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Hier werden Nachrichten über den Salafismus veröffentlicht.
Was sind Salafisten?
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::: DOKUS :::
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Deshalb: Schaut euch die Accounts genau an!)

1.
[DOKU] Wie Salafisten zum Terror verleiten - 2013
https://www.youtube.com/watch?v=uM2x-vgdrKM

2.
Pulverfass Deutschland - Doku über Probleme zwischen Salafisten und Rechtsradikalen
https://www.youtube.com/watch?v=H5nOuzXJOmY

3.
Salafisten, ein finsterer Verein (heute-show)
https://www.youtube.com/watch?v=Myq48smApKs

4.
Deutsche Salafisten drangsalieren weltliche Hilfsorganisationen in Syrien | REPORT MAINZ
https://www.youtube.com/watch?v=lCext-9pu9I

5.
DIE SALAFISTEN KOMMEN
https://www.youtube.com/watch?v=uWARKJSKOP4

6.
Best of 2013 Peter Scholl Latour EZP Salafisten wird durch Saudisches Geld verbreitet!!!
https://www.youtube.com/watch?v=FmV3Z6f1BQQ

7.
Frauen im Islam
https://www.youtube.com/watch?v=mb4G6tUbkD0


8.
Gülen Bewegung
http://de.wikipedia.org/wiki/Fethullah_G%C3%BClen#Deutschland
Gefahr für Deutschland - Gülen Bewegung versucht die Unterwanderung
http://www.youtube.com/watch?v=E9Q1jS7Rw9M

9.
Islamisten oder Demokraten - Die Islamische Milli Görüs / Millî Görüş / Milli Görüş
http://www.youtube.com/watch?v=EtWjumM5G88

10.
Die türkischen Graue Wölfe (Rechtsextremismus/Islamismus)
http://www.youtube.com/watch?v=_Z9LEc4qM1I

11.
Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland
(türkisch Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF; kurz auch Türk Federasyon, dt. „Türkische Föderation“)
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deration_der_T%C3%BCrkisch-Demokratischen_Idealistenvereine_in_Deutschland



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::: DOKUS ENDE :::


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"Blogtrottr" <busybee@blogtrottr.com>: Apr 18 07:56AM

Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Das Fest
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=160289
Apr 18th 2023, 07:33
 
 
Anas möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Als der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Madîna betrat, hatten sie zwei Tage, an denen sie zu spielen pflegten. Er fragte: 'Was sind das für Tage?', jemand antwortete ihm: 'Wir pflegten in der vorislâmischen Zeit an diesen zu spielen.', da entgegnete der Gesandte Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: "Allâh hat euch diese durch zwei Tage ersetzt, die noch besser sind, nämlich den Opfertag und den Tag des Fastenbrechens." (Von Abû Dâwûd überliefert)
 
Von Abû Ubaid, der Ibn Azhar zugesprochen wird, ist überliefert: "Ich erlebte mit Umar ibn Al-Chattâb möge Allah mit ihm zufrieden sein den Festtag. Damals sagte er: 'Das sind zwei Tage, an denen der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken das Fasten verbot, nämlich der Tag, an dem ihr euer Fasten brecht und der Tag, an dem ihr von euren Opfern esst.'" (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
 
Abû Sa'îd möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verbot das Fasten am Tag des Fastenbrechens und am Tag des Opferns." (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
 
Ibn Abbâs möge Allah mit beiden zufrieden sein sagte: "Der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ging am Tag des Fastenbrechens (auf den Gebetsplatz) hinaus und betete zwei Rak'as, ohne davor oder danach zu beten." (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
 
Umm Atiya möge Allah mit ihr zufrieden sein sagte: "Der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken wies uns an, sie am Tag des Fastenbrechens und am Opfertag mitzunehmen, womit er die alten Frauen, die menstruierenden Frauen und die in ihren Häusern verweilenden Frauen meinte. Was die Menstruierenden betrifft, so beten sie zwar nicht, aber sie beteiligen sich an der Versammlung und an den Bittgebeten der Muslime." (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
 
Erstens: Allâh erwies den Muslimen das Fastenbrechenfest und das Opferfest als Ersatz für die Feste und Feiertage der vorislâmischen Zeit.
 
 
 
Zweitens: Die zwei islâmischen Feste unterscheiden sich gänzlich von den Festen der Nicht-Muslime, was auch immer ihre Religionen und Glaubensrichtungen seien, nämlich:
 
 
1- Im Gegensatz zu den Festen der Nichtmuslime beginnen und enden die islâmischen Feste mit der Sichtung des Mondes (der Mondsichel mit bloßem Auge) und nicht durch astronomische Berechnungen.
 
2- Diese zwei Feste sind mit bedeutenden Anbetungshandlungen verbunden, wie beispielsweise mit dem Fasten, der Zakâ Al-Fitr, dem Haddsch und mit der Schlachtung der Opfertiere.
 
3- Die Riten dieser zwei Feste bestehen aus gottesdienstlichen Anbetungshandlungen, wie aus dem Takbîr, dem Festgebet und der Predigt. Die Feste der Nicht-Muslime hingegen beinhalten Aberglauben und triebhaftes Handeln.
 
4- Güte und Solidarität sind an diesen zwei Festen zu erkennen, vor allem in der Zakâ Al-Fitr sowie in der Beschenkung, Schlachtung und Verteilung der Opfertiere.
 
5- Im Gegenteil zu anderen Religionen hat keines von diesen zwei Festen mit dem Jahresanfang, den Planeten, dem Personenkult oder mit ethnischen oder patriotischen Feierlichkeiten zu tun. Sie sind ausschließlich für Allâh.
 
Für diese unermessliche Gnade sollte man Allâh auf geziemende Art Dank erweisen, wobei Seine Gebote zu befolgen und Seine Verbote ebenso zu beachten sind, vor allem an den Feiertagen.
 
 
Drittens: Es gehört zur Leugnung der Gnadenerweisungen am Fest, dass die religiösen Verpflichtungen vernachlässigt werden, die islâmischen Vorschriften hinsichtlich der Frauenkleidung nicht beachtet werden, das verbotene Zusammensein von Männern und Frauen, die Verschwendung und Maßlosigkeit an Kleidung, Essen und Feiern und den Musikinstrumenten.
 
 
 
Viertens: Es ist für jeden Muslim empfehlenswert, sich für das Fest rituell zu waschen und sich schöne Kleidung anzuziehen, dies ist die Sunna der frühen Muslime.
 
 
 
Fünftens: es ist empfohlen, vor dem Gang zum Festgebet des Fastenbrechens ein paar Datteln zu essen, da der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken darauf bedacht war. Er sollte also an diesem Tag zeitig frühstücken, um der Vorschrift Allâhs zu folgen.
 
 
 
Sechstens: Zur Sunna gehört es, dass Frauen und Kinder an dem Festgebet und an der Versammlung der Muslime teilnehmen. Menstruierende Frauen beten zwar nicht, aber hören der Predigt zu und beten Bittgebete.
 
 
 
Siebtens: Zur Sunna gehört es auch, dass man zum Festgebet zu Fuß geht und dass sich der Hinweg vom Rückweg unterscheidet, dies ist die Sunna des Propheten Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken.
 
 
 
Achtens: Für den Muslim ist es angebrachter, so lange in der Gebetsstätte zu verweilen, bis er die Predigt ganz gehört und zu den Bittgebeten Âmîn gesagt hat, zumal der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken bestimmte, dass menstruierende Frauen an dieser gütigen Versammlung und den Bittgebeten teilhaben sollen.
 
 
 
Neuntens: Das Festgebet hat kein Sunna-Gebet, weder davor noch danach. Betritt der Muslim die Gebetsstätte so soll er nicht zwei Rak'as zur Begrüßung der Gebetsstätte beten. Findet das Gebet jedoch wegen schlechter Witterung in einer Moschee statt, soll er zwei Rak'as zur Ehre der Moschee beten, auch wenn die Zeit ungeeignet sein sollte (etwa zwischen Morgengebet und Sonnenaufgang). Zur Ehre der Moschee darf man beten, auch wenn die Zeit normalerweise fürs Beten nicht geeignet ist.
 
 
 
Zehntens: Es empfiehlt sich für den Muslim, den Takbîr aufzusagen, bevor der Imâm mit dem Gebet beginnt. Es steht ihm zu, den Qurân zu lesen oder Bittgebete zu sprechen, es sei denn, die Zeit ist nicht dafür geeignet. Doch sollte die Beschäftigung mit der Takbîr den Vorrang haben.
 
 
 
Elftens: Wenn die Menschen erst am Nachmittag eines Tages erfahren, dass dieser Tag der Festtag war, so sollten sie das Festgebet am folgenden Tag verrichten. Schließt sich einer dem Imâm an, während dieser sich bereits im Taschahhud (im Sitzen) befindet, sollte er sich ebenso zum Taschahhud setzen und die zwei Rak'as mit dem Takbîr nachholen.
 
 
 
Zwölftens: Wer das Festgebet verpasst, muss dies nach der wahrscheinlicheren Meinung nicht nachholen. Für das Nachholen gibt es keinen Beweis.
 
 
 
Dreizehntens: Die Freude am Fest ist gestattet, insofern man keine Verbote begeht oder keine Gebote vernachlässigt. Am Festtag sollte man seiner Familie gegenüber großzügiger sein, da das zum Wesen des Festes gehört, das seinerseits zum Wesen der Religion gehört.
 
 
 
Vierzehntens: Schön wäre es, wenn sich die Menschen am Festtag zum Essen versammeln. Das bringt nämlich den Sinn des Festes zum Ausdruck. Darüber hinaus ist es auch ein Anlass zur Verbreitung der gegenseitigen Liebe unter den Menschen.
 
 
 
Fünfzehntens: Das Beglückwünschen zum Fest ist einwandfrei. Es wurde überliefert, dass die frühen Muslime einander zum Fest gratulierten, wenn sie sich am Festtag trafen, indem sie einander sagten: "Taqabballâhu minnâ wa minkum (sâlih al-a'mâl)!" - "Möge Allâh unsere und eure (rechtschaffenen Taten) annehmen!" Die Gratulation kann je nach den Traditionen der Menschen variieren, insofern diese Ausdrucksweise aus nichts Verbotenem besteht oder dem Beglückwünschen der Nicht-Muslime ähnelt.
 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Itikâf im Ramadân
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=169513
Apr 18th 2023, 06:28
 
 
Itikâf bedeutet für einen bestimmten Zweck in der Moschee zu bleiben, das heißt für das Anbeten Allâhs. Es ist gemäß der übereinstimmenden Meinung der Gelehrten mustahabb (empfohlen). Imâm Ahmad sagte, wie darüber von Abû Dâwûd berichtet wurde: „Ich habe von keinem Gelehrten gehört, dass es etwas Anderes sei als Sunna."
 
 
Az-Zuhri sagte: „Wie seltsam die Muslime sind! Sie haben den Itikâf trotz der Tatsache aufgegeben, dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken von dieser Gewohnheit von der Zeit, als er nach Madîna gekommen war, bis zu seinem Tod nie abließ."
 
Die Vorteile des Itikâf
 
 
Es gibt viele verborgene Vorteile in den Anbetungshandlungen und in ihnen liegt viel Weisheit. Der Ausgangspunkt aller Taten ist das Herz, weil der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Im Körper gibt es ein Organ; wenn es gesund ist, wird der ganze Körper gesund sein, und wenn es verdorben ist, wird der ganze Körper verdorben sein. Dieses Organ ist das Herz." (Al-Buchârî und Muslim).
 
 
Am meisten verderben das Herz Ablenkungen und Beschäftigungen – wie Essen, Trinken, Geschlechtsverkehr, zu vieles Reden, zu vieles Schlafen und zu viele soziale Kontakte und andere Ablenkungen, die die Menschen davon abbringen, sich Allâh zuzuwenden und bewirken, dass das Herz unachtsam und unfähig ist, sich auf die Anbetung Allâhs zu konzentrieren. Daher schreibt Allâh Anbetungshandlungen wie das Fasten vor, um das Herz vor den negativen Auswirkungen dieser Ablenkungen zu beschützen. Das Fasten entzieht dem Menschen tagsüber Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr, und dieser Entzug übermäßiger Genüsse spiegelt sich im Herzen wieder, das mehr Kraft erlangt, um nach Allâh zu streben, und es von den Ketten dieser Ablenkungen befreit, die einen Menschen vom Nachdenken über das Jenseits entfernen, indem sie ihn sich mit weltlichen Anliegen beschäftigen lassen.
 
 
Genauso wie das Fasten ein Schutzschild ist, der das Herz vor den Einflüssen des übermäßigen körperlichen Genusses an Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr beschützt, bietet der Itikâf einen enormen verborgenen Nutzen, der der Schutz vor den Auswirkungen der übermäßigen sozialen Kontakte ist, weil Menschen bei sozialen Kontakten übertreiben können, bis es eine ähnliche Wirkung auf einen Menschen haben kann wie übermäßig viel zu essen.
 
 
Der Itikâf bietet ferner Schutz vor den schlimmen Auswirkungen des zu vielen Redens, weil jemand normalerweise allein Itikâf durchführt, sich an Allâh wendet, indem er zusätzliche freiwillige rituelle Gebete in der Nacht verrichtet, den Qurân liest, Allâhs gedenkt, Bittgebete spricht und so weiter.
 
 
Er bietet weiterhin Schutz davor zu viel zu schlafen, denn wenn jemand Itikâf in der Moschee durchführt, widmet er seine Zeit dafür, Allâh näher zu kommen, indem er verschiedene Anbetungshandlungen verrichtet; er verbleibt nicht in der Moschee, um zu schlafen.
 
 
Zweifellos wird der Erfolg eines Menschen, sich von übermäßigen sozialen Kontakten, Reden und Schlafen zu befreien, ihm helfen sein Herz dazu zu bringen, sich Allah zuzuwenden und ihn vor dem Gegenteil beschützen.
 
Zusammenhang zwischen Fasten und Itikâf
 
 
Es besteht kein Zweifel, dass jemand, wenn er alle Mittel hat, um sein Herz zu läutern, indem er sich von all den Dingen fernhält, die ihn von der Anbetung ablenken könnten, wird dies wirkungsvoller sein ihm zu helfen, sich Allah in Hingabe und Demut zuzuwenden. Daher betrachteten die rechtschaffenen Vorfahren es als mustahabb, das Fasten mit dem Itikâf zu verbinden. Imâm Ibn Al-Qayyim sagte: „Es wurde nicht berichtet, dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken jemals Itikâf verrichtete, wenn er nicht fastete. Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein sagte sogar: »Es gibt kein Itikâf außer mit Fasten.«" (Abû Dâwûd)
 
 
Allâh erwähnte den Itikâf außer in Verbindung mit dem Fasten nicht und der Gesandte Allahs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verrichtete den Itikâf ebenfalls nur in Verbindung mit Fasten.
 
 
Die Meinung, dass Fasten eine Bedingung für den Itikâf ist, wurde von Ibn Umar und Ibn Abbâs möge Allah mit ihnen zufrieden sein überliefert. Es war auch die Meinung von Mâlik, al-Awzâ´i und Abû Hanîfa; von Ahmad und As-Schâfii wurden indes verschiedene Meinungen überliefert.
 
 
Hinsichtlich der Worte Ibn Al-Qayyims „Es wurde nicht berichtet, dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken jemals Itikâf verrichtete, wenn er nicht fastete" gibt es etwas Raum zur Diskussion. Es wurde überliefert, dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Itikâf im Schawwâl verrichtete (Al-Buchâri und Muslim), aber es wurde nicht nachgewiesen, dass er an diesen Tagen fastete, als er Itikâf verrichtete.
 
 
Die angemessenste Meinung lautet, dass das Fasten für denjenigen, der Itikâf verrichtet, mustahabb ist, jedoch keine Bedingung dafür, dass sein Itikâf gültig ist.
 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Die Zakâ Al-Fitr
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=160271
Apr 18th 2023, 06:31
 
 
Ibn Umar möge Allah mit ihnen zufrieden sein sagte: ,,Der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erlegte den Muslimen die Zakâ Al-Fitr auf, und zwar im Maß eines Sâ (viermal beide Hände voll) Datteln oder eines Sâ Gerste, ob Sklave oder freier Mensch, Mann oder Frau, Jung oder Alt. Er gebot auch, dass diese zu entrichten ist, bevor sich die Menschen zum Festgebet begeben." (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert.)
 
Laut einer anderen Überlieferung von Al-Buchârî sagte Nâfi Allah erbarme sich seiner: ,,Ibn 'Umar möge Allah mit ihnen zufrieden sein pflegte dann diesefür die Kleinen und die Erwachsenen und vielmehr für meine Kinder zu entrichten. In der Regel gab Ibn Umar möge Allah mit ihm zufrieden sein diese denjenigen, die sie annahmen.Diese erhielten sie zwei Tage vor Ramadân-Ende."
 
Abû Sa'îd Al-Chudrî möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Wir pflegten die Zakâ Al-Fitr im Maß eines Sâ Speise, eines Sâ Gerste, eines Sâ Dattel, eines Sâ Trockenjoghurts oder eines Sâ Rosinen zu entrichten." (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert.
 
Ibn Abbâs möge Allah mit beiden zufrieden sein sagte: ,,Der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken machte die Zakâ Al-Fitr zur Pflicht, und zwar zur Reinigung des Fastenden von eventuellem Gerede und von eventuellen Intimitäten und ebenso zur Speisung der Mittellosen. Wird sie vor dem Festgebet entrichtet, zählt sie als angenommene Zakâ. Wird sie aber nach dem Festgebet entrichtet, gilt sie als übliche Almosen." (Von Abû Dâwûd und ibn Mâdschah überliefert.)
 
Qais ibn Sa'd möge Allah mit ihnen zufrieden sein erzählte: "Der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erlegte uns die Zakâ am Ende Ramadâns auf, und zwar vor der Verpflichtung zur Zakâ. Als die Verpflichtung zur Zakâ herabgesandt wurde, wies er uns weder dazu an, noch verbot er es uns." (von An-Nasâ'î und ibn Mâdscha überliefert.)
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
 
Erstens: Die Zakâ Al-Fitr ist jedem Muslim eine Pflicht. Die Verpflichtung dazu ereignete sich vor der Verpflichtung zur üblichen Zakâ und blieb so unverändert, auch nach der Verpflichtung zur üblichen Zakâ.
 
 
 
Zweitens: Jeder Muslim ist dazu verpflichtet, sie für sich und ebenso für diejenigen zu entrichten, für deren Unterhalt er verpflichtet ist, wie es beispielsweise der Fall bei den eigenen Kindern und der eigenen Frau ist.
 
 
 
Drittens: Falls die Ehefrau und die Kinder erwerbstätig sind oder falls sie über eigenes Vermögen verfügen, dann ist es angebrachter, dass jeder für sich diese Zakâ entrichtet, da jeder Muslim damit angesprochen ist. Es ist auch gestattet, dass derjenige diese für sie entrichtet, der für ihren Unterhalt verantwortlich ist.
 
 
 
Viertens: Nach überwiegender Meinung der Rechtsgelehrten ist es nicht gestattet, den Wert dieser Zakâ in Geld zu entrichten, da der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken das nicht gebot und auch nicht tat. Die Prophetengefährten möge Allah mit ihnen zufrieden sein ihrerseits machten das nie, obwohl sich die Entrichtung dieser Zakâ jedes Jahr wiederholte. Dazu kommt noch, dass sowohl der Mittellose, als auch seine Familie Nutzen daraus ziehen, wenn man ihm Lebensmittel gibt entrichtet. Gibt man ihm aber Geld, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass ausschließlich er Nutzen daraus zieht. Die Entrichtung des Wertes dieser Zakâ führt dazu, dass diese islamische Anbetungshandlung nicht mehr korrekt verrichtet wird.
 
 
 
Fünftens: Die Anfangzeit der Entrichtung dieser Abgabe fällt auf die Nacht des 28. Ramadân. Die Prophetengefährten möge Allah mit ihnen zufrieden sein entrichteten sie ein oder zwei Tage vor dem Fest. Man muss sie spätestens unmittelbar vor dem Beginn des Festgebetes entrichten, wie den Hadîthen zu entnehmen ist.
 
 
 
Sechstens: Sie ist an die Armen und Mittellosen zu entrichten, da der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: ,,Und sie dient zur Speisung der Mittellosen." Es geht also nicht, sie an Nachbarn und Verwandte zu entrichten, insofern diese nicht mittellos sind. Mangelhaft ist es ebenso, was viele machen, indem sie sich an den Festen und den feierlichen Anlässen wie der 'Aqîqa (Opfer für das Neugeborene) gegenseitig mit Fleisch beschenken. Die Zakâ dürfen nur jene erhalten, die dazu berechtigt sind, im Gegensatz zu Geschenken. Es ist auch nicht korrekt, diese Abgabe jedes Jahr einer bestimmten Familie zu geben. Es kann nämlich sein, dass sie eines Jahres nicht mehr mittellos und zum Erhalt dieser Abgabe berechtigt ist.
 
 
 
Siebtens: Es ist angebracht, dass jeder Muslim seinen bedürftigen Landsleuten diese Abgabe gibt. Falls die Leute eines anderen Landes aber noch bedürftiger sind, dann ist es gestattet, ihnen diese Abgaben zu geben, insofern man die Bedürftigen des eigenen Landes nicht kennt oder sie jemanden finden, der ihnen Unterstützung gewährt.
 
 
 
Achtens: Hinter der Zakâ verbirgt sich ein tiefer Sinn: 
 
 
1. Die Dankerweisung gegenüber Allâhs Gnade, dass Er den Menschen ermöglichte, das Fasten zu vollenden, da Allâh sagt: ,,damit ihr die Anzahl vollendet und Allâh als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget." (Sûre 2:185)
 
2. Sie ist eine Dankerweisung dafür, dass Allâh den Körper ein Jahr lang Leben gewährte.
 
3. Sie dient als Reinigung des Fastens von eventuellem Gerede und von eventuellen Intimitäten, wie den Hadîthen zu entnehmen ist.
 
4. Sie ist den Armen und Bedürftigen eine Unterstützung, besonders an den Festtagen. Somit fühlen sie sich wie alle Muslime, nämlich erfreut und satt, da sie nicht zu betteln brauchen.
 
5. Sie dient dazu, den Fastenden an Großzügigkeit und Freigiebigkeit zu gewöhnen und ihn vor Geiz und Knauserei zu schützen. 
 
 
Neuntens: Es ist erlaubt, dass einem einzigen Bedürftigen die Abgaben einer Gruppe gegeben wird oder dass die Abgabe eines Einzelnen an mehrere Bedürftige verteilt wird.
 
 
 
Zehntens: Mit dem Sonnenuntergang des letzten Ramadântages wird die Abgabeentrichtung Pflicht. Stirbt jemand vor Sonnenuntergang dieses Tages, so ist er zu keiner Entrichtung verpflichtet. Wird jemand nach Sonnenuntergang der Festnacht geboren, so ist er ebenso zu keiner Entrichtung verpflichtet. Es ist lediglich empfohlen, diese für ihn zu entrichten.
 
 
 
Elftens: Wer Arbeiter und Dienerschaft hat, ist nicht verpflichtet, die Abgabe für sie zu entrichten, es sei denn, dass es im Vertrag steht. Es steht diesem aber zu, aus Güte und Mitgefühl die Abgabe für sie zu entrichten.
 
 
 
Zwölftens: Vergisst man die Abgabe rechtzeitig zu entrichten, sodass man sich erst nach dem Festgebet daran erinnert, sollte man sie entrichten, da man somit entschuldigt ist.
 
 
Dreizenhntens: Beauftragt man jemanden damit, einem Bedürftigen die Abgabe zu übergeben, so muss das vor dem Festgebet geschehen. Fordert der Bedürftige vom Beauftragten, die Abgabe vorübergehend bei sich zu behalten, so ist es kein Problem, auch wenn sich die Übergabe nach dem Festgebet ereignet.
 
 
 
 
 
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Wahres Flehen und Lob an Gott, den Allmächtigen
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Apr 17th 2023, 00:00
 
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Wahres Flehen und Lob an Gott, den Allmächtigen
 
 
 
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