Information

Hier werden Nachrichten über den Salafismus veröffentlicht.
Was sind Salafisten?
Hier anschauen:
http://www.youtube.com/watch?v=l5HRdwsck10
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Diese Seite richtet sich nicht gegen Muslime und den Islam.
Diese Seite soll über den Salafismus/Islamismus/Terrorismus informieren.
Es ist wichtig über Fanatiker aufzuklären, um den Frieden und die Freiheit zu sichern.
Wir wollen in Europa mit allen Menschen friedlich zusammen leben,
egal welche Herkunft, Nationalität und Religion.


::: DOKUS :::
(Achtung: Youtube ist überschwemmt mit Videos, die salafistischen/islamistischen Einfluss besitzen.
Deshalb: Schaut euch die Accounts genau an!)

1.
[DOKU] Wie Salafisten zum Terror verleiten - 2013
https://www.youtube.com/watch?v=uM2x-vgdrKM

2.
Pulverfass Deutschland - Doku über Probleme zwischen Salafisten und Rechtsradikalen
https://www.youtube.com/watch?v=H5nOuzXJOmY

3.
Salafisten, ein finsterer Verein (heute-show)
https://www.youtube.com/watch?v=Myq48smApKs

4.
Deutsche Salafisten drangsalieren weltliche Hilfsorganisationen in Syrien | REPORT MAINZ
https://www.youtube.com/watch?v=lCext-9pu9I

5.
DIE SALAFISTEN KOMMEN
https://www.youtube.com/watch?v=uWARKJSKOP4

6.
Best of 2013 Peter Scholl Latour EZP Salafisten wird durch Saudisches Geld verbreitet!!!
https://www.youtube.com/watch?v=FmV3Z6f1BQQ

7.
Frauen im Islam
https://www.youtube.com/watch?v=mb4G6tUbkD0


8.
Gülen Bewegung
http://de.wikipedia.org/wiki/Fethullah_G%C3%BClen#Deutschland
Gefahr für Deutschland - Gülen Bewegung versucht die Unterwanderung
http://www.youtube.com/watch?v=E9Q1jS7Rw9M

9.
Islamisten oder Demokraten - Die Islamische Milli Görüs / Millî Görüş / Milli Görüş
http://www.youtube.com/watch?v=EtWjumM5G88

10.
Die türkischen Graue Wölfe (Rechtsextremismus/Islamismus)
http://www.youtube.com/watch?v=_Z9LEc4qM1I

11.
Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland
(türkisch Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF; kurz auch Türk Federasyon, dt. „Türkische Föderation“)
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deration_der_T%C3%BCrkisch-Demokratischen_Idealistenvereine_in_Deutschland



http://de.wikipedia.org/wiki/Salafismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Mill%C3%AE_G%C3%B6r%C3%BC%C5%9F

http://boxvogel.blogspot.de

::: DOKUS ENDE :::


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    Die Enstehung von Rechtsschulen
     
    Die Entstehung der Rechtsschulen ist eine histo...
    http://www.facebook.com/islamisches.erwachen.return/photos/a.189464477834243.41192.188356841278340/610795739034446/?type=1
    Jul 24th 2014, 17:11
     
    Die Enstehung von Rechtsschulen

    Die Entstehung der Rechtsschulen ist eine historische und keine islamrechtliche Angelegenheit. Das heißt, die einzelnen Rechtsschulen haben sich im Laufe der islamischen Geschichte entwickelt. Die Rechtsschulgründer Abu Hanifa, Ahmad ibn Hanbal, Malik ibn Anas, asch-Schafii und Dschafar as-Sadiq und andere kamen durch die Gründung ihrer Rechtsschulen keiner islamischen Pflicht nach. Auch ihre Ausbreitung in der islamischen Welt stellt einen historischen Aspekt dar, so dass die einzelnen Rechtsschulen bis heute auf bestimmte Regionen konzentriert sind, etwa die Rechtsschule von Abu Hanifa in der heutigen Türkei. Die hanafitische Rechtsschule fand weniger durch Abu Hanifa Verbreitung als vielmehr durch seine Schüler, deren bekanntester Abu Yusuf war. Asch-Schafii lernte eine Zeit lang bei den Hanafiten, dann bei Malik ibn Anas, bevor es zur Gründung der schafiitischen Rechtsschule kam. Ahmad ibn Hanbal wiederum lernte bei asch-Schafii. Der Islam selbst, d. h. Koran und Sunna, liefert keinen Beweis, dass die Gründung oder die Zugehörigkeit zu einer Rechtsschule verpflichtend ist. Die Rechtsschulen stellen somit eine historische Entwicklung dar. In ihnen spiegelt sich die intensive Beschäftigung der Muslime von damals mit dem islamischen Recht wider, aus der einzigartige Fiqh-Werke hervorgingen.

    Wichtig ist also nicht die Existenz von Rechtsschulen, sondern das Vorhandensein des Idschtihad, womit die islamische Gesetzesableitung gemeint ist. Denn den Rechtsschulgründern ging es in der Hauptsache darum, bei neuen Rechtsfragen die islamischen Gesetze aus den islamischen Quellen abzuleiten, um den Muslimen die islamische Lösung ihrer Probleme aufzuzeigen. Daher sollte man jemanden wie Abu Hanifa in erster Linie als Mudschtahid sehen, d. h. als jemanden, der islamische Gesetze ableitete. Der Idschtihad ist eine Pflicht, der die islamische Umma nachkommen muss. Es muss also unbedingt Mudschtahidun unter den Muslimen geben, jedoch nicht zwingend Rechtsschulen.

    Dass die Existenz von Rechtsschulen keine islamische Pflicht darstellt, bedeutet nicht, dass sie überflüssig oder sogar schlecht sind. Sie dienen den Muslimen als Orientierung für ihre Handlungen, weil jede Handlung eines Muslim an eine islamische Rechtsmeinung gebunden sein muss. Was beispielsweise das Gebet angeht, so gibt es in den Details verschiedene Rechtsmeinungen unter den Rechtsgelehrten. So vertreten die einzelnen Gelehrten unterschiedliche Meinungen bezüglich der Anzahl der Sunnagebete, bezüglich der Details in der Gebetswaschung und dessen, was sie ungültig macht, bezüglich der Möglichkeit, die Gebete zusammenzufassen usw. Der Muslim ist dazu verpflichtet, die Rechtsmeinung eines Rechtsgelehrten zum Gebet anzunehmen und diese zu befolgen. Er muss jedoch nicht zwingend die Rechtsmeinung einer der bekannten Rechtsschulen annehmen. Das Kriterium für eine islamische Rechtsmeinung ist nicht, dass sie einer der Rechtsschulen zugeordnet werden kann, sondern dass sie nach den Regeln der islamischen Rechtsableitung zustande gekommen ist.

    Im Idealfall sollte der Muslim nicht auf die Rechtsmeinung anderer angewiesen sein, sondern selbst in der Lage sein, die Gebote und Verbote Allahs (t) aus dem Koran und den Hadithen abzuleiten. Das heißt, der einzelne Muslim sollte sich jede islamische Rechtsfrage, die bei ihm aufkommt, selbst beantworten können, indem er die islamischen Rechtsquellen studiert. Dies war aber weder zur Zeit der Prophetengefährten Realität noch in der Zeit danach. Schon immer teilten sich die Muslime in jene, die die Fähigkeit besitzen, islamische Gesetze aus den islamischen Quellen abzuleiten, und jene, die dazu nicht imstande sind und deshalb auf die Kompetenz anderer angewiesen waren. Die Gründe für ein solches Unvermögen können unterschiedlich sein. Der Koran ist in arabischer Sprache offenbart, und auch die Hadithe sind im Arabischen überliefert. Doch nicht jeder Muslim ist des Arabischen mächtig. Darüber hinaus kennt sich nicht jeder mit der Hadithwissenschaft aus, um die Hadithe und ihre Beweiskraft einschätzen zu können. Zudem sind die Muslime von unterschiedlichem Intellekt und Bildungsgrad, so dass sie verschiedene Auffassungsgaben haben.

    Auf diese Weise gab es schon immer Muslime, die sich als Rechtsgelehrte betätigten, und Muslime, die den Rechtsgelehrten in ihren Rechtsmeinungen folgten. Im Laufe der islamischen Geschichte haben sich schließlich die heute bekannten Rechtsschulen herauskristallisiert, denen sich Rechtsgelehrte anschlossen und nach der Methode der Rechtsschulgründer, denen sie folgten, Gesetze ableiteten. Durch die Schüler der einzelnen Rechtschulgründer fanden die Rechtsschulen ihre Verbreitung. Je nachdem, wo die einzelnen Rechtsgelehrten einer Rechtsschule tätig waren, hat sich regional eine bestimmte Rechtsschule durchgesetzt.

    Auch wenn die Zugehörigkeit zu einer Rechtsschule keine islamische Pflicht darstellt, darf der Muslim die Rechtsschule, der er folgt, nicht einfach aufgeben. In der Regel folgt man jener Rechtsschule, der auch die Eltern angehören, d. h., man wird in eine bestimmte Rechtsschule hineingeboren. Dies ist deshalb so, weil die Eltern bei der islamischen Erziehung ihrer Kinder die Handlungen so weitergeben, wie sie diese aus ihrer eigenen Rechtsschule kennen. Ein Muslim, der der hanafitischen Rechtsschule angehört, wird seinem Kind das Gebet natürlich nach der Rechtsmeinung von Abu Hanifa beibringen und nicht etwa nach der Rechtsmeinung von Ahmad ibn Hanbal, weil er das Gebet selbst nur nach der hanafitischen Rechtsmeinung von seinen Eltern gelernt hat.

    Dies gilt für die Mehrheit der Handlungen, wobei man nicht ausschließen kann, dass ein Muslim, der einer bestimmten Rechtsschule angehört, in einigen Rechtsfragen unbewusst der Rechtsmeinung einer anderen Rechtsschule folgt. Verrichtet der Muslim nun das Gebet jahrelang nach der Rechtsmeinung Abu Hanifas, kann er im Falle des Gebets nicht einfach zur Rechtsmeinung einer anderen Rechtsschule oder eines anderen Rechtsgelehrten wechseln, weil ihm hierzu die islamrechtlichen Gründe fehlen. Besitzt er keine Kompetenzen zur Rechtsableitung und ist er nicht in der Lage, die islamischen Beweise zum Gebet selbst zu beurteilen, hieße das, dass er aus reiner Bequemlichkeit eine andere Rechtsmeinung annehmen möchte und dies ist im Islam nicht zulässig.

    Anders verhält es sich, wenn eine völlig neue Rechtsfrage aufkommt, die noch gar nicht mit einer Handlung verknüpft wurde. Vor allem bei Konvertiten trifft dies zu, die im Grunde jede islamische Handlung neu erlernen müssen. Menschen, die neu in den Islam eintreten, müssen sich nicht zwingend an Rechtsschulen orientieren. Ein Konvertit braucht sich mit seinen islamischen Rechtsfragen lediglich an einen vertrauenswürdigen Muslim wenden, ohne berücksichtigen zu müssen, welcher Rechtsschule dieser Muslim angehört. Hat ein Konvertit aber beispielsweise das Gebet nach einer bestimmten Rechtsmeinung gelernt und das Gebet nach dieser Rechtsmeinung bereits vollzogen, gilt auch für ihn, dass er bei dieser Rechtsmeinung bleiben muss, da er eine Handlung damit verknüpft hat. In anderen Fragen kann er aber durchaus der Rechtsmeinung eines anderen Rechtsgelehrten folgen, wenn in diesem Fall noch keine Handlung vollzogen wurde. Das heißt, ein Konvertit muss sich keiner bestimmten Rechtsschule anschließen. Er muss nur darauf achten, dass seine Handlungen grundsätzlich auf einer islamischen Rechtsmeinung basieren.

    Der Wechsel zu einer anderen Rechtsmeinung bzw. zu einer anderen Rechtsschule muss begründet werden und darf nicht aus reiner Bequemlichkeit erfolgen. Ein Grund wäre die Kenntnis der Beweise und die Fähigkeit, zwischen den islamischen Rechtsbeweisen unterscheiden zu können, so dass man aus Überzeugung von der Rechtsmeinung eines Rechtsgelehrten zu der Rechtsmeinung eines anderen Rechtsgelehrten wechselt. Für den Laien in islamischen Rechtsfragen gilt deshalb, dass er an der Rechtsmeinung jenes Rechtsgelehrten festhalten muss, die er gelernt und nach der er bereits gehandelt hat. Folgt er in der Mehrheit seiner Handlungen den Rechtsmeinungen einer bestimmten Rechtsschule, rechnet man ihn automatisch dieser Rechtsschule zu. Die Zugehörigkeit eines Muslim zu einer Rechtsschule ergibt sich daher nicht aus einem islamischen Gebot heraus, sondern aus dem Umstand, dass seine Eltern und sein Umfeld ihm die islamischen Handlungen auf der Basis der Rechtsmeinungen einer bestimmten Rechtsschule beigebracht haben.
     
     
     
     
     
     
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    Jul 24th 2014, 17:11
     
    Die Enstehung von Rechtsschulen

    Die Entstehung der Rechtsschulen ist eine historische und keine islamrechtliche Angelegenheit. Das heißt, die einzelnen Rechtsschulen haben sich im Laufe der islamischen Geschichte entwickelt. Die Rechtsschulgründer Abu Hanifa, Ahmad ibn Hanbal, Malik ibn Anas, asch-Schafii und Dschafar as-Sadiq und andere kamen durch die Gründung ihrer Rechtsschulen keiner islamischen Pflicht nach. Auch ihre Ausbreitung in der islamischen Welt stellt einen historischen Aspekt dar, so dass die einzelnen Rechtsschulen bis heute auf bestimmte Regionen konzentriert sind, etwa die Rechtsschule von Abu Hanifa in der heutigen Türkei. Die hanafitische Rechtsschule fand weniger durch Abu Hanifa Verbreitung als vielmehr durch seine Schüler, deren bekanntester Abu Yusuf war. Asch-Schafii lernte eine Zeit lang bei den Hanafiten, dann bei Malik ibn Anas, bevor es zur Gründung der schafiitischen Rechtsschule kam. Ahmad ibn Hanbal wiederum lernte bei asch-Schafii. Der Islam selbst, d. h. Koran und Sunna, liefert keinen Beweis, dass die Gründung oder die Zugehörigkeit zu einer Rechtsschule verpflichtend ist. Die Rechtsschulen stellen somit eine historische Entwicklung dar. In ihnen spiegelt sich die intensive Beschäftigung der Muslime von damals mit dem islamischen Recht wider, aus der einzigartige Fiqh-Werke hervorgingen.

    Wichtig ist also nicht die Existenz von Rechtsschulen, sondern das Vorhandensein des Idschtihad, womit die islamische Gesetzesableitung gemeint ist. Denn den Rechtsschulgründern ging es in der Hauptsache darum, bei neuen Rechtsfragen die islamischen Gesetze aus den islamischen Quellen abzuleiten, um den Muslimen die islamische Lösung ihrer Probleme aufzuzeigen. Daher sollte man jemanden wie Abu Hanifa in erster Linie als Mudschtahid sehen, d. h. als jemanden, der islamische Gesetze ableitete. Der Idschtihad ist eine Pflicht, der die islamische Umma nachkommen muss. Es muss also unbedingt Mudschtahidun unter den Muslimen geben, jedoch nicht zwingend Rechtsschulen.

    Dass die Existenz von Rechtsschulen keine islamische Pflicht darstellt, bedeutet nicht, dass sie überflüssig oder sogar schlecht sind. Sie dienen den Muslimen als Orientierung für ihre Handlungen, weil jede Handlung eines Muslim an eine islamische Rechtsmeinung gebunden sein muss. Was beispielsweise das Gebet angeht, so gibt es in den Details verschiedene Rechtsmeinungen unter den Rechtsgelehrten. So vertreten die einzelnen Gelehrten unterschiedliche Meinungen bezüglich der Anzahl der Sunnagebete, bezüglich der Details in der Gebetswaschung und dessen, was sie ungültig macht, bezüglich der Möglichkeit, die Gebete zusammenzufassen usw. Der Muslim ist dazu verpflichtet, die Rechtsmeinung eines Rechtsgelehrten zum Gebet anzunehmen und diese zu befolgen. Er muss jedoch nicht zwingend die Rechtsmeinung einer der bekannten Rechtsschulen annehmen. Das Kriterium für eine islamische Rechtsmeinung ist nicht, dass sie einer der Rechtsschulen zugeordnet werden kann, sondern dass sie nach den Regeln der islamischen Rechtsableitung zustande gekommen ist.

    Im Idealfall sollte der Muslim nicht auf die Rechtsmeinung anderer angewiesen sein, sondern selbst in der Lage sein, die Gebote und Verbote Allahs (t) aus dem Koran und den Hadithen abzuleiten. Das heißt, der einzelne Muslim sollte sich jede islamische Rechtsfrage, die bei ihm aufkommt, selbst beantworten können, indem er die islamischen Rechtsquellen studiert. Dies war aber weder zur Zeit der Prophetengefährten Realität noch in der Zeit danach. Schon immer teilten sich die Muslime in jene, die die Fähigkeit besitzen, islamische Gesetze aus den islamischen Quellen abzuleiten, und jene, die dazu nicht imstande sind und deshalb auf die Kompetenz anderer angewiesen waren. Die Gründe für ein solches Unvermögen können unterschiedlich sein. Der Koran ist in arabischer Sprache offenbart, und auch die Hadithe sind im Arabischen überliefert. Doch nicht jeder Muslim ist des Arabischen mächtig. Darüber hinaus kennt sich nicht jeder mit der Hadithwissenschaft aus, um die Hadithe und ihre Beweiskraft einschätzen zu können. Zudem sind die Muslime von unterschiedlichem Intellekt und Bildungsgrad, so dass sie verschiedene Auffassungsgaben haben.

    Auf diese Weise gab es schon immer Muslime, die sich als Rechtsgelehrte betätigten, und Muslime, die den Rechtsgelehrten in ihren Rechtsmeinungen folgten. Im Laufe der islamischen Geschichte haben sich schließlich die heute bekannten Rechtsschulen herauskristallisiert, denen sich Rechtsgelehrte anschlossen und nach der Methode der Rechtsschulgründer, denen sie folgten, Gesetze ableiteten. Durch die Schüler der einzelnen Rechtschulgründer fanden die Rechtsschulen ihre Verbreitung. Je nachdem, wo die einzelnen Rechtsgelehrten einer Rechtsschule tätig waren, hat sich regional eine bestimmte Rechtsschule durchgesetzt.

    Auch wenn die Zugehörigkeit zu einer Rechtsschule keine islamische Pflicht darstellt, darf der Muslim die Rechtsschule, der er folgt, nicht einfach aufgeben. In der Regel folgt man jener Rechtsschule, der auch die Eltern angehören, d. h., man wird in eine bestimmte Rechtsschule hineingeboren. Dies ist deshalb so, weil die Eltern bei der islamischen Erziehung ihrer Kinder die Handlungen so weitergeben, wie sie diese aus ihrer eigenen Rechtsschule kennen. Ein Muslim, der der hanafitischen Rechtsschule angehört, wird seinem Kind das Gebet natürlich nach der Rechtsmeinung von Abu Hanifa beibringen und nicht etwa nach der Rechtsmeinung von Ahmad ibn Hanbal, weil er das Gebet selbst nur nach der hanafitischen Rechtsmeinung von seinen Eltern gelernt hat.

    Dies gilt für die Mehrheit der Handlungen, wobei man nicht ausschließen kann, dass ein Muslim, der einer bestimmten Rechtsschule angehört, in einigen Rechtsfragen unbewusst der Rechtsmeinung einer anderen Rechtsschule folgt. Verrichtet der Muslim nun das Gebet jahrelang nach der Rechtsmeinung Abu Hanifas, kann er im Falle des Gebets nicht einfach zur Rechtsmeinung einer anderen Rechtsschule oder eines anderen Rechtsgelehrten wechseln, weil ihm hierzu die islamrechtlichen Gründe fehlen. Besitzt er keine Kompetenzen zur Rechtsableitung und ist er nicht in der Lage, die islamischen Beweise zum Gebet selbst zu beurteilen, hieße das, dass er aus reiner Bequemlichkeit eine andere Rechtsmeinung annehmen möchte und dies ist im Islam nicht zulässig.

    Anders verhält es sich, wenn eine völlig neue Rechtsfrage aufkommt, die noch gar nicht mit einer Handlung verknüpft wurde. Vor allem bei Konvertiten trifft dies zu, die im Grunde jede islamische Handlung neu erlernen müssen. Menschen, die neu in den Islam eintreten, müssen sich nicht zwingend an Rechtsschulen orientieren. Ein Konvertit braucht sich mit seinen islamischen Rechtsfragen lediglich an einen vertrauenswürdigen Muslim wenden, ohne berücksichtigen zu müssen, welcher Rechtsschule dieser Muslim angehört. Hat ein Konvertit aber beispielsweise das Gebet nach einer bestimmten Rechtsmeinung gelernt und das Gebet nach dieser Rechtsmeinung bereits vollzogen, gilt auch für ihn, dass er bei dieser Rechtsmeinung bleiben muss, da er eine Handlung damit verknüpft hat. In anderen Fragen kann er aber durchaus der Rechtsmeinung eines anderen Rechtsgelehrten folgen, wenn in diesem Fall noch keine Handlung vollzogen wurde. Das heißt, ein Konvertit muss sich keiner bestimmten Rechtsschule anschließen. Er muss nur darauf achten, dass seine Handlungen grundsätzlich auf einer islamischen Rechtsmeinung basieren.

    Der Wechsel zu einer anderen Rechtsmeinung bzw. zu einer anderen Rechtsschule muss begründet werden und darf nicht aus reiner Bequemlichkeit erfolgen. Ein Grund wäre die Kenntnis der Beweise und die Fähigkeit, zwischen den islamischen Rechtsbeweisen unterscheiden zu können, so dass man aus Überzeugung von der Rechtsmeinung eines Rechtsgelehrten zu der Rechtsmeinung eines anderen Rechtsgelehrten wechselt. Für den Laien in islamischen Rechtsfragen gilt deshalb, dass er an der Rechtsmeinung jenes Rechtsgelehrten festhalten muss, die er gelernt und nach der er bereits gehandelt hat. Folgt er in der Mehrheit seiner Handlungen den Rechtsmeinungen einer bestimmten Rechtsschule, rechnet man ihn automatisch dieser Rechtsschule zu. Die Zugehörigkeit eines Muslim zu einer Rechtsschule ergibt sich daher nicht aus einem islamischen Gebot heraus, sondern aus dem Umstand, dass seine Eltern und sein Umfeld ihm die islamischen Handlungen auf der Basis der Rechtsmeinungen einer bestimmten Rechtsschule beigebracht haben.
     
     
     
     
     
     
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    Jul 24th 2014, 17:37
     
    Abu Hurairah, radiyallahu anhu, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: : „Und wer immer – aus Glauben und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs – Lailat ul-Qadr im Beten (Qiyam) verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben."

    Allahu Ta'ala sagt: „{Wir haben ihn ja herabgesandt in der Nacht der Bestimmung, und was lässt dich wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate. Es kommen die Engel herab und der Ruh in ihr, mit der Erlaubnis ihres Herrn, zu jeder Angelegenheit, Frieden ist sie, bis zum Aufgehen der Morgendämmerung."} (Sure Al-Qadr 97)

    Ibn Kathir, rahimahullah, sagte hinsichtlich der Aussage Allahs: „Es kommen die Engel herab und der Ruh." Dies bedeutet, dass der Abstieg der Engel in dieser Nacht, aufgrund der unermesslichen Menge ihres Segens zunimmt. Und die Engel steigen zusammen mit dem Segen und der Barmherzigkeit herab, genauso wie sie während der Zeit herabsteigen, wenn der Qur'an rezitiert wird und den Versammlungen beiwohnen, in denen Allah erwähnt wird, und ihre Flügel für den wahren Wissenssuchenden ausbreiten – aus Respekt vor ihm.

    Der Muslim soll in den Nächten in denen Lailat ul-Qadr erwartet wird, viele Bittgebete machen. Und er soll mit dem bitten, mit dem der Prophet ,Allahs Segen und Heil auf ihm, Aisha, radiyallahu anha, unterrichtet hat, als sie ihn fragte: „Was, wenn ich weiß, in welcher Nacht Lailat ul-Qadr ist? Was soll ich sagen?" Er, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Sag: O Allah, Du bist der Vergebende, und Du liebst die Vergebung, so vergib mir."

    Ibn Kathir, rahimahullah, sagte: „Es ist empfohlen, jederzeit viele Bittgebete zu sprechen, und im Monat Ramadan in seinen letzten zehn Tagen und seinen ungeraden Tagen mehr Bittgebete zu sprechen als gewöhnlich. Und es ist höchst empfehlenswert, diesen Du'a in seinen Anrufungen vermehrt zu benutzen: „O Allah, Du bist der Vergebende, und Du liebst die Vergebung, so vergib mir."
     
     
     
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    Abu Hurairah, radiyallahu anhu, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: : „Und wer immer – aus Glauben und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs – Lailat ul-Qadr im Beten (Qiyam) verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben."

    Allahu Ta'ala sagt: „{Wir haben ihn ja herabgesandt in der Nacht der Bestimmung, und was lässt dich wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate. Es kommen die Engel herab und der Ruh in ihr, mit der Erlaubnis ihres Herrn, zu jeder Angelegenheit, Frieden ist sie, bis zum Aufgehen der Morgendämmerung."} (Sure Al-Qadr 97)

    Ibn Kathir, rahimahullah, sagte hinsichtlich der Aussage Allahs: „Es kommen die Engel herab und der Ruh." Dies bedeutet, dass der Abstieg der Engel in dieser Nacht, aufgrund der unermesslichen Menge ihres Segens zunimmt. Und die Engel steigen zusammen mit dem Segen und der Barmherzigkeit herab, genauso wie sie während der Zeit herabsteigen, wenn der Qur'an rezitiert wird und den Versammlungen beiwohnen, in denen Allah erwähnt wird, und ihre Flügel für den wahren Wissenssuchenden ausbreiten – aus Respekt vor ihm.

    Der Muslim soll in den Nächten in denen Lailat ul-Qadr erwartet wird, viele Bittgebete machen. Und er soll mit dem bitten, mit dem der Prophet ,Allahs Segen und Heil auf ihm, Aisha, radiyallahu anha, unterrichtet hat, als sie ihn fragte: „Was, wenn ich weiß, in welcher Nacht Lailat ul-Qadr ist? Was soll ich sagen?" Er, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Sag: O Allah, Du bist der Vergebende, und Du liebst die Vergebung, so vergib mir."

    Ibn Kathir, rahimahullah, sagte: „Es ist empfohlen, jederzeit viele Bittgebete zu sprechen, und im Monat Ramadan in seinen letzten zehn Tagen und seinen ungeraden Tagen mehr Bittgebete zu sprechen als gewöhnlich. Und es ist höchst empfehlenswert, diesen Du'a in seinen Anrufungen vermehrt zu benutzen: „O Allah, Du bist der Vergebende, und Du liebst die Vergebung, so vergib mir."
     
     
     
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    Jul 24th 2014, 16:55
     
    HasbunAllahu wa ni`mal Wakil

    Buddhistische Götzenanbeter Quälen ein kleines muslimisches Kind und brechen ihn seine Finger nur weil es ein Muslim ist.

    Die Frau daneben sagt noch "tötet dem Muslim und reißt ihn in Stücke" .... Die Polizei steht daneben und schaut zu.

    La Hawla wa la quwata illa Billah


    Möge Allah SubHana wa ta'ala diese "Menschen" schnell bestrafen. Amin
     
     
     
     
     
     
     
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    Es ist nicht meine Schuld ?
     
    1. Ich gehe die Straße entlang. Da ist ein tiefes L...
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    Jul 24th 2014, 16:58
     
    Es ist nicht meine Schuld ?

    1. Ich gehe die Straße entlang. Da ist ein tiefes Loch im Gehsteig. Ich falle hinein. Ich bin verloren. Ich bin ohne Hoffnung. Es ist nicht meine Schuld. Es dauert endlos, wieder herauszukommen.

    2. Ich gehe dieselbe Straße entlang. Da ist ein tiefes Loch im Gehsteig. Ich tue so, als sähe ich es nicht. Ich falle wieder hinein. Ich kann nicht glauben, schon wieder am gleichen Ort zu sein. Aber es ist nicht meine Schuld. Immer noch dauert es sehr lange herauszukommen.

    3. Ich gehe dieselbe Straße entlang. Da ist ein tiefes Loch im Gehsteig. Ich sehe es. Ich falle immer noch hinein ... aus Gewohnheit. Meine Augen sind offen. Ich weiß, wo ich bin. Es ist meine eigene Schuld. Ich komme sofort heraus.

    4. Ich gehe dieselbe Straße entlang. Da ist ein tiefes Loch im Gehsteig. Ich gehe darum herum.

    5. Ich gehe eine andere Straße.

    [Autorin: Portia Nelson]

    ----

    Moral der Geschichte:

    Liebe Geschwister,

    sooft wir den falschen Weg gehen, sooft werden wir fallen, immer und immer wieder. Daher sollten wir stets bemüht sein, uns auf der Straßenseite zu befinden, in denen unser Prophet, Sallallahu 'alayhu wa sallam, seine Spuren hinterlassen hat, denn nur die richtige Seite kann uns den Weg Richtung Jannah ebnen, insha'Allah !
     
     
     
     
     
     
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    Selamu Alekum liebe Geschwister. Bald ist Eid/Bayram
    und wie Ihr wisst beschenkt man sich auch im Bayram unter Geschwistern
    Ist kein Pflicht aber eine nette geste im Islam die dazu führt das man einem Menschen den man sehr mag eine Freude bereitet. :)
     
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    Jul 24th 2014, 16:52
     
     
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    und wie Ihr wisst beschenkt man sich auch im Bayram unter Geschwistern
    Ist kein Pflicht aber eine nette geste im Islam die dazu führt das man einem Menschen den man sehr mag eine Freude bereitet. :)
     
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    O Muslims! Until When Will You Keep Supporting Rulers 'Who Rule But Do Not Gover...
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    Jul 24th 2014, 17:30
     
    O Muslims! Until When Will You Keep Supporting Rulers 'Who Rule But Do Not Govern'?
    THURSDAY, 24 JULY 2014 14:26

    At the time when the Jewish entity carries out a bloody massacre in Gaza and during the holy month of Ramadhan, using the killing of the three teenagers as a pretext. It did not hesitate even in killing of children who were playing football on the beach. Last night it carried out a wide incursion operation with the silence of the whole world and especially the rulers of the Muslims!

    As Allah سبحانه وتعالى has exposed that the Jewish entity is the most cowardly of people, they only feel strength and safety with a rope from Allah - which is not the case today - and a rope from the people. What made them bold in committing these heinous massacres is their attachment to the world countries led by America and Europe. But the issue here is not the mutual support of the Kufr countries to each other, or the killing of Muslims, this is natural and is not strange; but what is unacceptable is the support of the rulers of the Muslims to the Jewish entity and the silence of the Islamic Ummah especially the people of power over these massacres.

    The question is who is capable of supporting Palestine? The Egyptian regime, that kills its people in the squares and issues death sentences to its powerless citizens, while attempting to better its image in the Arab World through the "mediation"? Or the Jordanian Monarchy, which is incapable of defending itself and has been embracing the Jewish entity for a long time, who offered it its land as a gift? Or the oppressive Syrian regime who waged war against its people three years ago and destroyed its country with its own hands, and became bloodier than the Jewish entity? Or the unstable regime in Iran, which pretended before to be the protector of the Muslims and Masjid al-Aqsa and the supporter of the Palestinian resistance, but today it is drowning in the sectarian strife and is fighting the Muslims? Or the Saudi Monarchy who is far away from the good of Islam despite it being the governor to the holy land; which always play a role in any conspiring plot against the Muslims and offers support to the Kuffar when they are in crisis to save their economy? Or the Gulf states which became rich out the wealth of the Muslims and who did not benefit Islam or the Muslims except when it fulfils their personal desires, and they are the sponsors of all "peace" initiatives proposed by the Kuffar?

    As for the United Nations which agreed to the establishment of the occupying Jewish entity in 1948, and the one who surrendered the Muslims of Bosnia in Srebrenica to the Serbs to be killed, and the one who was always as a notary for each massacres committed against the Muslims?

    Or for the Arab League, the impotent organization which did not even solve one problem for the Arabs, and only holds meeting? If only the Muslim Ummah reflect on this. Or the Islamic Co-operation Organization which does not have the basic elements of power which is only a token body that make no difference?

    Or Erdogan's Turkey which accuses all the global powers, the United Nations, the regional organizations, and the neighboring countries and criticizes them for their shortcomings; he stated that the time has come to move, he is like the thunder that produces no rain, while he is in the position of a regional state?

    O Muslims!

    As is the case in every Ramadhan, Muslim blood is shed in this Ramadhan too. The Muslim sanctities have no value, and their dignity is trampled upon. 1.5 billion Muslims are killed heinously by the Jewish entity which is populated with 3-5 million people. The fifty states that were established in the Muslim World are of no benefit and do not possess any deterrent in the face of these massacres, and does not aid the oppressed...

    O Muslims!

    Your rulers are oppressive and futile, as for their oppression; it is because they have oppressed themselves and their own people by ruling by other than Allah's law; they do not even express their sorrow for this oppression. As for their futility, it is because they claim that they are searching for solutions throughout the past years and that they are mediating and calling for peace and that they follow the resolutions and international sanctions and hold conferences and meetings, while they cannot stop the Jewish entity. Their policies did not work, they did not even dare to sever relations with the Jewish entity, nor expel their ambassadors and agents from their land, nor cancel military agreements with it, and did not cut off trade relations with it, nor move their armies towards it.

    O Muslims!

    There will be partners in the crime, and there are those who stand idle and there are those - by virtue of their role – who do nothing but to provoke the feelings of Muslims, such as those rulers, so stop your support for them. They are present because of you. We have seen them in the Arab Spring how they fell because you abandoned them, and here we see how much they are in need for your votes to keep their chairs and their positions.

    So support and stand by Hizb ut Tahrir, which works to establish the second righteous Khilafah state which will wipe the Jewish entity out of existence and will punish the oppressors with a huge army instead of condemnation and lamenting, and will not only take Muslims but all humanity from darkness to light. If you do then the Law of Allah will be established.

    قَاتِلُوهُمْ يُعَذِّبْهُمُ اللّهُ بِأَيْدِيكُمْ وَيُخْزِهِمْ وَيَنصُرْكُمْ عَلَيْهِمْ وَيَشْفِ صُدُورَ قَوْمٍ مُّؤْمِنِينَ

    "Fight them; Allah will punish them by your hands and will disgrace them and give you victory over them and satisfy the breasts of a believing people."

    (At-Tawba: 14)

    Hizb ut Tahrir Wilayah Turkey

    20 Ramadan 1435 AH
     
     
     
     
     
     
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    Subhnallah! Anschauen!!
     
     
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    Jul 24th 2014, 17:12
     
    Subhnallah! Anschauen!!


    H.A.
     
     
    Die Aufrichtigkeit im Glauben ᴴᴰ ┇ Hamza Tzortzis ┇ Deutsch
     
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    Jul 24th 2014, 17:31
     
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    Chronik-Fotos
    KUNDGEBUNG IN KIEL Samstag, den 26.07.2014
     
    Free Palestine (Kiel)
     
    Am Samstag, den 26.07.2014 versammeln wir uns ab 13 Uhr zur einer friedlichen Kundgebung am Asmus-Bremer-Platz. Die Kundgebung soll auf die aktuelle Situation in Gaza aufmerksam machen und über den Krieg Israels gegen den kleinen abgeriegelten Küstenstreifen seit knapp 2 Wochen aufklären. Über 600 Tote sind bereits zu beklagen, die Mehrheit von ihnen unschuldige Zivilisten, Kinder, Frauen und Alte. Lasst uns gemeinsam der Opfern gedenken und ihnen eine Stimme geben, während die hiesigen Medien leider über dieses Unrecht schweigen, es nicht beim Namen nennen oder gar Täter und Opfer gleichstellen.
     
    Es handelt sich bei der Kundgebung um KEINE religiöse Veranstaltung. Wir bitten jeden, der Interesse hat an der Veranstaltung teilzunehmen dies im Hinterkopf zu behalten und zu respektieren.
     
    Darüber hinaus soll sich der friedliche Charakter unserer Kundgebung auch in unseren „Slogans" widerspiegeln.
     
    Wir planen keinen Demonstrationszug durch die Innenstadt, sondern werden uns auf dem Asmus-Bremer Platz positionieren und hoffen, mit unserer Aktion viele Menschen erreichen und aufklären zu können.
     
    Die Veranstaltung ist offiziell angemeldet. Veranstalter dieser Kundgebung sind Kieler Studenten, Schüler und Bürger, die sich für einen GERECHTEN Frieden aussprechen. Jeder ist herzlich willkommen, unabhängig von Nationalität oder Religion.
     
    Weiterhin planen wir für eine Organisation vor Ort Spenden zu sammeln. Die Organisation wird noch bekannt gegeben.
     
    Gerne teilen und weitergeben und Freunde einladen!
     
    Aus aktuellem Anlass:
     
    Mit dieser Kundgebung beabsichtigen wir, auf das Leid der Palästinenser aufmerksam zu machen und die völkerrechtswidrige Politik Israels gegenüber den Palästinensern zu kritisieren. Um dies zu tun, werden, dürfen und müssen wir uns nicht dem Antisemitismus und dem Rassismus bedienen. Wir wollen auf intelligentem Wege auf das Unrecht, dass den Palästinensern widerfährt aufmerksam machen. Dazu dürfen wir uns nicht von Emotionen leiten lassen und niemanden die Chance geben, unsere Sache dazu missbrauchen, seinen Hass und seine undifferenzierte Sichtweise gegenüber Juden kundzutun.
    Während es schnell (zurecht) Kritik hagelt, wenn „die" Muslime, „die" Araber, „die" Türken, etc., in ein Topf geworfen werden, so müssen wir eben genau dieser Forderung, der Differenzierung, nachkommen, wenn es um "den" Juden geht!!!!
     
    Jeder der sich nicht mit unserer Haltung identifizieren kann, soll der Veranstaltung fernbleiben.
    Wir freuen uns euch bekannt zu geben, dass wir Prof. Dr. Verleger aus Lübeck (ehemaliges Direktoriums-Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland) auf unserer Kundgebung begrüßen dürfen. Prof. Verleger wird sich in einer Rede zu den aktuellen Geschehnissen äußern. Weitere Infos dazu und zu weiteren Programmpunkten folgen in Kürze.
     
     
     
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