einem islâmischen Staat entrichtet) und lasse ihn und seine Kinder so lange durch den muslimischen Fiskus versorgen, solange er im islâmischen Gebiet lebt. Reist er außerhalb des islâmischen Gebiets, sorgen die Muslime nicht für den Unterhalt seiner Kinder."

Das ist es, was Châlid ibn Al-Walîd zur Kalifatszeit Abû Bakrs geschrieben hat und was ihm die mit ihm den Kampf führenden Gefährten bestätigt haben. Der erste Kalif Abû Bakr und die großen Gefährten mit ihm haben es ebenso gutgeheißen. Es wurde nicht berichtet, dass einer von ihnen das Verhalten Châlids missbilligt hat. Eine derartige Handlung, die von einem Prophetengefährten unternommen und unter den anderen verbreitet wurde, ohne dass jemand von ihnen es missbilligte, halten die Rechtsgelehrten für einen Konsens.
 
 
 
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"Blogtrottr" <busybee@blogtrottr.com>: Mar 20 10:06AM

Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Spenden ist Pflicht – Teil 1
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=210079
Mar 20th 2016, 16:59
 

Allâh der Erhabene sagt: „Am Tag, da im Feuer der Hölle darüber heiß gemacht wird und damit ihre Stirnen, ihre Seiten und ihre Rücken gebrandmarkt werden: Dies ist, was ihr für euch selbst gehortet habt. Nun kostet, was ihr zu horten pflegtet!" (Sûra 9:35). Der Islâm hat die Zakâ zur Pflicht erhoben, um die soziale Solidarität in der muslimischen Umma zu verwirklichen. Als einige Sippen nach dem Tod des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Entrichtung der Zakâ verweigerten, erklärte sein Kalif Abû Bakr As-Siddîq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) ihnen den Krieg und sagte: „Bei Allâh, wenn sie mir die Fußfessel eines Kamels, die sie dem Gesandten Allâhs geben mussten, verweigern, bekämpfe ich sie …" - „Ich werde gegen denjenigen kämpfen, der zwischen dem rituellen Gebet und der Zakâ unterscheidet…", weil die Zakâ eine der Elementarpflichten des Islâm ist. Wer sie verleugnet, fällt von seiner Religion ab. Der Ridda-Krieg (Krieg gegen die Abtrünnigen) war der erste Krieg, den ein Staat für die soziale Solidarität, oder anders gesagt für die Armen, geführt hat.

Der Islâm beschränkt sich bezüglich des Wohlstands der Gesellschaft nicht auf die Verpflichtung zur Zakâ, sondern bestimmt auch andere Pflichten neben der Zakâ, auf die die Rechtsgelehrten und Imâme der Umma viele religiösen Rechtsurteile aufgebaut haben.

Imâm Muhammad ibn Al-Hasan As-Schaibânî, der im 2. Jahrhundert nach der Hidschra lebte, sagt in seinem Werk Al-Iktisâb fi Ar-Rizq Al-Mustatâb: „Es ist besser für die Menschen, wenn sie sich damit begnügen, was ihnen ausreicht, und den Überrest für ihr Jenseits verwenden."

Doktor Rif'at Al-Awadî kommentiert diese Aussage: „Die Aufforderung As-Schaibânis, den Überrest für gute Zwecke zu spenden, kann mit dem verbunden werden, was in den weltlichen Wirtschaftsregeln über die Theorie des Wohlstandes und im jetzt wirtschaftlich bedeutenden Zweig, nämlich die Ökonomie der Armut steht. Bei der Untersuchung dieser wirtschaftlichen Themen und aus rein kapitalistischer Sicht sagen wir, dass das Geld dem Gesetz der Abnahme der Nutzenfunktion unterliegt. Das bedeutet, bei einem bestimmten Niveau des Reichtums verpflichtet uns das gewissenhafte wirtschaftliche Verhalten, das überschüssige Geld (das Mehreinkommen) wieder zu verteilen. So wird der Nutzen des Geldminimums größer, weil der Arme davon bei den Lebensnotwendigkeiten und nicht den Luxusgegenständen profitieren wird."

Menschlichkeit des Menschen

Wenn sich der Islâm für die Verteilung des überschüssigen Geldes entscheidet, zielt er nicht nur auf Mehrung dessen minimalen Nutzens, sondern beschäftigt sich zunächst und vor allen Dingen mit dem Charakter des Menschen und dem Schutz seiner Würde, mit der Allâh der Erhabene ihn ausgezeichnet hat.

Alî (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Allâh der Erhabene schreibt den Reichen vor, von ihrem Vermögen in einem Ausmaß zu spenden, das für die Armen ausreicht. Wenn diese Hunger haben, keine Kleidung zum Anziehen besitzen oder erschöpft sind, müssen die Reichen bestraft werden. Es ist doch das Recht Allâhs, sie am Jüngsten Tag zur Rechenschaft zu ziehen und sie zu peinigen."

Ibn Hazm Al-Andalusî sagt in seinem Werk Al-Muhallâ: „Den Reichen jedes Landes wurde vorgeschrieben, die Armen zu unterstützen. Dazu muss der Machthaber sie zwingen, falls ihre Zakâ oder die der ganzen Muslime für die Armen nicht reicht. In diesem Fall muss dafür gesorgt werden, was sie zum lebenswichtigen Essen und Anziehen im Winter und im Sommer brauchen und was sie zum Wohnen benötigen und was sie bei Regen, im Sommer vor der Sonne und den Blicken der Vorbeigehenden schützen kann."

Jedes Individuum in der Gesellschaft hat das Recht auf dieses Vermögen, das Allâh all seinen anbetend Dienenden geschenkt hat, und für dessen ursprüngliche Existenz niemand das Verdienst hat. Das war es auch, was Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) durch sein scharfes Verständnis des islâmischen Geistes begriffen hat, als er sagte: „Jeder einzelne Muslim hat Anspruch auf dieses Geld, egal ob er es ausgibt oder bei sich behält." Abû Ubaid kommentiert: „Dann haben die Gelehrten von Umar ibn Al-Chattâb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass er der Meinung war, dass alle Muslime daran teilhaben sollen."

Nicht umsonst sind die großartigen Gefährten und Rechtsgelehrten zur Bestimmung gekommen, dass das Spenden neben der Zakâ ebenfalls eine Pflicht ist. Sie haben sich auf authentische Quellentexte gestützt.

Allâh der Erhabene sagt: „Nicht darin besteht die Güte, dass ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen wendet. Güte ist vielmehr, dass man an Allâh, den Jüngsten Tag, die Engel, die Bücher und die Propheten glaubt und vom Besitz – obwohl man ihn liebt – der Verwandtschaft, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und für (den Loskauf von) Sklaven hergibt, das Gebet verrichtet und die Abgabe entrichtet; und diejenigen, die ihre Verpflichtung einhalten, wenn sie eine eingegangen sind, und diejenigen, die standhaft bleiben in Not, Leid und in Kriegszeiten, das sind diejenigen, die wahrhaftig sind, und das sind die Gottesfürchtigen" (Sûra 2:177).

Das Nicht-Spenden führt zur Selbstvernichtung

Der oben erwähnte Qurân-Vers beinhaltet viele Pflichten, worunter sich die Aussage des Erhabenen „vom Besitz – obwohl man ihn liebt – … hergibt" und „die Abgabe entrichtet" befindet. Die Bestimmung „des Hergebens vom Besitz – obwohl man ihn liebt" bedeutet also die Verpflichtung wie die Bestimmung „der Entrichtung der Zakâ" und die der übrigen im Vers genannten Pflichten.

Diese Auffassung wird durch die Überlieferung des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!) bestätigt, in der er gefragt wurde, „ob es in der Angelegenheit des Vermögens eine andere Pflicht gibt außer die Zakâ. Er sagte: »Ja, auf das Vermögen hat man neben Zakat ein weiteres Recht.« Dann rezitierte er die folgende Aussage des Erhabenen: Nicht darin besteht die Güte, dass ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen wendet… (bis Ende des Verses)". Darüber hinaus setzt Allâh der Erhabene das Nicht-Spenden dem Sich-Vernichten gleich, indem Er sagt: „und gebt auf Allâhs Weg aus und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben. Und tut Gutes. Allâh liebt die Gutes Tuenden." (Sûra 2:195). Was aber das Tun des Guten betrifft, so liebt Allâh dies und lässt dies einen Allâh nahestehen.
 
 
 
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